Innsbruck Informiert

Jg.2015

/ Nr.4

- S.24

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2015_Innsbruck_informiert_04
Ausgaben dieses Jahres – 2015
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
© LERCHER

Subventionen:
Knapp 15 Millionen Euro jährlich
Eine Vielzahl an unterschiedlichen Förderungen wird von der Stadt Innsbruck
angeboten. Um die Übersicht dabei nicht zu verlieren, legt der Magistrat großen
Wert auf Übersichtlichkeit.

I

n insgesamt zwölf unterschiedlichen
Bereichen bietet die Stadt Innsbruck
diverse Subventionen an. Diese werden in den offiziellen Förderungsrichtlinien als „jede vermögenswerte Zuwendung, zur Erfüllung eines bestimmten
Zweckes“ bezeichnet. Jede bzw. jeder
kann um eine solche Unterstützung ansuchen. Die Entscheidung der Vergabe
erfolgt anschließend auf der Basis genauer Richtlinien.

Klare Richtlinien
Die sogenannte Subventionsordnung
basiert auf den Gemeinderatsbeschlüssen aus den Jahren 2005, 2006, 2010
und 2015. In dieser Ordnung ist die Vergabe der unterschiedlichen Subventionen, die von der Stadt Innsbruck vergeben werden, klar geregelt. So besagt sie
beispielsweise, wer für eine Förderung in
Frage kommt („natürliche Personen, Personengemeinschaften und juristische
Personen“). Auch über die Dauer einer
Subvention geben die Richtlinien Auskunft: So werden Förderungen grundsätzlich nur für das jeweilige Kalenderjahr vergeben. Nur in Ausnahmen kann
eine Unterstützung auf einen Zeitraum
24

INNSBRUCK INFORMIERT

von maximal drei Jahre erteilt werden.
Aufgrund der Richtlinien, die bei jedem
gestellten Subventionsantrag genauestens geprüft werden, entsteht in der Tiroler Landeshauptstadt eine transparente und faire Vergabe der Fördermittel. Zur
zusätzlichen Erhöhung der Transparenz
wurde 2015 im Gemeinderat beschlossen, ab dem Jahr 2016 jährlich alle ausbezahlten Unterstützungen seitens der
Stadt auf der offiziellen Internetseite der
Stadt Innsbruck zu veröffentlichen.

Übersichtlichkeit wird
groß geschrieben
Um eine Übersichtlichkeit garantieren zu
können, wurden die zwölf unterschiedlichen Bereiche jeweils zu Paaren zusammengefasst und sind so einfach auf der
Website der Stadt zu finden. Die breite
Vielfalt an verschiedenen Förderungen
wird dadurch sehr gut sichtbar gemacht.
Auch die Antragsstellung ist möglichst
einfach geregelt: Laut Richtlinien muss
dieser ohne Ausnahme schriftlich eingereicht werden. Dafür stehen der/dem
AntragsstellerIn meist zwei unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung. Das
Antragsformular, das zum Download auf

der Website bereit steht bzw. im Magistrat
direkt ausgegeben wird, kann entweder
auf dem Postweg oder digital übermittelt
werden. Großteils ist eine Antragsstellung
via Online-Formular möglich.
Die Höhe der jeweiligen Förderungen
wird jedes Jahr im Zuge der Budgetverhandlungen beschlossen und im Jahresbudget verankert. DH

Förderbereiche













Bildung
Kultur
Bauen
Wohnen
Freizeit
Sport
Leben
Soziales
Umwelt
Verkehr
Wirtschaft
Gewerbe

Mehr Informationen:
bit.ly/ibk_foerderungen2015