Innsbruck Informiert

Jg.2015

/ Nr.12

- S.55

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parat zu haben, sorgt für zusätzliche
Sicherheit zur Weihnachtszeit.
„Wenn sich ein Brand entwickelt, hat man
auch als Laie immer noch die Möglichkeit
zu löschen. Hilft auch das Wasser nichts,
sollte sofort die Feuerwehr unter 122 gerufen werden, ehe man sich unnötig in
Gefahr bringt“, erklärt der Brandschutzbeauftragte der Stadt Innsbruck, Christoph Stolz.

Auch zu Silvester ist
Vorsicht geboten!
In Innsbruck ist das Zünden von Feuerwerkskörpern ab der Kategorie F2 verboten. Das bedeutet, dass lediglich Wunderkerzen, Knallerbsen und Tischfeuerwerke
(Kategorie F1, ab 12 Jahren) erlaubt sind.

Wir wünschen eine besinnliche und
sichere Weihnachtszeit!

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