Innsbruck Informiert
Jg.2015
/ Nr.1
- S.41
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Gesamter Text dieser Seite:
5. Welche Voraussetzungen müssen
erfüllt werden, um für eine geförderte
Mietwohnung in Frage zu kommen?
Grundsätzlich muss man volljährig sowie entweder
österreichische/r StaatsbürgerIn sein bzw. die Staats
bürgerschaft eines gleichgestellten Staates haben.
Auch für Personen mit einer langfristigen Aufenthalts
berechtigung ist eine Vormerkung möglich.
8. Dürfen Haustiere in geförderten
Mietwohnungen gehalten werden?
Prinzipiell sind Haustiere erlaubt. Allerdings dürfen
Tiere, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung
oder Gefährdung der Hausgemeinschaft führen
bzw. Tiere, die eine Wohnung/Wohnanlage übermä
ßig abnutzen, nicht gehalten werden.
2. Gibt es Ausnahmen,
um vor dem 18.
Geburtstag einen Antrag
stellen zu können?
Ja, sowohl minderjährige Mütter
und Väter als auch minderjähri
ge Ehepaare können früher ei
nen Antrag auf eine geförderte
Wohnung stellen.
Ein Antrag ist für ein Jahr gültig. Da
nach muss dieser entweder schrift
lich oder persönlich im Referat für
Wohnungsvergabe mit allen erfor
derlichen Unterlagen erneuert wer
den. Während der Laufzeit eines An
trages ist es wichtig, jede Änderung
der Lebens- sowie Einkommensund Wohnverhältnisse zu melden.
Bei unvollständigen Angaben ist eine
Zuweisung nämlich nicht möglich.
3. Kann man eine angebo-
tene Wohnung ablehnen?
Ja, das ist möglich. Nach der
zweiten Absage kann allerdings
erst nach einem Jahr ein erneuter
Antrag gestellt werden.
4. Wohin kann ich mich
mit Fragen und Anliegen
zum Thema Wohnungs
vergabe wenden?
Auskünfte zum detaillierten Ver
gabesystem werden im Referat für
Wohnungsvergabe direkt gegeben.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag
08:00–12:00 Uhr sowie Dienstag
14:00–16:00 Uhr und Donnerstag
13:00–15:00 Uhr. Schriftlich kön
nen sich Interessierte via E-Mail an
post.wohnungsservice@innsbruck.
gv.at wenden. Das Antragsformular
sowie die überarbeiteten Richtlini
en stehen auch ab Jahreswechsel
als Download auf der Homepage der
Stadt Innsbruck bereit.
7. Besteht die Möglich-
keit, einen Antrag auf
eine behindertengerechte
Wohnung zu stellen?
Es wird natürlich versucht,
die Bedürfnisse der Antrags
stellerInnen bestmöglichst
zu erfüllen. Deshalb wird im
städtischen/gemeinnützigen
Wohnbau sowohl familienund kinderfreundlicher Wohn
raum geschaffen als auch auf
seniorInnen- und behinderten
gerechten Ausbau Wert gelegt.
9. Wie hoch ist die Einkommens
obergrenze bei einer Vormerkung für
geförderte Mietwohnungen?
Es gelten die jeweiligen Einkommensgrenzen nach
den Richtlinien der Wohnbauförderung des Landes
Tirol (TWFG). Hierbei wurden zum 01.01.2015
folgende Erhöhungen beschlossen:
Personenanzahl
bisher
Obergrenze
1
2.400,- Euro
2.700,- Euro
2
4.000,- Euro
4.500,- Euro
3
4.300,- Euro
4.850,- Euro
4
4.600,- Euro
5.200,- Euro
für jede weitere Person
+ 300,- Euro
+ 350,- Euro
ein Ein-Personen10. Kann
Haushalt eine Zwei-
Zimmer-Wohnung erhalten?
Ja, das ist möglich. Eine Person mit an
erkanntem Mehrbedarf (ärztliche Not
wendigkeit, gemeinsame Obsorge/Be
suchsrechtsregelung und Personen ab
60 Jahren) kann eine Zwei-ZimmerWohnung erhalten. DH
Symbolfoto
Symbolfoto
Symbolfoto
© V. Lercher
ein gestellter
6. Muss
Antrag erneuert werden?
HONDA CIVIC
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CIVIC
1,6 iDTEC Sport, VFW,
EZ 09/2013, 17.000
km,
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innsbruck informiert
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