Innsbruck Informiert

Jg.2016

/ Nr.9

- S.53

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Paare mit Jubelhochzeit bitte melden

H

ochzeitsjubiläen gehören gefeiert, besonders wenn zwei Menschen seit 50, 60 oder mehr
Jahren Seite an Seite durchs Leben gehen. Traditionell lädt sie Jubelpaare
zur offiziellen Hochzeitsjubiläumsfeier. „Im Rahmen der Feiern können wir
den Ehepaaren seitens der Stadt jene
Glückwünsche und Hochachtung entgegenbringen, die sie verdienen“, freut
sich Bürgermeisterin Mag.a Christine
Oppitz-Plörer. Damit solche Feste unter besonderer Berücksichtigung des
Datenschutzes zustande kommen, sind
die angesprochenen Paare herzlich
dazu eingeladen, sich im Rathaus bei
Petra Kodera zu melden: Petra.Kodera@magibk.at (E-Mail), telefonisch +43
512 5360 2349 oder persönlich in der
Maria-Theresien-Straße 18, 2. Stock, im
Zimmer 2.349.

Die österreichische Staatsbürgerschaft
beider Eheleute, ein gemeinsamer
Wohnort in Tirol seit mindestens 25
Jahren bis zur Jubelhochzeit und eine
bestehende eheliche Lebensgemeinschaft sind Voraussetzungen für den

Erhalt des Geschenks. Die Jubiläumsgabe des Landes Tirol beträgt anlässlich
der „Goldenen Hochzeit“ (50 Jahre) 750
Euro, der „Diamantenen Hochzeit“ (60
Jahre) 1.000 Euro, der „Gnadenhochzeit“ (70 Jahre Ehe) 1.100 Euro. AA

Illusionen
Täuschung der Sinne

Jubiläumsgabe des Landes
Andauernder Zusammenhalt wird auch
seitens des Landes Tirol mit einer Jubiläumsgabe gewürdigt. Um eine solche in Empfang nehmen zu können, ist
es erforderlich einen Antrag zu stellen,
weil nicht alle notwendigen Daten zur
Verfügung stehen. Jubiläumspaare werden daher aufgefordert, sich bei Petra
Kodera zu melden. Nach dem Ausfüllen
des Antrages wird dieser an das Amt der
Tiroler Landesregierung weitergeleitet.

Die neue Sonderausstellung im AUDIOVERSUM
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