Innsbruck Informiert

Jg.2013

/ Nr.12

- S.52

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52

r at H a u s m i t t E i L u n G E n

innsbruCk inFormiErt nr. 12/2013

Die Landeshauptstadt informiert
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt innsbruck hat in seiner sitzung am 24. oktober 2013 die auflage der folgenden
Entwürfe beschlossen:

E

ntwurf des Bebauungsplanes und
Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. IN-B26, Innsbruck-Innenstadt, Bereich Amraser Straße 2-4 (gem.
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011)
Für die geplante Errichtung eines Baukomplexes mit Handelsflächen im Sockelbereich, einer öffentlichen Kulturplattform
und einem Hochbau mit überwiegend
Wohnnutzung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Entwurf des Bebauungsplanes und
Ergänzenden Bebauungsplanes Nr.
HW-B8, Hötting West, Bereich Harterhofweg 82 (als Änderung des Allgemeinen Bebauungsplanes HW-B1 und des
Ergänzenden Bebauungsplanes HWB1/1) (gem. § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011)
Für die geplante Neuerrichtung eines
Wohngebäudes für „Betreutes Wohnen“
mit ca. 18 Plätzen soll der Bebauungsplan
geändert werden.
Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
HA-B25, Höttinger Au, Bereich Bachlechnerstraße 27 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83/bl) (gem. § 56 Abs.
1 TROG 2011)
Für die Errichtung eines neuen Betriebsgebäudes soll der Bebauungsplan geändert
werden.
Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
WI-B1/2, Wilten, Bereich südlich des
Gebäudes Hypo-Passage 1 (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. WI-B1/1) (gem.
§ 56 Abs. 1 TROG 2011)
Zur Schaff ung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für einen bestehenden,
derzeit befristet genehmigten Zubau wird
der Bebauungsplan adaptiert.
Entwurf des Bebauungsplanes, INB25, Innsbruck-Innenstadt, Bereich zwischen Museumstraße, Brunecker Straße,
Südtiroler Platz, Salurner Straße und
Wilhelm-Greil-Straße (gem. § 56 Abs. 1
TROG 2011)
Es erfolgt eine planungsrechtliche Neubearbeitung mit der Festlegung von Straßenund Baufluchtlinien, Baugrenzlinien und
Bauhöhen in Anlehnung an den Bestand.
Gleichzeitig sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstockung der Wirtschaftskammer Tirol (Wilhelm-Greil-Straße

IN-B

HW-B8

HA-B

WI-B/

IN-B

Schutzzone Nr. /

7) geschaffen werden, die im Zusammenhang
mit einer öffentlich nutzbaren Passage zur
Meinhardstraße umgesetzt werden soll.

Entwurf der Verordnung Nr. 1/1 zur
Änderung der Schutzzone Nr. 1, Altstadt-Innenstadt im Bereich der Bp. 781,