Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1957

/ Nr.3

- S.2

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Gelte

Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

die Belastung niedriger sei als die Mietzinse, die ein
Arbeiter nach der sozialen Staffelung für eine städtische Wohnung zahle. Das käme der Bevorzugung
einer bestimmten Klasse gleich. Den Lehrermangel in
Innsbruck hob der amtsführende Stadtrat Süß hervor, der bemerkte, es wäre nicht maßgebend, wenn
l"in Teil der Bewerber beim Wohnungsamt nicht vorgemerkt ist, weil ein lediger oder ein junger Lehrer
keinen Vormerk erhalten kann, aber auch eine Wohnung beanspruche, zumal dann, wenn er selbst etwas
dazu beiträgt. StR. Maier wies darauf hin, daß die
Lehrerschaft selbst den Grund besorgt hatte. Für den
Gemeinderat müsse es selbstverständlich sein, daß er
einen Beitrag leiste. StR. Dr. Kunst betonte, die
Dringlichkeit der Fälle sei erwiesen, die Gemeinde
müsse jede A r t von Wohnungsbau fördern, soweit
es finanziell möglich ist. Die frei werdenden Wohnungen der 24 Lehrer nach Möglichkeit nachzubesiedeln, schlug GR. Pichler vor. Schließlich wurde dem
Stadtratsbeschluß, 24 Volks- und Hauptschullehrern
für die Errichtung eines Wohnhauses in der Resselstraße ein Darlehen von je 10.000 Schilling mit einer
Laufzeit von 10 Jahren zu gewähren, mit Mehrheit
zugestimmt. Über den Minderheitsantrag des Klubs
der Freiheitlichen brauchte nicht mehr abgestimmt zu
werden, weil er nur eine Verneinung des Hauptantrages bedeutete.
Für ein Darlehen von 150.000 Schilling, das der
Innsbrucker Verschönerungsverein bei der Sparkasse
der Stadt Innsbruck aufnimmt, um den Sillschluchtweg instand setzen zu können, übernimmt die Stadt
die Haftung. Gleichzeitig wurde die für den Verein
vorgesehene Subvention erhöht, damit er die T i l gungsraten leisten kann.
Die Bewilligung einer Reihe von Nachtragstrediten, darunter eine M i l l i o n Schilling für den ersten
Abschnitt des Straßenbaues bei der Konzert-Kurve,
nahm der amtsführende Gemeinderat Dipl.-Ing.
Kummer zum Anlaß, die Forderung nach einem alljährlich vorzulegenden Rachtragsvoranschlag zu stellen. Bürgermeister Dr. Lugger erklärte sich einverstanden und richtete an den Finanztontrollausschuß
das Ersuchen, die laufende Einhaltung des Voranschlages zu überwachen.
E i n Nachtragskredit von 785.000 Schilling für das
Landestheater, der zur Deckung von Nachträgen aus
den Jahren 1953 bis 1955 und des voraussichtlichen
Abganges für das Jahr 1956 notwendig geworden
war, ueranlaßte GR. D i p l . - I n g . Nhomberg zur Anfrage, wieso die Stadt die Summe vorschußweise
an das Theater ausgeben konnte und ob es überhaupt
einen Sinn habe, über bereits ausgelegte Beträge
nachträglich zu beschließen. GR. Dr. Greiter erwiderte
mit dem Hinweis, daß man einem Theaterbetrieb
einen anderen Maßstab zugrunde legen müßte als
einem Amte. Weder die Entwicklung der Einnahmen
noch die Aufwärtsbewegung der Bezüge ließe sich
mit Sicherheit voraussehen. Bei den Bezügen der

Älummer

ersten Kräfte ist zu bedenken, daß häufig die besten
unter ihnen durch andere Bühnen, vor allem durch
Schweizer und durch westdeutsche, wegengagiert werden. Bürgermeisterstellvertreter Gamper meinte, die
Belastung, die das Theater verursache, sei so hoch,
daß sich der Gemeinderat einmal schlüssig werden
müsse, wie lange es die Finanzlage der Sladt noch

zulasse.
Der Nachtragskredit für das Theater wurde mit
Mehrheit, die übrigen wurden einhellig angenommen.
Wie der amtsführende Gemeinderat Dipl.-Ing.
Kummer berichtete, habe der Finanzkontrollausschliß
die Schillingeröffnungsbilanz des städtischen Sanatoriums überprüft und empfehle dem Gemeinderat,
der mit einer Summe von 2,980.666.5? Schilling in
Aktiva und Passiva ausgeglichenen Bilanz die Genehmigung Zu erteilen. Dem Bericht des Finanztontrollausschusses wurde einhellig zugestimmt.
Für eine Baustraße im Gebiete des „Sadrach"
wurde aus dem für den Ausbau des Rechenweges
vorgesehenen Kredit ein Betrag von 105.000 Schilling
abgezweigt.
Angenommen wurde ferner ein durch GR. Tschoner vorgetragener Antrag des Vertehrsausschusses,
im Teilstück der Anichstraße zwischen der Kaiser-Ioses-Straße und dem I n n r a i n von 20 Uhr bis 6 Uhr
ein allgemeines Parkverbot zu verhängen und das
allgemeine Fahrverbot für die Anichstraße zwischen
Vürgerstraße und I n n r a i n sowie für die KaiserIosef-Straße zwischen Maximilianstraße und Anichstraße von 21 Uhr bis 6 Uhr auf 20 Uhr bis 6 Uhr
zu erweitern. StR. Dr. Winter forderte bei diesem
Anlasse, bei der Beurteilung gewerblicher Ansuchen
frühzeitig die Aufmerksamkeit der Frage zuzuwenden, ob der Verkehr beeinflußt werde, wie es beim
neuen Kino i n der Anichstraße der F a l l sei, wenn
sich die Besucher vor dem Kino ansammeln. Bürgermeister Dr. Lugger sagte zu, diese Anregung zu berücksichtigen.
Anträge des Vauausschusses, die StR. Dipl.-Ing.
Rösche vortrug, wurden einhellig angenommen! Zum
Bebauungsplan 516/5 (Sieglanger) wurde ein Ergänzungsplan 6? c, zum Bebauungsplan 66 (Hötting-West) ein Anderungsplan 66 ^ beschlossen. Für
das Gebiet Adamgasse — Salurner Straße
Sterzinger Straße — Heiliggeiststraße wurde der Teilbebauungsplan 96 geändert, indem nunmehr in den
Hofflächen Stöckl- oder Flügelbauten in Ergänzung
der tztz 63 und 64 der Innsbrucker Bauordnung, soweit es Garagen betrifft, nur zulässig sind, wenn es
sich um Garagen für den Eigenbedarf handelt. Gewerbliche Garagenbetriebe sind nicht gestattet.
Räch Erledigung einiger Ansuchen um Ausnahme
von der Vausperre nach H 7 ^ I V Ö . schloß die öffentliche Sitzung. Es folgte eine vertrauliche Beratung
über Glundstücksfragen.
Pz.

m bei!