Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1935

/ Nr.12

- S.3

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Amtsblatt Nr.13_
14,300 8 erfordert. Der Gemeindetag findet, daß sich
diese Ausgabe entsprechend den vorliegenden Gutachten
des Bau- und Finanzausschusses mit Rücksicht auf die
wirksame Arbeits- und Wohnungsbeschaffung rechtfertigen läßt, die mit der Erbauung der Siedlungshäuser
erfüllt wird. Er beschließt, die Vaureifmachung durchzuführen, die Bedeckung der Kosten soll durch Abverkauf von Baugründen in den sogenannten Kriegerheimstättengründen an der Amraser Stadtgrenze gefunden
werden.
Die Baureifmachung umfaßt die Anlage eines Entwässerungsnetzes für die versumpften Gründe, die ErWeiterung der Trinkwasserleitung, die Herstellung von
Zwei Brücken über einen Bach, die Herstellung der notwendigen Straßen im Siedlungsgebiet und administrative Auslagen.

Vertrauliche Fitzung
I. Berichterstatter Bürgermeister Franz Fischer
Ueber Antrag des Finanzausschusses wird die der
Etadtgemeinde gehörige sogenannte Siedlküchenkonzession (bisheriger Standort Ausstellungshalle) an Herrn
Johann Weger, Gutsbesitzer und Weinhändler in Girlan, gegen Leistung von 10.000 Schweizer Franken Nom.

Obligationen der Innsbrucker Schweizer Frankenanleihe verkauft.
11. Berichterstatter Bürgermeisterstello. Adolf Platter
Der Regelung finanzieller Auseinandersetzungen, die
ihren Grund in den Instandsetzungsarbeiten des sogenannten Hö"lblinghauses in der Hergog-Friedrich-Strahe
haben, wird Zugestimmt.
I I I . Berichterstatter Stadtrat Otto Thonig
1. Das der Stadtgemeinde gehörige Haus Heiliggeiststraße 1a samt kleinem Stöckl, jedoch ohne Wohnstöckl,
wird an Herrn Direktor Anton Pohl, Wilhelm-GreilStraße 23, zum Preise von 65.000 8 mit Festsetzung
einiger weiterer Eingelbedingungen verkauft.
2. Die der Stadtgemeinde gehörigen Grundparzellen
1532/13 KG. Pradl und 1532/14, erstere im Ausmaße
von 360 iu2, letztere im Ausmaße von 440 m^, werden
an Frau Therese Kluibenschadl, Kravoglstraße 2, verkauft. Der Preis beträgt gemäß früherer Gemeinderatsbeschlüsse 8 9.— pro Quadratmeter.
Die Sitzung wurde um halb 8 Uhr geschlossen.

Vierte Sitzung öes Innsbrucker
Gemeinöetages am so. Dezember
Einige wichtige und dringende Angelegenheiten veranlaßten den Herrn Bürgermeister, die Mitglieder des
Gemeindetages auf den 10. Dezember 1935, 4 Uhr nachmittags, zufammenzuberufen, wenn auch erst eine
Woche seit dem Stattfinden der letzten Sitzung verstrichen war.
Der Gemeindetag erledigte in der Zeit von 4 Uhr bis
halb 10 Uhr abends in größtenteils öffentlicher Sitzung
und in rascher Arbeit die recht umfangreiche Tagesordnung.

l. Berichterstatter Staötrat Dr. Anton Nlelzer
Der vom Rechtsausschusse vorgelegte Entwurf einer
neuen Geschäftsordnung für den Gemeindetag wird mit
wenigen Aenderungen zum Beschlüsse erhoben.

l l . Berichterstatter Vürgermeisterstellv. Aöolf Platter
1. Ueber Antrag des Finanzausschusses wird für die
städtischen Beamten, Vertragsangestellten und Pensionsparteien und für die städtischen Arbeiter zu Weihnachten 1935 eine Zuwendung nach den im Vorjahre

festgesetzten Richtlinien bewilligt. Demnach erhalten
städtische Beamte, Vertragsangestellte und Pensionsparteien, deren monatlicher Vruttobezug an Gehalt und
allen in die Pension einrechenbaren Zulagen oder an
Ruhe- und Versorgungsgenüssen den Betrag von brutto
8 400.— nicht übersteigt, für jedes Kind, für das die
Kinderzulage gebührt oder gebühren würde, wenn der
Vertragsangestellte im pragmatischen Dienstverhältnis
stünde, eine einmalige Zuwendung von 8 10.—. Von jenen Beamten, Vertragsangestellten und Pensionsparteien, deren Vruttobezug 8 400.— übersteigt, erhalten
nur jene diese Zuwendung, und zwar für jedes Kind,
die mehr als zwei Kinder haben.
Weiters erhalten alle städtischen Arbeiter als Weihnachtszuwendung je 8 10.—.
2. Wegen der in Hinkunft ganzjährlich stattfindenden
Abrechnung der Mehrwasserabgabe und der Kanalabgabe für Mehrwasser, welche sich aus der Anbringung
von Frostabläufen ergibt, beschließt der Gemeindetag
über Antrag des Finanzausschusses.a) für jene Anwesen, welche genötigt sind, Frostabläufe einzustellen, geschieht die Abrechnung der Mehrwasserabgabe und der
Kanalabgabe für Mehrwasser ganzjährig, damit die Härten der
halbjährigen Abrechnung, welche insbesondere im ersten Halbjahre