Innsbruck Informiert

Jg.2015

/ Nr.12

- S.56

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Rathausmitteilungen

Die Stadtplanung informiert
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung am
05. November 2015 die Auflage der folgenden Entwürfe beschlossen:

HU­B3

HW­B12

AL­F49

© STADT INNSBRUCK (4)

PR­F13

E

ntwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. PR-F13, Pradl, Bereich
zwischen Paschbergweg, Wiesengasse und Helblingstraße (als Änderung
des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/ec)
(gem. § 36 TROG 2011)
Die Stadt Innsbruck plant die Errichtung
einer Sportanlage mit Schwerpunkt Tennis. Dafür werden die planungsrechtli-

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INNSBRUCK INFORMIERT

chen Voraussetzungen geschaffen.
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. HUB3, Hungerburg, Bereich der Liegenschaft Gramartstraße 10 (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. HU-B2) (gem.
§ 56 Abs. 1 TROG 2011)
Aufgrund einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ist die bebauungsplanmäßige Neubearbeitung erforderlich.

Entwurf des Bebauungsplanes Nr. HWB12, Höttinger West, Bereich Kranebitter Allee 30 und Speckweg 1a (als Änderung des Bebauungsplanes 100/r) (gem.
§ 56 Abs. 1 TROG 2011)
Für die Neuerrichtung einer bereits bestehenden Tankstelle gemeinsam mit
einem Studentenheim werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen ge-