Innsbruck Informiert

Jg.2015

/ Nr.2

- S.59

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Bürgerrechts entschied die Stadtgemeinde. Mit der Aufnahme in den Bürgerstand
erhielt der Bewerber nicht nur Rechte,
sondern auch zahlreiche Pflichten, die er
mit dem Schwur des Bürgereids bestätigte. Nach der Bezahlung der Aufnahmetaxe zählte man zum Stand der Vollbürger.
Diese Personen wurden als geschworene
Bürger bezeichnet.

Jeder Innsbrucker Bürger unterlag dem
Bürgerrecht, unabhängig ob dieses vererbt oder verliehen worden war. Die bedeutendsten Rechte waren: Ausübung eines Berufes oder Gewerbes in der Stadt,
Weide- und Holzbezugsrecht, aktives
und passives Wahlrecht sowie rechtlicher
Schutz der Stadt. Die wichtigsten Pflichten waren: Gehorsam gegenüber dem
Landesfürsten und der städtischen Obrigkeit, Steuer- und Wehrpflicht, Mithilfe
bei Bekämpfung von Katastrophenfällen,
Übernahme von Ämtern und Funktionen.

Verlust des Bürgerrechts
Jedem Innsbrucker Bürger konnte das
Bürgerrecht auch wieder aberkannt
werden. Denn der Besitz des Bürgerrechts war an den Verbleib in der Stadt
gebunden und verließ jemand die Stadt,
um sich an einem anderen Ort niederzulassen, so verlor dieser das Innsbrucker
Bürgerrecht. Ebenfalls drohte der Verlust des Bürgerrechts, wenn man sich in
den Dienst einer anderen Obrigkeit begab. Ebenso konnte das Bürgerrecht jemandem durch den Stadtrat entzogen
werden, wenn dieser gegen die bestehende Rechtsordnung verstoßen hatte.
Gleichzeitig bedeutete dies, das Berufs-

Altes Regierungsgebäude.
Gemälde Öl auf Leinwand. Um 1767.

© STADTARCHIV INNSBRUCK (4)

Rechte und Pflichten
eines Bürgers

bzw. Gewerberecht zu verlieren und damit wirtschaftlichen Schaden für den
Betroffenen.

Das Innsbrucker Bürgerbuch

Konfirmationsurkunde von König
Heinrich von Böhmen an die Stadt
Innsbruck. In dieser Urkunde bestätigt
der König den Innsbrucker Bürgern alle
Urkunden, die sie über Zölle und andere damit verbunden Rechte haben. Das
Gemmensiegel von König Heinrich von
Böhmen ist mit einer Pergamentpressel der Urkunde angehängt.

Jede Person, der das Bürgerrecht verliehen worden war, wurde in das Bürgerbuch
eingetragen. Die Einschreibung in das
Innsbrucker Bürgerbuch – „Erhebung in
bürgerliche Freiheit“ – galt als Ehrensache
und als Dokument über erlangte städtische Standeserhöhung, nämlich vom geduldeten Inwohner oder Neuankömmling
zum stadtansässigen Vollbürger.
Die Entstehung des Innsbrucker Bürgerbuchs reicht bis zur Regierungszeit von
Herzog Siegmund (1439-1490) zurück.
In dieser Zeit wirkte Sigmund Pawmann
als Stadtschreiber. Von ihm stammen die
ältesten charakteristischen Eintragungen
und daher wird er als „Begründer“ des
Innsbrucker Bürgerbuchs bezeichnet.
Der Stadtschreiber Hermann Ygl leistete
ab 1547 wichtige Arbeiten für die innere
Ordnung des Innsbrucker Bürgerbuches,
da dessen ursprünglicher Zweck war,
die Rechte der Stadt, die Befugnisse des
Stadtrates als auch die Ordnung des Gemeinwesens schriftlich festzuhalten und
der Nachwelt zu überliefern. Der Wert des
Innsbrucker Bürgerbuches liegt nicht nur
in dem Register über verschollene und
ausgestorbene Bürgergeschlechter, sondern birgt ein gutes Stück älterer Stadtgeschichte Innsbrucks.
INNSBRUCK INFORMIERT

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