Innsbruck Informiert

Jg.2015

/ Nr.2

- S.58

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Stadtgeschichte
Aus dem Stadtarchiv/Stadtmuseum

Bürgeraufnahme
im Mittelalter – Bürgerbuch
von Mag.a Natalie Lorenz

Ansicht von Innsbruck. Zu sehen sind die Innsbrucker Altstadt und Sankt Nikolaus.
Dieser kolorierte Kupferstich stammt von Georg Hoefnagl aus dem Jahr 1575.

I

m Mittelalter stellten die Innsbrucker
StadtbewohnerInnen rechtlich keine
homogene Gruppe dar, sondern setzten sich aus verschiedensten Bevölkerungsgruppen, die sich vor allem in ihrer
rechtlichen und wirtschaftlichen Stellung
unterschieden, zusammen. Der Großteil der in Innsbruck lebenden Menschen
wie Adelige, Klerus, Juden und Angehörige des landesfürstlichen Hofes gehörte
nicht der städtischen Gemeinde an und
unterstand nicht dem Stadtrichter. Vom
Bürgerrecht ausgeschlossen waren auch
jene Personen, die im Dienst einer anderen Obrigkeit wie einem hohen Beamten standen. Die eigentlichen städtischen
EinwohnerInnen waren Bürger und Inwohner, welche der städtischen Gerichtsbarkeit unterlagen. Die Bürger verfügten
über das Bürgerrecht, das mit Rechten
und Pflichten gegenüber der Stadtge-

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INNSBRUCK INFORMIERT

meinde verbunden war und sie führten
die Innsbrucker Stadtverwaltung. Die erste Nennung des Ausdrucks „Bürger Innsbrucks“ findet sich im Tauschvertrag von
1180 zwischen Markgraf Berchtold V von
Andechs-Meranien und dem Kloster Wilten. Zu den Inwohnern zählte jene Gruppe von Personen, die auch in der Stadt
ansässig waren, Pflichten gegenüber der
Stadtgemeinde hatten, jedoch waren sie
nicht berechtigt, sich an der städtischen
Verwaltung zu beteiligen. Zudem genossen Inwohner im Gegensatz zu den Bürgern weniger Rechte.

Erlangung des Bürgerrechts
Es gab zwei Möglichkeiten den Status
des Bürgerrechts zu erlangen. Zum einen
konnten Bürger, die bereits in der Stadt
wohnten, ihr bestehendes Bürgerrecht
an ihre Söhne weitervererben; diese be-

Die vereinten Wappen Österreich, Tirol und Innsbruck. Der
Innsbrucker Stadtschreiber Georg Müller beauftragte den Hofmaler
Georg Fellengiebel die Wappenmalerei auf Pergament anzufertigen
und fügte dieses dem Innsbrucker Bürgerbuch hinzu. Um 1600.

zeichnete man als Erbbürger. Der Stadtrat
erkannte formal das ererbte Bürgerrecht,
unter der Voraussetzung in Innsbruck
wohnhaft zu bleiben und verheiratet zu
sein, an. Den Bürgereid mussten sie nicht
schwören, dieser wurde ihnen lediglich
vorgelesen. Zum anderen konnten sich
Inwohner oder neu zugezogene Personen um die Erlangung des Bürgerrechts
bewerben. Hierfür mussten bestimmte
Nachweise erbracht werden: von ehelicher Geburt zu sein, über ein bestimmtes Vermögen sowie persönliche Freiheit
zu verfügen, verheiratet zu sein oder sich
in naher Zukunft zu verheiraten, niemanden Diener zu sein, keiner anderen Obrigkeit zu unterstehen und das Bürger- und
Einschreibegeld bezahlen zu können. Seit
der Gegenreformation musste der Bewerber nachweislich dem katholischen Glauben angehören. Über die Gewährung des