Innsbruck Informiert

Jg.2015

/ Nr.4

- S.40

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Stadtleben

Neun Tipps zur
Sanierungsoffensive
© ENERGIE TIROL

Wie komme ich zu den Förderungen für die eigenen vier Wände?

W

er sein Zuhause energetisch
sanieren möchte, erhält durch
die städtische Maßnahme
„Innsbruck fördert: Energetische Sanierung“ ein breites Spektrum an Möglichkeiten. Vorhaben zur Erhöhung des Wärme- und Schallschutzes, der Einbau von
Wärmepumpen, Verbesserungen an Fassade und Dämmung sowie der Fenstertausch werden mit maßgeschneiderten
Förderungen unterstützt.

1. Welche Maßnahmen werden
gefördert?

Auf städtischer Ebene wird die bereits
mit 01. Jänner 2013 in Kraft getretene
Förderung „Innsbruck fördert: Energetische Sanierung“ angeboten. Sie umfasst
Bauteilsanierungen, wie etwa die Sanierung der Fassade, der obersten Decke bzw. des Daches, des Bodens bzw.
der untersten Geschoßdecke sowie die
Sanierung der Fenster. Ebenso werden
thermische Solaranlagen gefördert so-

wie kontrollierte Gebäudelüftungen und
Komfortlüftungsanlagen, sofern diese
mit Wärmerückgewinnung funktionieren. Bei umfassenden Sanierungen ist
es zudem möglich, einen sogenannten
„Ökobonus“ in Anspruch zu nehmen.

2. Worum handelt es sich bei
dem „Ökobonus“?

Der Ökobonus ist ein Einmalzuschuss
für umfassende thermisch-energetische
Maßnahmen, dessen Höhe von der Energieeffizienz der Sanierung abhängt. Um
ihn beziehen zu können, müssen mindestens drei Bauteile gemeinsam saniert
werden. Weiters muss der Heizwärmebedarfs mittels eines Energieausweises
nachgewiesen werden. Der Bonus wird in
drei verschiedenen Stufen vergeben. Ausschlaggebend für die Höhe des Zuschusses ist das Erreichen eines bestimmten,
maximal zulässigen Heizwärmebedarfes
und der Grad der Verbesserung im Vergleich zum Bestandsgebäude.

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INNSBRUCK INFORMIERT

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3. Können – zusätzlich zu den

städtischen Förderungen
– auch jene vom Land Tirol in
Anspruch genommen werden?

Ja, denn alle Förderungen der Initiative
„Innsbruck fördert: Energetische Sanierung“ sind kumulativ mit der Bundesund/oder Landesförderung. Am Beispiel
der zuletzt eingeführten Wärmepumpenförderungen zeigt sich, dass durch
Kombination mit Förderungen von Land
Tirol und den Innsbrucker Kommunalbetrieben Förderquoten von über 40
Prozent erzielt werden können.

4. Welche Voraussetzungen

muss ich erfüllen, um die
Förderung zu erhalten?
Die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen muss nach dem 01. Jänner
2013 erfolgt sein (es gilt das Rechnungsdatum). AntragstellerInnen müssen die Wohnhaussanierungsförderung
im Rahmen der Tiroler Wohnbauförde-