Innsbruck Informiert

Jg.2014

/ Nr.11

- S.22

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Politik & Stadtverwaltung

Aus dem Stadtsenat
und dem Gemeinderat
Einführung des kostenlosen
halbtägigen Kindergarten­
besuchs ab zwei Jahren
Rund 1.975 Kinder sind derzeit in den
städtischen Kindergärten angemeldet.
Von diesen sind alle Kinder ab vier Jahren halbtags, maximal aber von 07:00 bis
14:00 Uhr vom monatlichen Kindergartenbeitrag befreit, das Land Tirol zahlt
pro Kind und Monat 45 Euro brutto (maximal 10-mal im Jahr).
Im November fasste der Stadtsenat folgenden Beschluss im Bezug auf die Betreuung: „Nach der Vollendung des 2.

Lebensjahrs werden alle Kinder mit
Hauptwohnsitz Innsbruck, die halbtags
einen städtischen Kindergarten besuchen, gemäß dem Regierungsübereinkommen ab dem Schuljahr 2015/16
vom Kindergartenbeitrag befreit. Die errechneten Mindereinnahmen von rund
236.000 Euro werden durch eine höhere Bezuschussung zum Personalaufwand durch das Land Tirol zu rund 50 %
ausgeglichen.“
Stadtrat Ernst Pechlaner sieht das Modell als große Chance: „Eine möglichst
gute Ausbildung der Kinder kommt allen
zugute, sowohl gesellschaftlich als auch
sozial. Mit dem Angebot der kostenlosen
Kinderbetreuung ab dem 2. Lebens­jahr
setzen wir ein klares Zeichen für ein soziales, kinderfreund­liches Innsbruck.“

Krampusverordnung
Laut einem Bericht der Magistratsabteilung II, Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen, hat die Anzahl der Beschwerden über Krampusse deutlich
zugenommen, insbesondere in den Stadtteilen Neu-Arzl, Reichenau und Hötting
West. Bei den eingegangenen Beschwerden handelt es sich um unorganisierte
Gruppen, die einerseits Lärmbelästigungen verursachen und durch ihr aggressives Auftreten insbesondere Kinder, Jugendliche und ältere Personen massiv
bedrängen. Die unzähligen mündlichen
Beschwerden werden durch ein vorliegendes Beschwerdeschreiben der Plattform
Hötting West untermauert und decken
sich auch mit den Erkenntnissen der Mobilen Überwachungs­gruppe (MÜG).
„Diese Regelung darf nicht als Kritik am
althergebrachten Brauchtum des Krampuslaufens gesehen werden“, so Bürger22

innsbruck informiert

Kostenlose Kinderbetreuung ab
dem 2. Lebens­jahr: ein klares
Zeichen für ein kinderfreundliches
Innsbruck

meisterin Mag.a Christine Oppitz-Plörer:
„Der Fokus liegt hier klar auf den unorganisierten Krampusgruppen, welche
durch ihr aggressives Auftreten negativ
auffallen. Hier muss eine klare Regelung
geschaffen werden, um Belästigungen
und gewalttätige Übergriffe in Zukunft
zu vermeiden.“
Der Verordnungsentwurf, welcher vom
Stadtsenat einstimmig beschlossen wurde, gilt nicht für das Krampuslaufen im
Rahmen und im Umfang von behördlich
erlaubten öffentlichen Veranstaltungen
und bewilligten Gelegenheitsmärkten,
sondern bezieht sich lediglich auf unorganisierte Gruppen. In ihm wird festgehalten, dass das Krampustreiben in der
Nähe von Krankenanstalten, Seniorenheimen, Kindergärten und Schulen künftig verboten ist. Auch die Verwendung
von pyrotechnischen Gegenständen ist
nach dem Pyrotechnikgesetz 2010 an
diesen Orten untersagt. Weiters dürfen
beim Krampuslaufen lediglich Ruten aus
Reisig mitgeführt werden.