Innsbruck Informiert

Jg.2013

/ Nr.12

- S.53

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r at H a u s m i t t E i L u n G E n

www.ibkinFo.at

können während der Parteienverkehrszeit
von 8-10 Uhr eingeholt werden.
Personen, die in der Gemeinde einen
Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die
in der Gemeinde eine Liegenschaft oder
einen Betrieb besitzen, haben das Recht,
bis spätestens eine Woche nach Ablauf der
Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.
© stADt innsbruck (7)

KG Innsbruck (gem. § 13 in Verbindung
mit § 11, SOG 2003)
Mit der Änderung der Schutzzone soll
der Schutzstatus des charakteristischen
Gebäudes für das Objekt der Stadtsäle aufgehoben werden.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes
Nr. HU-F4, Hungerburg, Bereich Rosnerweg 16, Teilfläche der Gp. 708, KG Mühlau
(als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HU-F1) gem. § 36 Abs. 2 TROG 2011
Aufgrund der Notwendigkeit der einheitlichen Widmung von Bauplätzen wird der Flächenwidmungsplan geringfügig adaptiert.
Die Entwürfe sind während der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck in
den Schaukästen der Magistratsabteilung
III/Stadtplanung einsehbar. Die Auflegung erfolgt vom 4. November 2013 bis
einschließlich 2. Dezember 2013. Informationen zu den aufgelegten Entwürfen

beschlossen wurden zudem:
• Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. RE-B8
• Bebauungsplan Nr. AM-B18
• Bebauungsplan Nr. AL-B42
• Bebauungsplan Nr. PR-B7
• Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. HA-B23
• Flächenwidmungsplan Nr. RE-F10
• Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. RE-B9

HU-F

• Flächenwidmungsplan Nr. AM-F41
• Flächenwidmungsplan Nr. IN-F20
Für den Gemeinderat
Dipl.-Ing. Maizner e.h. (Baudirektor)

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2.962 m

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9.–14.12.
2013