Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1935

/ Nr.11

- S.7

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Amtsblatt Nr.12.

Einige wichtige Änöerungen bei öer
Abhaltung öer Kramermärtte in Innsbruck
Laut Kundmachung des Stadtmagistrates vom 4. November 1935, ZI. V IHM—2734/1935. treten mit
1. Jänner 1936 folgende Aenderungen bei der Abhaltung der Krämermärkte in Kraft:
1. Auflassung des sogenannten Wochenmarktes, der bisher jeden
Samstag-Vormittag abgehalten wurde.
2. Vermehrung der Jahrmärkte (Krämermärkte) von 8 auf 14
pro Jahr.
3. Verlegung der Jahrmärkte (Krämermärkte), mit Ausnahme
des Thomasmarktes, vom Innrain in die Nähe des Viehmarktplatzes an der Sill.
4. Ermäßigung der Platzgebühren für die Krämermärkte an
der Sill.

Seit dem Inkrafttreten der Innsbrucker Marktordnung vom Jahre 1924 hat sich, neben dem täglichen Lebensmittelmarkt und den Jahrmärkten, allmählich eine
Art Wochenmarkt an Samstag-Vormittagen dadurch
entwickelt, daß einzelnen bedürftigen Gewerbetreibend
den wegen besonders berücksichtigungswürdiger Umstände die Bewilligung erteilt wurde, an SamstagVormittagen am Innrain Waren feilzuhalten, deren
Verkauf am täglichen Lebensmittelmarkt nicht zulässig
ist. Durch ständige Erweiterung des Kreises dieser
Marktbeschicker entstand allmählich eine jahrmarktähnliche Einrichtung, ohne daß hiefür eine rechtliche
Grundlage vorhanden gewefen wäre, weil nach der Gewerbeordnung nur zwei Arten von Märkten, nämlich
Hauptmärkte und Wochenmärkte, möglich sind. Da für
die Einreihung von Märkten in diese beiden Gruppen
nicht der Zeitpunkt ihrer Abhaltung, sondern die Art
der zugelassenen Marktgegenstände entscheidend ist,
entsprechen unsere Jahrmärkte (Krämermärkte) den
Hauptmärkten und die täglichen Lebensmittelmärkte
den Wochenmärkten der Gewerbeordnung. Dagegen
können die sogenannten Innsbrucker Wochenmärkte,
die nach der Art der zugelassenen Marktgegenstände
den Hauptmärkten zugezählt werden müßten, in keine
der beiden gesetzlich zulässigen Gruppen von Märkten
eingereiht werden, da sie einerseits nicht den Wochenmärkten der Gewerbeordnung entsprechen und andererseits als Hauptmärkte, die in der Marktordnung einzeln angeführt werden müssen, nicht genehmigt sind.
Da sich außerdem noch der überwiegende Teil jener
Körperschaften, die an Marktfragen interessiert sind,
gegen die Beibehaltung dieser Samstag-Märkte ausgesprochen hat und die städtische Konsumentenschaft durch
den Wegfall dieser Märkte kaum berührt wird, mußte
im Zuge der Neuregelung der genannten Marktverhältnisse die Einstellung der Samstag-Märkte verfügt
werden.
Gleichzeitig wurde jedoch die Notwendigkeit anerkannt, einerseits den durch die Auflassung der Samstag-Märkte unmittelbar betroffenen Händlern einen
gewissen Ersatz für die Einschränkung ihrer Erwerbsmöglichkeiten zu bieten und andererseits auch die
Wünsche des Landeskulturrates und der Marktfierantengenossenschaft, die sich für die Aufrechterhaltung der
Wochenmärkte ausgesprochen haben, nach Möglichkeit

zu berücksichtigen. Dabei war jedoch ein Ersatz für die
entfallenden Samstag-Märkte in der Form, wie sie
Handelskammer, Handelsgremium und Handelsgenossenschaft vorgeschlagen hatten, nämlich Abhaltung eines
auf bestimmte Waren und auf die Vormittagsstunden
beschränkten Marktes am zweiten Montag in jedem
Monat, nicht möglich, weil durch diese Beschränkungen
eine neue Gruppe von Märkten geschaffen würde, die
in der Gewerbeordnung nicht vorgesehen ist und weil
durch die Festlegung auf den zweiten Montag in jedem
Monat auf die bereits bestehenden Jahrmärkte zeitlich
Zu wenig Rücksicht genommen würde.
Um aber doch wenigstens einen teilweisen Ersatz für
die entfallenden Samstag-Märkte zu schaffen, blieb
unter Zugrundelegung der Bestimmungen der Gewerbeordnung nur die eine Möglichkeit offen, die Zahl
der genehmigten Hauptmärkte (Jahrmärkte) zu vermehren.
Dabei war es aus verschiedenen Gründen angezeigt,
nicht gänzlich neue Markttage einzuführen, sondern die
neuen Hauptmärkte mit den bereits seit 1925 bestehenden sechs neuen Nutzviehmärkten zeitlich zusammenzulegen. Darüber hinaus wurde es, mit Rücksicht auf den
überwiegenden Besuch der Krämermärkte durch die
bäuerliche Bevölkerung, als zweckmäßig befunden, die
Krämermärkte auch räumlich enger mit den Nutzviehmärkten zu verbinden, weshalb ab 1936 alle Krämermärkte, mit Ausnahme des Thomasmarktes, in der
Nähe des Nutzviehmarktes abgehalten werden.
Diese Verlegung der Krämermärkte zum Viehmarktplatz entspringt nicht theoretischen Ueberlegungen, sondern einem praktischen Bedürfnis, was fchon daraus
hervorgeht, daß im Laufe der letzten Jahre ein stets
größer gewordener Kreis von Marktbeschickern um die
Bewilligung angesucht hat, die Verkaufsstände beim
Viehmarktplatz ausstellen zu dürfen. Da diesen sachlich
begründeten Wünschen gegen jederzeitigen Widerruf
stattgegeben worden war, spielt sich schon seit geraumer
Zeit der Handel mit landwirtschaftlichen Maschinen und
Geräten, Seilerwaren, Viehketten, Holzschuhen u. dgl.
mehr zum Großteil beim Nutzviehmarktplatz ab. Gleichzeitig damit ist die Beschickung der Krämermärkte am
Innrain ständig schwächer geworden, weshalb zu erwarten steht, daß die gänzliche Verlegung der Krämermärkte zum Viehmarktplatz an der Sill zu einer Belebung des Marktverkehres an dieser Stelle beitragen
wird, weil die örtliche Zusammenlegung der Viehmärkte dem Bedürfnis der bäuerlichen Einkäufer und
somit auch den Interessen der Verkäufer entspricht.
Ab 1936 w e r d e n d a n n i n s g e s a m t v i e r z e h n V i e h - u n d K r ä m e r m ä r k t e , gegen derzeit
acht Vieh- und Krämermärkte und sechs ausschließliche
Nutzviehmärkte, abgehalten, wobei die Krämermärkte
zeitlich und, mit Ausnahme des Thomasmarktes, auch
räumlich eng mit den Nutzviehmärkten verbunden werden,- sollte "aus irgend welchen Gründen eine Aenderung in den Terminen für die Nutzviehmärkte verfügt
werden, fo machen die Krämermärkte diese Terminänderungen zwangsläufig mit, so daß als Termin für die
Krämermärkte die jedes Jahr von der Landeshauvtmannschaft neu festzusetzenden Nutzviehmarkttage zu
gelten haben.