Innsbruck Informiert

Jg.2014

/ Nr.11

- S.56

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Rathausmitteilungen

Die Stadtplanung informiert
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung am
13. November 2014 die Auflage der folgenden Entwürfe beschlossen:

E

56

innsbruck informiert

PR-B15

PR-B14

IN-B30

PR-F12

informationen zu den aufgelegten entwürfen können während der Parteienverkehrszeit von 08:00 bis 10:00 uhr eingeholt werden.
Personen, die in der Gemeinde einen
Wohnsitz haben, und rechtsträger, die in
der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen betrieb besitzen, haben das recht,
bis spätestens eine Woche nach Ablauf
der Auflegungsfrist eine schriftliche stellungnahme zu den entwürfen abzugeben.

Beschlossen wurden zudem:
, Örtliches raumordnungskonzept
HA-Ö34,
, flächenwidmungsplan nr. HA-f38,
, flächenwidmungsplan nr. DH-f5,
, bebauungsplan und ergänzender
bebauungsplan nr. DH-b9

© stADt innsbruck (4)

ntwurf des bebauungsplanes nr.
Pr-b15, Pradl, bereich zwischen
Gumppstraße, koflerstraße, kranewitterstraße und Wohnheim Pradl (als
Änderung des bebauungsplanes nr. 63/
go) (gem. § 56 Abs. 1 troG 2011)
Es erfolgt eine planungsrechtliche Neubearbeitung, wobei Stellungnahmen, die zu
einem vorausgehenden Bebauungsplanentwurf eingegangen sind, teilweise berücksichtigt werden.
entwurf des bebauungsplanes nr. Prb14, Pradl, Amraser straße 48, 50 und
Hörmannstraße 7, 9, 11, 13, 15 (als Änderung des bebauungsplanes nr. Pr-b4)
(gem. § 56 Abs. 1 troG 2011)
Um die Erweiterung und Verglasung der
Balkone bestehender Häuser zu ermöglichen, wird der Bebauungsplan geringfügig
adaptiert.
entwurf des bebauungsplanes und ergänzenden bebauungsplanes nr. in-b30,
innsbruck – innenstadt, bereich mariatheresien-straße 6–16 (als Änderung
der bebauungspläne nr. in-b2/18 und
nr. in-b2, 2.e.) (gem. § 56 Abs. 1 und 2
troG 2011)
Zur Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Umsetzung eines
Hotels und weiterer Projekte ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
entwurf des flächenwidmungsplanes
Pr-f12, Pradl, bereich beda-Weber-Gasse 22 und 24, teilfläche der Gp.1711/5,
kG Pradl (als Änderung des flächenwidmungsplanes nr. Pr-f10) (gem. § 36 Abs.
2 troG 2011)
Für die Errichtung von zwei Wohnhäusern
mit je 11 Wohneinheiten und einer Tiefgarage wird der Flächenwidmungsplan geringfügig geändert.
Die entwürfe sind während der Amtsstunden im stadtmagistrat innsbruck
in den schaukästen der magistratsabteilung iii/stadtplanung, einsehbar. Die
Auflegung erfolgt vom 21. 11. 2014 bis
einschließlich 19. 12. 2014.

für den Gemeinderat
Dipl.-ing. maizner e.h.
(baudirektor)