Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1935

/ Nr.12

- S.5

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Amtsblatt Nr. 13.
b) die Abgabe für den Bezug des Wassers nach Wassermesser
und für Mehrwasser bis zur Höhe von 20 Groschen für den
Kubikmeter;
e) die Abgabe für jeden im Sinne der bisherigen Gemeinderatsbeschlüsse zu zählenden Kanalablauf mit 8 14.— für das
Jahr;
6) die Abgabe für in die Kanäle eingeleitetes Mehrwasser und
Wasser aus privaten Leitungen bis zu 10 Groschen für den
Kubikmeter;
e) die Anschlußgebühren für die Errichtung von Straßenwasserleitungen mit 8 20.— und für die Errichtung von Strahenkanalleitungen mit 8 40.— je laufenden Meter Grundstücksfron tlänge;
t) die Mullabfuhrgebühren für jede im Sinne der bisherigen
Gemeinderatsbeschlüsse zu zählende Wohnungseinheit mit
8 3.— und für jede Geschäftseinheit mit 8 4.— jährlich:
ß) die Gebühren für die Benützung anderer städtischer Einrichtungen, deren Höhe bei den bezüglichen Objekten kundgemacht wird;
8. diß Verwaltungsabgaben auf Grund der Gemeindeverwaltungsabgabenverordnung, LGBI. Nr. 11/1926, der Landesverwaltungsabgabenverordnung, LGVl. Nr. 10/1926, der Bundesverwaltungsabgabenverordnung, VGBl. Nr. 149/1930, und der
1. Novelle hiezu. VGBl. Nr. 602/1933.

Die Landesgebäudesteuer, der Gemeindezuschlag zur
Landesgebäudesteuer, die Abgabe für Wasser und
Kanal nach Aus- und Abläufen und die Mullabfuhrgebühren sind in 10 Monatsraten (Februar bis November) abzustatten. Die Abgabe für den Bezug des
Wassers nach Wassermesser und für Mehrwasser sowie
die Kanalabgabe für Mehrwasser und Wasser aus
privaten Leitungen ist in drei gleichen Raten, und
zwar in den der Zustellung des Zahlungsauftrages folgenden drei Monaten zu entrichten.

Vertrauliche Sitzung
I. Berichterstatter Vürgermeisterstello. Adolf Platter
1. Ueber Antrag des Finanzausschusses beschließt der
Gemeindetag, Herrn Emil Vorzaga, Mieter im städtischen Hause Mariahilf 14, die Zusage zu geben, daß er
bei einem freihändigen Verkauf des Anwesens Mariahilf Nr. 14 in erster Linie zur Anbotstellung eingeladen und daß er bei Vorliegen gleichwertiger Angebote den Vorzug erhalten wird.
2. Dem Verein Innsbrucker Ledigenheim werden die
rückständigen Gemeindeabgaben zur einen Hälfte zinsenlos bis Ende 1936 und zur anderen Hälfte zinsenlos
bis Ende 1937 gestundet.
I I . Berichterstatter S M . Dr. Anton Melzer
1. Albine und Melitta Frange, zuständig Poysdorf,
Niederösterreich, werden in den Innsbrucker Heimatsverband aufgenommen.
2. Die Aufnahme der Maria Korent, Verkäuferin.
Zuständig Petrovice, Bezirk Cilli, in den Innsbrucker
Heimatsverband wird abgelehnt.
3. Der Margarete Kindl, Volontärin, Zuständig Mori,
wird die Zusicherung für die Aufnahme in den Innsbrucker Heimatsverband erteilt.
I I I . Der Gemeindetag faßt hierauf noch den einhelligen Beschluh. dem heimischen Dichter Franz
Kranewitter anlätzlich seines 75jährigen Geburtstages den Ring der Stadt Innsbruck zu verleihen.

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Abbruch öes Haileeanwesens praöler
7
I n den ersten Tagen des Oktober 1935 ging im
Stadtteil Alt-Pradl eine bedeutsame Aenderung vor
sich. Eines Tages erschienen dort Stadtarbeiter vor dem
Hause Pradler Straße Nr. 7, legten Krampen und
Schaufeln an und ehe man sich"s versah, war das Haus
verschwunden und dem Erdboden gleichgemacht. Die
Straßenwalze fuhr über die Vruchsteinreste hinweg und
heute bildet dort, wo noch vor Monatsfrist ein Engpaß die Zufahrt in die wichtige Reichenauer Straße
fast versperrte, eine breite Etraßeneinfahrt den Uebergang von der Pradler Straße in die Reichenauer
Straße, die gegen Osten zum Pradler Saggen und zum
Flughafen führt.
Das Stadtbauamt arbeitete im Jahre 1927 einen Regulierungsplan für den Stadtteil Pradl aus, der vom
Gemeinderate mit Vefchluß vom 26. November 1927,
ZI. I I—24.183, angenommen und von der Tiroler Landesregierung mit Erlaß vom 20. Dezember 1929,
Zl. V I—1297/15, genehmigt wurde, wodurch er Rechtskraft erlangte. Dieser Regulierungsplan sieht zur Ausschließung der Stadt von der Sillbrücke beim „Goldenen
Schiff" gegen Osten drei Straßenzüge vor, und zwar
einen längs der Sill im Zuge der heutigen Kärntner
Straße, den anderen als Zufahrt zur Reichenauer Straße,
die damit den ganzen Verkehr gegen Osten aufnehmen

kann und vielleicht einmal ihre Fortsetzung bis Zum
I n n oder über denselben finden wird, und den dritten
Zug unter Verbreiterung der bestehenden Egerdachstraße. Der neue Teil der Reichenauer Straße soll nach
dem Regulierungsplane gleich beim Vrückenplatzl beginnen und beim Gasthaus „Goldener Winkel", bzw.
Pradler Jugendheim, in die bisherige Straße einmünden. Eine Anzahl Häuser Alt-Pradls, die heute noch in
die Regulierungslinie fallen, sind bereits mit dem Vauverbote belegt, o. h. Neubauten dürfen dort nur mehr
in den künftigen Straßenfluchtlinien (Baulinien) aufgeführt werden, ebenso Umbauten der bestehenden Häuser, die, soweit sie hiedurch ihren Grundriß ändern, nur
unter Einhaltung dieser Linie zulässig sind.
Zur Verwirklichung dieser Pläne kaufte die Stadtgemeinde bei Gelegenheit im Jahre 1928 von den Eheleuten Pfurtfcheller das Haus Reichenauer Straße 7.
An der westlichen Einfahrt in diese Straße stand
bis jetzt das Anwesen des Johann Sailer, Pradler
Straße 7, in einer Entfernung von nur 5 Meter vom
gegenüberliegenden Haus, so daß die Stadtgemeinde bemüßigt war. diesen Teil der Reichenauer Straße als
Einbahnstraße zu erklären, um Verkehrsstörungen und
Unglücksfälle zu verhindern. Als im Jahre 1929 ein
Angebot des Besitzers zum Verkauf des Bauernhauses
samt Stadel und Vorgarten einlangte, nahm die Stadtgemeinde die Kaufsverhandlungen auf, um wenigstens
bis zur Verwirklichung des endgültigen Straßenzuges
eine Verkehrserleichterung für die heutige Reichenauer