Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1957

/ Nr.4

- S.9

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Nummer 4

Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

laris entspreche somolil sozialen als aucli tausinänilischen Gesichtsplintlen.
Biirgermeislerslellverlreler Camper erläuterte den
^nsatzanlrag seiner Fraktion und führte aus, daß
man Wirtschaftsbetriebe nicht mit Sozialanfgaben
betraueil dürfe, die in das Gebiet der Hoheitsverwal^
lung fielen. Den Sladtwerten muffe man tostendeckende Tarife zubilligen, damit sie nicht nur den
laufenden Aufwand, sondern auch die laufende
Erweiterung und die tleinen Investitionen decken
könnten, Fiir große Investitionen, wozu der Alisbau
der unteren Sillstufe und die Erweiterung der Ningrohrleitung des Wasserwertes gehörten, sollten Darlehen aufgenommen werden. Alan tonne nicht Gelder
aus der Hoheitsverwaltung an die Stadtwerke abgeben, dagegen sollen die wirtschaftlichen Unternehmungen wieder einmal einen Überschuß erzielen und
an die Hoheitsuerwaltung abtreten. Der Sprecher
warnte, Aufgaben der Hoheitsverwaltung, die mit
ihren Steuererträgen auskommen müsse, durch Darlehen zu decken.
Nach einem kurzen Schlußwort des Berichterstatters
Gemeinderat Dr. Greiter wurden die neuen Tarife
für Gas, Wasser und die Nordkettenbahn sowie der
Minderbemitteltentarif einhellig zum Beschluß erhoben.
Ferner wurde einstimmig beschlossen, zur Erfüllung
der im Wirtschaftsplan der Stadtwerke vorgesehenen
Aufgaben ein Darlehen bis höchstens 25 Millionen
Schilling aufzunehmen.

Seite 9

Erhöhl wurden ferner auf Antrag des Finanzausschusses die seil 1. September 1952 geltenden Kanalgebühren um 20 Prozent, wobei der Berichterstatter
Stadtrat Dipl.-Ing. Hradetzty darauf hinwies, daß
die neuen Sätze noch nicht das Vierfache des Jahres
üültt erreichen.
Der amlsführende Gemeinderat D i p l . - I n g . Kummer berichtete als Obmann des Finanztontrollausschusses über die Iahresrechuuug 1954 der Hoheitsverwnltung und der Stadtwerke sowie über die Abschlüsse 1!!.",! nnd 1955 des Städtischen Sanatoriums.
Alis Alltrag des Nechtsausfchufses wurde beschlossen,
die Dienstordnung fiir das Hnuspersonal der Landestrantenanstalten auf das Hauspersonal des Städtischen Sanatoriums anzuwenden, da es sich um gleichartig beschäftigte Bedienstete handle.
Unter Anträgen des Vauausschusses, die ebenfalls
angenommen wurden, war die Änderung des Teilbebauungsplanes Nr. 14 K für das Gebiet der verlängerten Schöpfstraße zwischen der Völser Straße
und dem I n n , an dessen Stelle der neue Teilbebauungsplan Nr. 14 i trat.
Abschließend wurde die Aufnahme eines Darlehens
von 1,200.000 Schilling beim Bundes-Wohn- und
Siedlungsfonds für den Bau zweier Kleinwohnungshäuser mit 20 Wohnungen in der Neichenau beschlossen.
Auf die öffentliche Sitzung folgte eine kurze vertrauliche Beratung.
Pz.

Neue österreichische Preisstatistik
Anläßlich der tommunalstatistischen Tagung in
Salzburg im Februar 195N hat das Österreichische
Statistische Zentralamt einen P l a n für eine Neuregelung der Preisftatistit zur Debatte gestellt. Die
Vorbereitungen für diese Neuregelung nahmen viel
Zeit in Anspruch. Es wurden Verhandlungen mit
Vertretern der Städte, ferner mit dem Österreichischen
Institut für Wirtschaftsforschung, mit Vertretern der
Vundeskammcr für gewerbliche Wirtschaft und des
Österreichischen Arbeiterkammertages geführt.
I m Einvernehmen mit dem Österreichischen Statistischen Zentralamt und mit Zustimmung des Österreichische» Städtebundcs fond im März 195? eine
abschließende Besprechung über die Durchführung der
Preiserhebung statt.
Das Ziel der neuen österreichischen Preisstatistik
ist. Indizes für Preise und Lebenshaltungskosten für
ganz Österreich wie auch für die einzelnen Landeshauptstädte zu berechnen, lim ein möglichst getreues
B i l d über die Preisentwicklung zu gewinnen. Es erstreckt sich mithin dic neue amtliche Preisstalistil auf
alle Lalldeshauptstädte lind ans die Städte St. Polten
und Wiener-Neustadt,
Die Preiserliebuug wird vom Statistischen ^entrai
anil in Zusammenarbeit mit Organen der Stadtverwaltung unternommen. Dem Zcntralamt obliegt die
Leitung der Erhebung, die Abfassung eiuheillicher
Richtlinien und die Veistellung der erforderlichen
Vordrucke, ferner die Ansarbeilnng und die Veröffentlichung der einlangenden Meldungen. Die
Organe der Stadtverwaltungen führen die Erhebung

in den Gefchäften durch. I n Innsbruck müssen allmonatlich in rund 80 Geschäften die Preise von zirka
200 Waren, deren Auswahl den veränderten Konsumuerhältnissen angepaßt worden ist, erhoben werden.
Eine gesetzlich verankerte Verpflichtung zur Austunftserteilung seitens der Geschäfte besteht nicht,
doch besitzt die Preiserhebung insofern amtlichen
Eharakter, als die Preise von Organen der Stadtgemeinde ermittelt und vom Statistischen Zentralamt
ausgewertet werden. Die Angaben werden streng
vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der
Erstellung einer Preisstatistik.
M i t der Durchführung der neuen Preiserhebung
ist für Innsbruck das Statistische Amt der Stadt beauftragt.
Dr. W. F.
Ttadtmagistrat Innsbruck
Zl. VI . 2194/1957
Innsbruck, den 17, A p r i l 1957

Öffentliche Ausschreibung
Für den Bau von Wohnhäusern in der Neichenau
mit insgesamt 110 Wohnungen werden die
Vauschlojserarliciten.
Terrnzzoarbeiten,
(s,laserarbeiten und
Maler- und Anstreicherarbeiten
öffentlich ausgeschrieben.
Die Alisschreibungsunlel"lagen tonnen auf der Baustelle ab Montag, den 29. A p r i l 1957, täglich außer