Innsbruck Informiert

Jg.2014

/ Nr.11

- S.41

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Silvesterlauf

Wie zünde ich
Feuerwerkskörper sicher?
Schießen Sie die Feuerwerkskörper niemals aus der Hand ab, sondern benutzen Sie dafür fix verankerte Einrichtungen
oder für diesen Zweck geeignete Starteinrichtungen. Zünden Sie die Feuerwerkskörper mit ausgestrecktem Arm an und
treten Sie danach einige Schritte zurück.
Falls Feuerwerkskörper versagen, heben
Sie diese keinesfalls auf und versuchen
Sie nicht, diese noch einmal anzuzünden
– es könnte sich um „Zeitzünder“ handeln, die erst verspätet reagieren!

Wohin wende ich mich
in einem Notfall?
Auch beim diesjährigen Bergsilvester stehen im zentralen Stadtgebiet neben der
„normalen“ Bereitschaft weitere Feuerwehrkräfte im Einsatz, um schnell vor
Ort eingreifen zu können und bei möglichen Kleinbränden rasch zu reagieren –
denn insbesondere „private“ Feuerwerke können ein großes Risiko darstellen.

Ein sorgsamer und verantwortungsvoller
Umgang mit Feuerwerkskörpern hilft dabei, das Risiko zu verringern. Sollte dennoch etwas passieren, wählen Sie umgehend den Notruf 122.

Wohin am Neujahrstag?
Unter dem Motto „Es war einmal – Märchenhaft ins neue Jahr“ präsentiert das
Tiroler Symphonieorchester Innsbruck
mit Chefdirigent Francesco Angelico am
01. Jänner 2015 das Neujahrskonzert mit
einem Reigen an zauberhaften Melodien
im Congress Innsbruck/Saal Tirol. Die öffentliche Generalprobe findet übrigens
schon am Vortag, den 31. Dezember um
10:00 Uhr, statt. KS

Kategorien für Feuerwerkskörper
Feuerwerkskörper werden entsprechend ihrer Verwendungsart
oder ihrem Zweck und dem Grad ihrer Gefährlichkeit einschließlich
ihres Lärmpegels eingeteilt. Das Mindestalter für die Verwendung
von Feuerwerkskörpern sowie Verbote und Strafbestimmungen
sind im Pyrotechnikgesetz geregelt.
Kategorien, Mindestalter und Ausbildung:
, F1 Wunderkerzen, Knallerbsen, Tischfeuerwerke,
ab 12 Jahren, Fachkenntnis nicht erforderlich
, F2 Blitzknallkörper, Knallfrösche, Baby-Raketen,
ab 16 Jahren, Fachkenntnis nicht erforderlich
, F3 Knallkörper, Feuerräder, wirkungsstarke Raketen etc.,
ab 18 Jahren, Sachkunde
, F4 Feuerwerksbomben, römische Lichter, Feuertöpfe,
ab 18 Jahren, Fachkenntnis erforderlich

© V. Lercher

bewahren Sie nicht den gesamten Vorrat
in einer Tüte oder einem Karton auf.

Wer den Silvestertag sportlich begehen will, für den
empfiehlt sich der 14. Innsbrucker Silvesterlauf am
31. Dezember: Start ist um 16:15 (SchülerInnen) bzw.
17:00 Uhr (Erwachsene) am Marktplatz Innsbruck.
Neben dem Kinderlauf (1,4 km) und der Hauptstrecke (5,6 km) findet auch ein Nordic-WalkingBewerb statt. Detaillierte Informationen finden Sie
unter www.silvesterlauf-innsbruck.com.

Verstärkung für die MÜG
Acht neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) haben erfolgreich den
dreimonatigen Ausbildungslehrgang
abgeschlossen. Magistratsdirektor
Bernhard Holas, Abteilungsleiterin MA
II Elisabeth Schnegg-Seeber, Amtsvorstand für Allgemeine Sicherheit und
Veranstaltungen Elmar Rizzoli und
Bürgermeisterin Christine OppitzPlörer hießen die neuen MitarbeiterInnen willkommen und gratulierten
zur Angelobung. VL

anichstr. 11 • 6020 innsbruck
tel. 0512/59628-26
www.danner-gesund.at

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Alkoholisierten, Suchtkranken, psychisch oder körperlich
beeinträchtigten Personen ist der Umgang mit Feuerwerks­körpern
verboten, Kindern und Jugendlichen ist der Kauf von Feuerwerks­
körpern ab der Kategorie F2 untersagt.
Prinzipiell ist die Verwendung von pyrotechnischen
Gegenständen ab der Kategorie F2 im Ortsgebiet verboten.

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