Innsbruck Informiert

Jg.2015

/ Nr.1

- S.54

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Rathausmitteilungen

Die Stadtplanung informiert
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung am
01. Dezember 2014 die Auflage der folgenden Entwürfe beschlossen:

AL-F47

MÜ-B15

WI-B20

HA-B27 und HA-B27/1

AM-B20

DH-F6 und DH-B10

Um einen eingeschoßigen geringfügigen
Zubau zu ermöglichen, wird der Bebauungsplan adaptiert.
entwurf des bebauungsplanes nr. Wi-b20,
Wilten, bereich franz-fischer-straße 8, 12,
14 (als Änderung des bebauungsplanes
nr. Wi-b2) (gem. § 56 Abs. 1 troG 2011)
Zur Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Attraktivierung
und geringfügige Erweiterung des Lebensmittelmarktes ist die Änderung des
Bebauungsplanes erforderlich.
entwurf des bebauungsplanes nr. HAb27, Höttinger Au, bereich Höttinger Au
60 und 62 (als Änderung des bebauungsplanes nr. HA-b5) (gem. § 56 Abs. 1 troG
2011) und entwurf des ergänzenden bebauungsplanes nr. HA-b27/1, Höttinger
Au, bereich Höttinger Au 60 (gem. § 56
Abs. 2 troG 2011)
Für die Errichtung eines Wohnhauses mit
28 Wohneinheiten, einem Geschäftslokal
und einer Tiefgarage wird der Bebauungsplan erstellt.
entwurf des bebauungsplanes nr. Amb20, Amras, bereich Amraser straße
115–117 (als Änderung der bebauungspläne nr. Am-b15 und nr. Am-b15/1)
(gem. § 56 Abs. 1 troG 2011)

Zur Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für ein Wohnbauprojekt mit 27 Wohnungen am Standort der
ehemaligen Straßenbahnumkehrschleife,
wird der Bebauungsplan adaptiert.
entwurf des flächenwidmungsplanes nr.
DH-f6, Dreiheiligen, bereich matthiasschmid-straße 12 (als Änderung des flächenwidmungsplanes nr. 80/db) (gem. §
36 troG 2011) und entwurf des bebauungsplanes nr. DH-b10, Dreiheiligen, bereich matthias-schmid-straße 12 (gem. §
56 Abs. 1 troG 2011)
Auf dem Areal der ehemaligen Wagner’schen Universitätsdruckerei plant und
realisiert die Stadt Innsbruck ein Sportzentrum mit diversen Sportnutzungen.
Ein wesentlicher Teil ist die Errichtung eines Kletterzentrums. Um diese Nutzungen
raumplanerisch zu sichern, erfolgen die Änderung des Flächenwidmungsplanes und
die Erstellung des Bebauungsplanes.
entwurf des bebauungsplanes nr. HÖb11, innsbruck – st. nikolaus, bereich
bäckerbühelgasse 18 und 20 (als Änderung des bebauungsplanes nr. HÖ-b1, 3.
entwurf) (gem. § 56 Abs. 1 troG 2011)
Um einen untergeordneten Zubau mit einem Wohnraum und einem Abstellraum

E

ntwurf des flächenwidmungsplanes nr. AL-f47, Arzl, bereich
der Gpn. 48, 49, 50/2, 62/1, 62/3,
62/4, 62/5 alle kG Arzl (als Änderung der
flächenwidmungspläne nr. AL-f1, AL-f6,
AL-f14) (gem. § 36 Abs. 2 troG 2011)
Für die Errichtung eines Doppelhauses
und aufgrund der Notwendigkeit der einheitlichen Widmung von Bauplätzen wird
der Flächenwidmungsplan geändert.
entwurf des bebauungsplanes nr. mÜb15, mühlau, bereich Anton-rauch-straße 37 (als Änderung der bebauungspläne
nr. mÜ-b7 und mÜ-b7/1) (gem. § 56 Abs.
1 troG 2011)

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