Innsbruck Informiert

Jg.2015

/ Nr.4

- S.41

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Beratung und Auskünfte
Informieren Sie sich bereits vor Planungsbeginn
über die detaillierten Bestimmungen der Förderung
der Stadt Innsbruck und der Sanierungsförderung
des Landes Tirol.

Kontakt:
Energie Tirol
Südtiroler Platz 4, 6020 Innsbruck
Tel. +43 512 58 99 13, Fax DW 30
E-Mail: office@energie-tirol.at
www.energie-tirol.at
Stadtmagistrat Innsbruck
Amt für Wohnungsservice
Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck
Tel. +43 512 5360 2180
E-Mail: post.wohnungsservice@innsbruck.gv.at
energie.innsbruck.gv.at

rung erhalten und die technischen Anforderungen einhalten. Auch die kostenlose Energieberatung vor Beginn
der Sanierungsmaßnahmen stellt eine
verpflichtende Voraussetzung für den
Bezug der Förderung dar.

5. Wie komme ich zur
Förderung?

Die Abwicklung der Förderung erfolgt
über das Amt für Wohnungsservice. Der
erste Schritt – vor Umsetzung der Maßnahmen – ist die Inanspruchnahme einer
kostenlosen Energieberatung im Stadtmagistrat. Im Anschluss daran kann ein
Sanierungskonzept erstellt und mit der
Umsetzung der Maßnahmen begonnen werden. Wenn diese abgeschlossen
sind, kann der Förderantrag eingereicht
werden. Beachten Sie bitte, dass das Beratungsgespräch vor Sanierungsbeginn
eine verpflichtende Voraussetzung ist,
um die Förderung zu erhalten.

6. Wohin wende ich mich, um

einen Termin für die Energieberatung zu vereinbaren?

Eine gute Beratung im Vorfeld der Sanierung ist besonders wichtig, um die energetische Gesamtsituation des Gebäudes
zu erfassen und wichtige Informationen
und Tipps zu Maßnahmen, Fördermöglichkeiten und vielem mehr zu geben.
Bitte kontaktieren Sie hierfür das Woh-

nungsservice der Stadt Innsbruck oder
vereinbaren Sie telefonisch einen Termin
mit der Beratungseinrichtung ENERGIE
TIROL unter der Nummer +43 512 58 99 13.

7. Welche Unterlagen

betriebene Wärmepumpen gegenüber
erdgas- und heizöl-befeuerten Systemen
einen deutlichen Beitrag zur Reduzierung
des Einsatzes von fossilen Energieträgern.

9. Lohnt sich der Einbau

benötige ich für die
Förderabwicklung?

einer Solaranlage bei
meinem Haus?

Für einen schnellen und reibungslosen
Ablauf an der Förderstelle sollten Sie folgende Dokumente mitbringen: Die Förderanträge von Stadt Innsbruck und Land
Tirol, das Protokoll der Energieberatung,
allfällige behördliche Bewilligungen,
die vollständigen Rechnungen für alle
umgesetzten Maßnahmen sowie einen
Nachweis über den U-Wert (Kennzahl,
die Auskunft über den Wärmeschutz des
Bauteils gibt). Achtung: Wenn Sie zusätzlich den Ökobonus beantragen möchten,
benötigen Sie darüber hinaus noch einen
Energieausweis des Gebäudes.

Um festzustellen, ob sich die Errichtung
einer Solaranlage bei Ihrem Eigenheim
lohnt, bietet ein Kooperationsprojekt
zwischen der Firma Laserdata und dem
Institut für Geographie eine praktische
Lösung: Auf der Webseite http://solar.ikb.
at kann die Sonneneinstrahlung auf Ihr
Hausdach ermittelt werden: Eine Nutzung
des Solarpotentials auf den Dachflächen
bietet sich an, wenn der Jahressummenwert mehr als ca 900 kWh/m2 beträgt. KS

8. Wird auch der Einbau von
Wärmepumpen gefördert?

Die

E

NEU

piano.art SHOW

Ja, seit Anfang 2015 werden elektrisch beTalk Show Mix
Einzig.artiger Live Musik &
triebene Wärmepumpen gefördert, und
r
24. April 2015 I 19.00 Uh
zwar mit 25 Prozent der anrechenbaren
sts:
Special Gue
Kosten im Neubau bzw. 12,5 Prozent der
Schmid
Judith Keller und Hannes
anrechenbaren Kosten in der Sanierung.
er
Anmeldung und alle Infos unt
Mit einer effizienten elektrischen Wärmeat
rt.
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pumpe kann die kostenlose Energie aus
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genutzt werden. Zudem leisten elektrisch im “VIER und EINZIG” www.pianoart.at
INNSBRUCK INFORMIERT

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