Innsbruck Informiert

Jg.2015

/ Nr.1

- S.56

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Rathausmitteilungen

Gebühren 2015

Der Landeshauptstadt Innsbruck, Stand: 01.10.2014
1. Abfallgebühren (HH-Ansatz 813000)
Die Abfallgebühren wurden in den Jahren 2008 und 2009
zweimal hintereinander gesenkt und sind seit diesem Zeitpunkt konstant gehalten worden.
Diese Vorgangsweise bzw. die Kostenreduktion und -konstanz
wurde dabei vorrangig durch die mechanische Abfallsortieranlage Ahrental ermöglicht, welche seit dem 01.01.2011 in
Betrieb ist. Neben dieser kostenseitigen Entwicklung ist auch
feststellbar, dass durch den kontinuierlichen Anschluss von
neuen Wohngebieten ein stetiges Wachstum der Gebühreneinnahmen gegeben ist.
Entsprechend der erfolgten Nachkalkulation für das Jahr 2013
sowie aus den Kostenschätzungen für das Jahr 2015 ist eine
Fortsetzung dieses Trends ablesbar.
Bedingt durch die konstanten Gebühren seit 2009, welche real
zu einer Senkung um mehr als 10 % führten, wurden im Haushaltsjahr 2014 die Gebühren um ca. 5 % angehoben.
Um einerseits den inflationären Entwicklungen seit der letzten Erhöhung Rechnung zu tragen und andererseits die realen
Verluste möglichst wieder auszugleichen, wird vorgeschlagen
die Gebühren nochmalig um ca. 5 % zu erhöhen.
Antrag
Die Gebührensätze für die Müllabfuhr werden ab dem
01.01.2015 wie folgt festgesetzt:
2015 (EUR)
Grundgebühr pro Wohnraum- und
Nutzflächeneinheit, je Woche
Weitere Gebühr, je Liter
(Einheitssatz)
Müllsack (60 l/je Abfuhr) im Sinne
des § 6 Abs. 1

0,2150

4,88 %

0,0328

4,79 %

2,95

5,36 %

Zu diesem Tarif tritt die Umsatzsteuer im gesetzlichen Ausmaß.

2. Gehwegreinigungsgebühren
(HH-Ansatz 814000)
Der Antrag für die Gehwegreinigungsgebühren sieht in Anlehnung an den Transportkostenindex (maschinelle Reinigung
und maschineller Winterdienst) sowie den Gehaltssteigerungen im öffentlichen Dienst für 2014 eine Erhöhung zwischen
1,85 % und 3,85 % vor.
Antrag
Entsprechend der 2010 festgehaltenen Vorgangsweise bei
der Ermittlung der Gehweg-reinigungsgebühr (Mischung aus
Gehaltssteigerungen und Transportkostenindex) ergeben sich
Steigerungen zwischen 3,93 % und 4,43 %.
Dem entsprechend werden die Gebührensätze für die Erhebung der Gehwegreinigungsgebühren ab dem Haushaltsjahr
2015 wie folgt festgesetzt:
2015 (EUR)
Für bebaute Grundstücke je m²
Klasse I
Klasse II
Klasse III
Für unbebaute Grundstücke je m²
Klasse I
Klasse II
Klasse III

11,40
8,20
6,70

3,64 %
3,80 %
4,69 %

4,50
3,40
2,80

4,65 %
3,03 %
3,70 %

Der Antrag für die Friedhofsgebühren sieht für das Jahr 2015
eine Anhebung der Gebühren in Höhe der aktuellen Inflationsrate von ungefähr 2 % vor.
Antrag
Die Friedhofsgebühren werden ab 01.01.2015 wie folgt
festgelegt:

innsbruck informiert

2.0.0
2.1.0
2.2.0
2.3.0
2.4.0

3.0.0
3.1.0
3.1.1

3. Friedhofsgebühren (HH-Ansatz 817010)

56

1.0.0 Grabbenützungsgebühren
2015 (EUR)
1.1.0 Erdgräber (10 Jahre)
1.1.1 Reihengrab – normal
307,90
Reihengrab – Kinder
1.1.2
199,70
(inkl. Sammelgrab)
1.1.3 Wandgrab
462,00
1.1.4 Arkadengrab
539,00
1.1.5 Urnengrab
271,60
für Priester, Pfarreien Keine
1.1.6 Sammelgräber
und Klöster sowie Armengräber
1.2.0 Urnennischen (10 Jahre)
1.2.1 Nische für 2 Urnen
367,80
1.2.2 Nische für 3 Urnen
459,20
1.2.3 Nische für 4 Urnen
551,40
1.2.4 Nische für 6 Urnen
642,30
1.3.0 Kombinierte Urnengräber (10 Jahre)
1.3.1 Urnenerdgrab und Urnennische
642,30
1.4.0 Grüfte (25 Jahre)
1.4.1 Familiengruft
4.641,00
1.4.2 Sammelgruft – je Gruftnische
464,20
1.4.3 Sonstige Gruft
4.641,00
1.5.0 Urnensammelgrab (einmalig)
1.5.1 Grab der Einsamen
120,80
1.6.0 Notgruft
je angefangenen 45,70
1.6.1 Benützungsgebühr
Monat
1.6.2 Sicherstellungsgebühr
616,00
Erneuerungsgebühr für Grabbenützungsrechte,
vor dem Inkrafttreten der Gemeindesanitäts­
1.7.0 die
dienstgesetznovelle (LGBL. Nr. 13/1968) auf
Friedhofdauer eingeräumt wurden
bei Grüften juristischer Personen
1.7.1
457,70
nach jeweils 50 Jahren
bei Grüften natürlicher Personen
1.7.2
228,70
nach jeweils 50 Jahren
bei sonstigen Benützungsrechten
nach jeweils 10 Jahren
1.7.3
10 %
anteilig von der betreffenden
Grabbenützungsgebühr
1.8.0 Benützungsrechtsbezogene Zusatzgebühr
Änderungsgebühr für die
Übertragung des
1.8.1
92,80
Grabbenützungsrechtes unter
Lebenden

3.1.2
3.1.3
3.1.4
3.1.5
3.1.6
3.2.0
3.2.1
3.2.2
3.3.0
3.3.1
3.3.2

Friedhofsbenützungs­gebühren
(10 Jahre)
Einfachgräber, Urnengräber
Mehrfachgräber und Grüfte
Kindergräber und Anatomiegräber
Armengräber, Urnensammelgräber,
Notgruft und Sammelgräber für
Priester, Pfarreien und Klöster
Administrationsgebühren
(Verwaltungskosten)
Beisetzungsanmeldung
für Erdgräber, Urnennischen
und Grüfte
für Armengräber und Sammelgräber
für Priester, Pfarreien und Klöster
für Anatomiegräber
für Kinder, die das 10. Lebensjahr
nicht vollendet haben (gilt nicht für
Kindersammelbeisetzungen)
für Beisetzungen auf nichtstädtischen Friedhöfen bei Inanspruchnahme der städt. Friedhofsverwaltung
für Urnensammelgräber
Enterdigungsanmeldung
Exhumierung
Gebeineenterdigung und
Urnenentnahme
Beisetzungszuschläge
> für Verabschiedungen und
Urnenbeisetzungen
an Samstagen
an Sonntagen und gesetzlichen
Feiertagen

> für Körperbestattungen aus
sanitätspolizeilichen Gründen
3.3.3 an Samstagen
Sonntagen und gesetzlichen
3.3.4 an
Feiertagen
> für sonderbewilligte
Körper­bestattungen
3.3.5 an Samstagen
Sonntagen und gesetzlichen
3.3.6 an
Feiertagen
3.4.0 Bewilligungsgebühren
3.4.1 Nachbelegung
3.4.2 Aufstellung einer Urne
3.4.3 Umlegung
3.4.4 temporäre Einstellung einer Leiche
3.4.5 gruftartiger Ausbau eines Erdgrabes
4.0.0 Gebühren für Aufbahrungshalle
4.1.0 Hallenbenützung
Benützung von Einrichtungen
4.2.0
(inkl. Strom)
4.3.0 Mithilfe und Beaufsichtigung
Gebühren gesamt
4.4.1
(4.1.0, 4.2.0, 4.3.0)
4.4.2 Sozialtarif
für Kinder, die das 10. Lebensjahr
4.4.3
nicht vollendet haben
Beistellung von Topfblumen
4.5.0
(16/12/8/4) je Stück
5.0.0 Gebühren für Einsegnungshalle
5.1.0 Hallenbenützung
Benützung von Einrichtungen
5.2.0
(inkl. Strom)
5.3.0 Mithilfe und Beaufsichtigung
Gebühren gesamt
5.4.1
(5.1.0, 5.2.0, 5.3.0)
Sozialtarif, Anatomie u. Sammelgräber
5.4.2
für Priester, Pfarreien u. Klöster
für Kinder, die das 10. Lebensjahr
5.4.3
nicht vollendet haben
6.0.0
6.1.0.
6.1.1
6.1.2
6.1.3

144,40
216,20
72,10

6.1.4

6.1.5

Keine
6.2.0
6.2.1
6.2.2
92,80

6.2.3

9,20
18,50

6.2.4

46,40

6.3.0

46,40

6.3.1

46,40
92,80
61,70

7.0.0
7.1.0
7.1.1
7.2.0
7.2.1

92,80
185,60

7.2.2
7.2.3
7.2.4

185,60
371,20

278,40
556,60
46,30
23,20
46,30
23,20
92,80

45,30
63,10
138,70
247,40
24,70
123,80
6,40

9,00
13,60
18,50
41,00
4,20
20,70

Graböffnungsgebühren
Körperbestattungen und Enterdigungen
Erdgräber: normale Tiefe (1,80 m)
302,50
Erdgräber: Tieferlegung (2,20 m)
411,40
Erdgräber: doppelte Tieferlegung
574,60
(2,60 m)
Gruftnischen und gruftartig ausge242,10
baute Erdgräber
50 %
Nachlass auf 6.1.1-6.1.4 bei
Armengräbern, Anatomiegräbern,bei
Kindern, die das 10. Lebensjahr nicht
vollendet haben und Sammelgräber
für Priester, Pfarreien und Klöster
Urnenbeisetzungen und Entnahmen
Urnennischen und
35,20
Urnensammelgräber
Erdgräber
75,60
Gruftnischen und gruftartig
242,10
ausgebaute Erdgräber
Nachlass auf 6.2.1-6.2.3 bei
Kindern, die das 10. Lebensjahr
50 %
nicht vollendet haben
dringliche Nebenarbeiten
Beseitigung von Fundamenten,
Grabeinrichtungen, Bepflanzungen
17,50
je angefangene halbe Stunde und
Arbeiter
Spezielle Enterdigungsgebühren
Gebeineenterdigung (Entnahme)
Einsatz eines Grabarbeiters
Exhumierung
1 Organ der Sanitätsbehörde
(Amtsarzt)
1 Organ der Friedhofsbehörde
Mithilfe durch Friedhofsarbeiter
Mithilfe (7.2.3) zwecks Tieferlegung

70,60
35,30
35,30
302,50
272,20