Innsbruck Informiert

Jg.2015

/ Nr.3

- S.56

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Rathausmitteilungen

Die Stadtplanung informiert
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung am
19. und 22. Jänner 2015 die Auflage der folgenden Entwürfe beschlossen:

56

INNSBRUCK INFORMIERT

© STADT INNSBRUCK (4)

E

ntwurf des Bebauungsplanes Nr.
WI-B21, Wilten, Bereich westlich
Pastorstraße zwischen IVB-Betriebsgebäude, Basilika Wilten, Prämonstratenserweg, Duilestraße und A 12 Inntal Autobahn
Es erfolgt eine planungsrechtliche Neubearbeitung, die künftige Bebauung wird mit
Dichte- und Höhenfestlegungen geregelt.
Darüber hinaus werden für die Erweiterung der Pädagogischen Hochschule Tirol
die planungsrechtlichen Voraussetzungen
geschaffen. Die Ziele des Bebauungsplanes werden über die Erlassung einer Bausperre gesichert.
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. HAB28, Höttinger Au, Bereich Fischerhäuslweg, Fürstenweg, Amberggasse, Pirmingasse und Daneygasse
Für die Errichtung eines Wohnbauprojektes mit ca. 50 Wohnungen für eine besondere Wohnform (Generationen-Wohnen)
sowie öffentlichen Nutzungen im Erdgeschoss wird der Bebauungsplan erstellt.
Das Projekt ist als Sieger aus einem Architekturwettbewerb hervorgegangen.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr.
RE-F11, Reichenau, Bereich Sportplatz
Egerdachstraße
Die Stadt Innsbruck plant den Sportplatz
Reichenau zu erweitern. Um diese Nutzung
raumplanerisch zu sichern, erfolgt die Änderung des Flächenwidmungsplanes.
Die Entwürfe sind während der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck
in den Schaukästen der Magistratsabteilung III / Stadtplanung einsehbar. Die
Auflegung erfolgt vom 06.02.2015 bis
einschließlich 06.03.2015.
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung am
19.02.2015 die Auflage des folgenden
Entwurfes beschlossen:
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. HAB29, Höttinger Au, Bereich Fürstenweg
Nr. 66, 68, 70 77a
Für die Ermöglichung der gekuppelten

WI-B21

RE-F11

HA-B28

HA-B29

Bauweise und für die Errichtung einer den
Fürstenweg überspannenden Brücke zur
Verbindung bestehender und künftiger
Betriebsgebäude wird der Bebauungsplan
geringfügig geändert.
Der Entwurf ist während der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck in den
Schaukästen der Magistratsabteilung III /
Stadtplanung einsehbar. Die Auflegung
erfolgt vom 27.02.2015 bis einschließlich 27.03.2015. Informationen zu den
aufgelegten Entwürfen können während
der Parteienverkehrszeit von 8.00 Uhr –
10.00 Uhr eingeholt werden. Personen,
die in der Gemeinde einen Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb
besitzen, haben das Recht, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.

Beschlossen wurden in der Sitzung am
22. Jänner 2015:
Bebauungsplan Nr. OD-B7, Bebauungsplan Nr. PR-B13, Flächenwidmungsplan
Nr. IN-F21 und Erlassung einer Bausperre im Bereich des Bebauungsplanes Nr.
WI-B21
Beschlossen wurden in der Sitzung am
19. Februar 2015:
Flächenwidmungsplan Nr. HÖ-F26, Bebauungsplan Nr. HA-B27 und Ergänzender Bebauungsplan Nr. HA-B27/1,
Bebauungsplan Nr. DH-B10 und Bebauungsplan Nr. SM-B12, Aufhebung
des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr.
23/u.

Für den Gemeinderat
Dipl. Ing. Maizner e.h. (Baudirektor)