Innsbruck Informiert

Jg.2015

/ Nr.1

- S.24

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© V. Lercher

Parken in der Landeshauptstadt
Die neue Parkraumreform ersetzt ein Modell, das noch aus den 1990er Jahren
stammt und dessen Preise letztmalig mit der Euro-Umstellung angepasst wurden.
Seitdem hat sich in Innsbruck vieles verändert – so auch die Parksituation.

D

ie Umsetzung des neuen Parkraumkonzeptes erfolgt stufenweise: Die erste Änderung erfuhr
der Innenstadtbereich im Mai 2014, gefolgt von den Stadtteilen Hötting, Wilten, Pradl und Saggen im November. Die
weiteren Bereiche werden kontinuierlich
umgesetzt.

Die wichtigsten Änderungen
Das „Parkraumkonzept Neu“ hat viele Änderungen mit sich gebracht: Zum einen
wurden viele kleine Parkzonen mit unterschiedlichen Regelungen zu größeren,
einheitlichen Zonen zusammengelegt.
Andererseits wurden viele Kurzparkzonen durch gebührenpflichtige Parkstraßen ersetzt: Diese erlauben es AutofahrerInnen künftig, ihr Fahrzeug – anders
als in den zeitlich begrenzten Kurzparkzonen – ohne Zeitlimit zu parken. Erkennbar sind die neuen Parkstraßen an
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innsbruck informiert

grün/weißen Hinweistafeln und Bodenmarkierungen, die den Buchstaben „P“ in
einer grünen Ellipse darstellen.
Neben den neuen Zonen wurden auch
einheitliche Tarife für das Parken in Innsbruck eingeführt (70 Cent für 30 Minuten)
und die Verrechnungszeiträume ausgedehnt: In der Innenstadt wird nun werktags von 09:00 bis 21:00 Uhr und samstags von 09:00 bis 13:00 Uhr verrechnet,
in den umliegenden Zonen – von denen
derzeit Hötting, Wilten, Saggen und Pradl
betroffen sind – werktags von 09:00 bis
19:00 Uhr. Eine Ausnahme bildet die
Zone N beim Tivoli, dort gilt die Gebührenpflicht von Montag bis Sonntag von
09:00 bis 19:00 Uhr.

Firmen- und
AnrainerInnenparkkarten
Gemeinsam mit der Wirtschaftskammer
hat die Stadt Innsbruck eine Regelung für

jene Unternehmen erarbeitet, die von den
neuen gebührenpflichtigen Parkstraßen
betroffen sind. Für JungunternehmerInnen gilt eine gesonderte Verordnung: So
entfällt bei der Firmenparkkarten-Erstantragstellung für die ersten sechs Monate der Nachweis über die Verwendung
als Firmenfahrzeug, der Bedarf muss der
Behörde gegenüber aber glaubhaft gemacht werden. Erst nach dieser Frist ist
der Behörde der regelmäßige Gebrauch
des Fahrzeuges nachzuweisen.

Beantragung online
Auch für AnrainerInnen bietet die Stadt
einen besonderen Service: Wer Zeit sparen will, kann seine AnrainerInnen-Parkkarte bequem online beantragen. Dies
funktioniert mittels Online-Formular
unter www.innsbruck.gv.at/parken. Hier
steht auch ein Zonenplan mit allen neuen Änderungen zum Download bereit. KS