Innsbruck Informiert
Jg.2015
/ Nr.1
- S.40
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Stadtleben
10 Fragen, 10 Antworten
zur Wohnungsvergabe
Zuständig für die Vergabe der Wohnungen ist das Referat für Wohnungsvergabe. Dort werden Serviceleistungen bezüglich der Vormerkung und Vergabe
von geförderten Mietwohnungen, aber auch für Mietkauf- und Eigentumswohnungen angeboten. Ab 01. Jänner 2015 treten überarbeitete, seitens des
Stadtsenats einstimmig beschlossene Richtlinien (siehe Seite 22) in Kraft.
1. Worin liegen die größten Änderungen?
Die Richtlinien für alle WohnungswerberInnen wurden zur leichteren Lesbarkeit und Übersicht in einer gemeinsamen Richtlinie zusammengefasst:
, Eine grundlegende Änderung wurde
beispielsweise in der Definition von
Lebensgemeinschaften vorgenom
men: Während man früher erst nach
drei Jahren des Zusammenlebens als
Lebensgemeinschaft galt, genügt nun
ein Jahr gemeinsamer Hauptwohnsitz.
Beide Partner müssen dabei über
21 Jahre alt sein.
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innsbruck informiert
, Generelle Senkung des Zugangsalters
, Drohende und bestehende Obdach
für die Vormerkung auf 18 Jahre.
, Laut überarbeiteter Richtlinien muss
mindestens die letzten fünf Jahre der
Hauptwohnsitz ohne Unterbrechung in
der Stadt Innsbruck gewesen sein.
, Bei Tauschfällen wird die Rückstellung
von Wohnungen wirksamer berücksichtigt.
, Für familiäre Notfälle mit unzumutba
ren Wohnverhältnissen können über
den „gemeinderätlichen Ausschuss für
Soziales und Wohnungsvergabe“ zu
sätzliche Punkte angerechnet werden.
losigkeit wird stärker bewertet.
, Eine Neuerung im Punktesystem ergibt
sich ab 65 Jahren, ab diesem Alter wer
den zusätzliche Punkte bewertet.
, Die Anpassung und laufende Aktuali
sierung des Sozialhilferichtsatzes.
, Auf die strukturellen Besonderheiten im Wohngebiet wird stärker
geachtet (SeniorInnen, Familien,
Menschen mit körperlicher und
geistiger Behinderung, Suchtkranke,
MigrantInnen etc.)