Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1958

/ Nr.3

- S.6

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Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

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Nummer:l

bührentarif zur Beschlußfassung vor. Er verwies darlehnte solche Ansuchen für die Gp. 13, KG.
auf, daß die wiederholt nouellierten Vorschriften den
und für die (5p. 666, KG. Amras, ab.
Für die Gp. 933/17, KV. Hotting, und Gp. 1 l13, heuligen Verhältnissen nicht mehr entsprochen hätten,
weshalb die zuständigen Stellen bestrebt waren, neue
KG. Pradl, wurde Vorgartendispens erteilt.
Der Obmann des Nechlsausschusses, GR. Dr. Knüll, Vorschriften zu erlassen.
Der Gemeinderat hat diese Vorschriften einstimmig
legte im Namen des Nechlsausschusses die neubearbeiteten Ordnungen und Vorschriften! Betriebsordnung beschlossen. Ein Zusatzantrag des SlN. Zschiegner für
die Betriebsordnung fand nicht die Mehrheit.
für den städt. Schlacht- und Schlachtviehhof, KühlI n einer gesonderten Sitzung wurde» Grundstückshausordnnng, Freibantordnung, Fleischmarttordnung,
angelegenheiten besprochen.
Schi.
Überbeschauoorschrift und Gebührenordnung samt Ge^

Stadtmagistrat Innsbruck
12. März 1958

Kundmachung
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck
hat in seiner Sitzung vom 6. März 1958 den Bebauungsplan Nr. 1M/b, Arlbergstraße von der Höttinger
Auffahrt bis Lohbachsiedlung, beschlossen und den Bebauungsplan Nr. 100/2, über das gleiche Gebiet außer
Kraft gesetzt.
Die für diesen Gemeinderatsbeschluß maßgeblichen
Unterlagen liegen beim Stadtbauamte Innsbruck,
Fallmerayerstraße Nr. 1, 4. Stock, Zimmer Nr. 44«,
in der Zeit vom 24. März bis einschließlich 8. April
1958 an Wochentagen in der Zeit von 8—11 Uhr
vormittags zur allgemeinen Einsichtnahme auf.
Allfällige Einsprüche (versehen mit einer 6-Schilling-Stempelmarle) sind innerhalb obiger Auflagefrift schriftlich beim Stadtbauamte einzureichen.
Der Abteilungsleiter".
i. V. Dr. Ambrosch e. h.
Obermag istratsrat

4. Zahl V1-1004/1958
den Änderungsplan Nr. 83/K zum Teilbebnuuugsplan Höttinger Au-Ost (Gebiet zwischen Fürstenweg und Mitterweg); das betreffende Stück des
Teilbebauungsplanes Nr. 603 wurde außer Kraft
gesetzt.
Die für diese Gemeinderatsbeschlüsse maßgeblichen
Unterlagen liegen beim Stadtbauamte Innsbruck,
Fallmerayerstraße Nr. 1, 4. Stock, Zimmer Nr. 448,
in der Zeit vom 31. März bis einschließlich 14. April
1958 an Wochentagen in der Zeit von 8 bis 11 Uhr
vormittags zur allgemeinen Einsichtnahme auf.
Allfällige Einsprüche (versehen mit einer 6-Schilling-Stempelmarte) sind innerhalb obiger Auflagefrist schriftlich beim Stadtbauamte einzureichen.
Der Abteilungsleiter!
i. V. Tr. Ambrosch e. H.
Obcrmagistratsrat

Stadtmagistrat Innsbruck
17. März 1958

Kundmachung

Stadtmagiftrat Innsbruck
17. März 1958

Kundmachung
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck
hat in seiner Sitzung vom 6. März 1958 folgende
Teilbebauungspläne bzw. Vaulinienplanänderungen
beschlossen!
1. Zahl VI-306/1958
den Teilbebauungsplan Nr. 45/K für das Stadtgebiet zwischen Maria-Theresien-Straße, Maximilianstraße, Fallmerayerstraße, im Norden bis zur
Höhe der verlängerten Schmerlingstraßc; das entsprechende Stück des Teilbebauungsplanes Nr.
510/n (Maria-Theresien-Straße bis Hauptpost entlang der Maximilianstraße) wurde außer Kraft
gesetzt;
2. Zahl VI-544/1958
den Teilbebauungsplan Nr. 66/c zum Bebauungsplan Hötting-West samt Gestaltungsoorschriften;
das betreffende Stück des Teilbebauungsplanes
Hötting-West Nr. 407 wurde außer Kraft gesetzt;
3. Zahl VI-844/1958
den Teilbebauungsplan Höttinger Au-Ost im Bereiche Mitterweg—Nechenwog Nr. 83/i; der entsprechende Teilbcblluungsplan Nr. 895 wurde
außer Kraft gesetzt;

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck
hat in seiner Sitzung vom 0. März 1958 für das Gebiet der Kat.-Gmdn. Mühlau und Arzl, begrenzt
durch Bahnlinie nach Hall, Gemeindegrenze Num
und Innfluß, die Vausperre im Sinne des H 3 der
Verordnung über die Zulässigkeit befristeter Bausperren vom 29. Oktober 1936," NGBl. 1. Seite 933.
kundgemacht im GVl. für das Land Osterreich Nr.
526/1939, auf die Dauer von zwei Jahren angeordnet.
Auf Grund dieser Vausperre dürfen innerhalb des
Vausperrgebietes ohne behördliche Genehmigung weder Bauwerke errichtet, noch bauliche Veränderungen
an vorhandenen Bauwerken vorgenommen werden.
Die für diesen Gemeinderatsoeschluß maßgeblichen
Unterlagen liegen beim Sladtbauamle Innsbruck,
Fallmerauerstraße Nr. 1, 4. Stock, ^inuner Nr. 448,
in der Zeit oom 31. März bis einschließlich l l. April
1958 an Wochentagen in der Zeit von 8 bis 11 Uhr
vormittags zur allgemeinen Einsichtnahme auf.
Allsallige Einsprüche (versehen mit einer 6-SchiIling-Stempelmalte) sind innerhalb obiger Auslagefrist schriftlich beim Stadlbauamle einzureichen.
Der Abteilungsleiter!
i. V. Dr. Ambrosch o. I),
Obermagistralsral