Innsbruck Informiert
Jg.2015
/ Nr.6
- S.56
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Rathausmitteilungen
Die Stadtplanung informiert
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung am
21.05.2015 die Auflage der folgenden Entwürfe beschlossen:
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lung des Bebauungsplanes. Entwurf des Personen, die in der Gemeinde einen
Bebauungsplanes Nr. SA-B10, Saggen, Wohnsitz haben, und Rechtsträger,
Bereich Sennstraße 3 (als Änderung des die in der Gemeinde eine Liegenschaft
Bebauungsplanes Nr. 78/x) (gem. § 56 oder einen Betrieb besitzen, haben
Abs. 1 TROG 2011)
das Recht, bis spätestens eine Woche
Das bestehende bisherige Internatsge- nach Ablauf der Auflegungsfrist eine
bäude soll umgebaut und geringfügig
schriftliche Stellungnahme zu den EntArzler Stra ße
erweitert werden, dafür wird der Bebau- würfen abzugeben.
ungsplan geändert.
Arzler
Beschlossen wurden
zudem:
Vereinsheim
Die Entwürfe sind während der Amts- • Verordnung Örtlicher Bauvorschriften
stunden im Stadtmagistrat Innsbruck in
im Bereich zwischen Fischerhäuslweg,
den Schaukästen der MagistratsabteiUrsulinenweg, Amberggasse, Kolbgaslung III / Stadtplanung, einsehbar. Die
se und Daneygasse.
Auflegung erfolgt von 29.05.2015 bis
einschließlich 26.06.2015.
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Informationen zu den aufgelegten EntFu c h
würfen können während der Parteien- Für ÖBB
den Gemeinderat
verkehrszeit von 08:00 Uhr bis 10:00 Dipl. Ing. Maizner e.h.
Uhr eingeholt werden.
(Baudirektor)
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ntwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. WI-F24, Wilten, Bereich
zwischen Brennerstraße, ÖBB,
Inntalautobahn und Egger-Lienz-Straße
(als gänzliche oder teilweise Änderung
der Flächenwidmungspläne Nr. 10v,
80bj, 80/ej, 80/hg, 85/n, 753) (gem. §
36 Abs. 2 sowie § 111 Abs. 4 TROG 2011)
und Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. WI-B23, Wilten, Bereich zwischen
Duilestraße, Feldstraße und A12 Inntalautobahn (gem. § 56 Abs. 1 TROG 2011)
Für den Bereich Wilten-Süd erfolgt die
planungsrechtliche Neubearbeitung. Auf
der Grundlage der aktuellen raumordnungsrechtlichen Bestimmungen laut
Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 und
den aktualisierten planerischen Zielsetzungen erfolgt die Überarbeitung des
Flächenwidmungsplanes und die Erstel-
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