Innsbruck Informiert

Jg.2014

/ Nr.11

- S.12

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Lebensraum Innsbruck

10 Fragen, 10 Antworten
Parken leicht gemacht: Das bedeuten die Markierungen

Mit dem neuen Parkraumkonzept begegnet den Innsbrucker AutofahrerInnen
auch eine Vielzahl an Symbolen, Schildern und Markierungen. Doch woran erkennt
man die neuen Parkstraßen? Wie werden Kurzparkzonen gekennzeichnet
und gibt es eigentlich eigene Parkzonen für AnrainerInnen? KS
1. Was bedeutet eine weiße oder eine weiß strichlierte Linie?
Grundsätzlich sind alle Markierungen für den
ruhenden Verkehr – und somit für ParkerInnen – weiß und unterbrochen. Nur bei zeitlich eingeschränktem Parken (z. B. in Kurzparkzonen) ist diese Markierung blau. Die
Markierungen, egal ob weiß, blau, durchgezogen oder strichliert, sagen nichts über eine
allfällige Gebührenpflicht aus. Dies geht einzig und allein aus der Beschilderung hervor.
Auch ob diese Stellplätze für AnwohnerInnen, zum Laden o. ä. reserviert sind, geht aus
der Markierung nicht hervor, sondern aus-

schließlich aus der Beschilderung. Ausnahmen gibt es nur, wenn zusätzliche Hinweise
wie z. B. ein Behindertensymbol, Kennzeichnungen für Taxi, Bus, Hotel oder Ähnliches
aufgemalt sind. In den Parkstraßen können
die Parkspuren weiß strichliert oder nur an
den Ecken angezeichnet oder auch gar nicht
markiert sein. Die Markierung dient dem geordneten Parken. Auf die Parkregelung und
Gebührenpflicht wird bei der Beschilderung,
welche rechtlich bindend ist und daher vorhanden sein muss, hingewiesen.

2. Was bedeuten eine weiße und
eine blaue Linie zusammen?

Diese Kombination sollte eigentlich nicht
vorkommen, sie ist aber möglich, wenn
alte, übermalte Markierungen durch Abnützung wieder aufscheinen. Die MitarbeiterInnen der städtischen Straßenverwaltung arbeiten kontinuierlich daran,
dies durch rechtzeitige Auffrischung der
Markierung zu ver­hindern.

3. Was bedeutet eine blaue Linie?
Ist eine Parkfläche blau markiert, kann man daraus schließen, dass es für das Parken eine zeitliche Begrenzung bzw.
eine Höchstparkdauer gibt, z. B. bei Kurzparkzonen. Grundsätzlich sagen die Markierungen alleine jedoch noch nichts
über eine allfällige Gebührenpflicht aus, dies geht einzig
und allein aus der Beschilderung hervor.

bedeutet ein
4. Was
durchgestrichenes bzw.

überklebtes Schild?

Solch ein Schild
ist entwertet und
wird zum gegebenen Zeitpunkt durch
Entfernen der Streifen aktiviert. So waren beispielsweise
viele der neu angebrachten Parkstraßenschilder vor dem
Start der neuen Regelung noch überklebt, die Überklebung wurde mit Inkrafttreten der zweiten Parkraum-Phase (10. bzw. 17. November) entfernt.
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