Innsbruck Informiert

Jg.2014

/ Nr.5

- S.55

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55

Bebauungspl äne

Die Landeshauptstadt informiert
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung am 27. März 2014
die Auflage der folgenden Entwürfe beschlossen:

RE-B10

© Stadt Innsbruck (5)

E

ntwurf des Bebauungsplanes, Nr. INB29, Innsbruck-Innenstadt, Bereich
zwischen Museumstraße, Brunecker
Straße, Brixner Straße und Meinhardstraße
(gem. § 56 Abs. 1 TROG 2011)
Es erfolgt eine planungsrechtliche Neubearbeitung mit der Festlegung von Straßen- und
Baufluchtlinien, Baugrenzlinien und Bauhöhen
in Anlehnung an den Bestand.
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. PR-B11,
Pradl, Bereich Amraser Straße 52 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. PR-B4) (gem. §
56 Abs. 1 TROG 2011)
Für die geplante Errichtung eines Tankstellenshops wird der Bebauungsplan adaptiert.
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck hat in seiner Sitzung am 24.04.2014
die Auflage der folgenden Entwürfe beschlossen:
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr.
MÜ-F16, KG Arzl, Bereich nördlich Hallerstraße, zwischen Dörrstraße, ÖBB-Trasse und
Gemeindegrenze (als teilweise Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. AL-F7) gem. § 36
TROG 2011
Zum Zweck der Betriebserweiterung der Bitumen- und Baustoffindustrie Bäumler GmbH
wird das Gewerbe- und Industriegebiet nach
Norden erweitert.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr.
MÜ-F17, Mühlau, Bereich Anton-Rauch-Straße
Nr. 6 (als teilweise Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. MÜ-F11) (gem. § 36 TROG 2011)
Zur Sicherung der Geschäftsnutzung
(Nahversorger) wird im ggst. Bereich das Erdgeschoß als Sonderfläche – Einrichtungen für
Nahversorgung und sozialen/kulturellen Bedarf
sowie im Untergeschoß und ab dem 1. OG als
Gemischtes Wohngebiet gewidmet.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr.
HU-F5, Hungerburg, Bereich Umbrückler Alm,
Gp. 3422/1 und 3422/2, KG Hötting (als Änderung der Flächenwidmungspläne Nr. HÖ-F1
und Nr. HÖ-F17) gem. § 36 Abs. 2 TROG 2011
Für die Neuerrichtung eines Ausflugsgasthauses im Standort der ehemaligen Umbrückler
Alm wird der Bauplatz als Sonderfläche Ausflugsgasthaus gewidmet.

IN-B29

MÜ-F16

SA-B6

SA-B7

Entwurf des Bebauungsplanes Nr. SA-B6, Saggen, Bereich Ing.-Etzel-Straße 71 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. 78/x und Nr. 78/
x1) (gem. § 56 Abs. 1 TROG 2011)
Auf der Liegenschaft des Seniorenheimes St.
Raphael sowie der Landesblinden- und Sehbehindertenschule soll das nordöstlichste Bestandsgebäude saniert und aufgestockt werden. Dafür
wird der Bebauungsplan geändert.
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. SA-B7,
Saggen, nordöstlicher Bereich zwischen Brucknerstraße, Hugo-Wolf-Straße, Victor-DanklStraße (als Änderung des Bebauungsplanes Nr.
78/x) (gem. § 56 Abs. 1 TROG 2011)
Die Neue Heimat plant die Bestandshäuser
aufzustocken und im Innenhofbereich Aufzugsanlagen und Fahrradräume zu errichten. Dafür
wird der Bebauungsplan geändert.
Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HÖ-B10, St. Nikolaus, Bereich Fallbachgasse 15 und Riedgasse 26 (als Änderung des Bebauungsplanes und
Ergänzenden Bebauungsplanes HÖ-B8) (gem.
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011)
Für die Errichtung eines Wohngebäudes wurde ein Bebauungsplan erstellt. Nunmehr wird
dieser Plan aufgrund geänderter Planungsvoraussetzungen adaptiert.
Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RE-B10, PradlReichenau, Teilbereich Andechsstraße 61/63
(als Änderung der Bebauungspläne RE-B6 und
RE-B6/1) (gem. § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011)
Die Neue Heimat Tirol plant einen Fahrradraum in Kombination mit einem Müllraum zu errichten. Dafür wird der Bebauungsplan adaptiert.

Die Entwürfe sind während der Amtsstunden
im Stadtmagistrat Innsbruck in den Schaukästen der Magistratsabteilung III / Stadtplanung
einsehbar.
Die Auflegung der Pläne IN-B29 und PR-B11
(Gemeinderatssitzung vom 27.03.2014) erfolgt
vom 04.04.2014 bis einschließlich 02.05.2014.
Die Auflegung der anderen Pläne (Gemeinderatssitzung vom 24.04.2014) erfolgt
vom 02.05.2014 bis einschließlich 30.05.2014.
Informationen zu den aufgelegten Entwürfen können während der Parteienverkehrszeit von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr eingeholt werden.
Personen, die in der Gemeinde einen
Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die in der
Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, haben das Recht, bis spätestens
eine Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist
eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.

Beschlossen wurden zudem:
• Flächenwidmungsplan Nr. AL-F44,
• Bebauungsplan Nr. AL-B45,
• Bebauungsplan Nr. MÜ-B14,
• Bebauungsplan Nr. HA-B25,
• Aufhebung des Kombinierten Bebauungsplanes Nr. 100/r, Hötting, im Bereich der
nördlichen Straßenfluchtlinie ab dem Freiland inkl. Bahnkreuzung

Für den Gemeinderat
Dipl.-Ing. Maizner e.h.
(Baudirektor)