Innsbruck Informiert

Jg.2013

/ Nr.5

- S.5

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Diese Ausgabe – 2013_Innsbruck_informiert_05
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lebensraum innsbruck

www.innsbruckinformiert.at

5

Innsbruck. Einen Übersichtsplan finden
Sie im Internet: www.innsbruck.gv.at

Leinenpflicht und Maulkorbzwang im
jeweiligen Gemeindegebiet selbst geregelt werden. In öffentlichen Verkehrsmitteln besteht Maulkorbpflicht, an
zahlreichen öffentlich zugänglichen
Grünflächen dürfen Hunde frei laufen,
wenn sie einen Maulkorb tragen.
Leinenzwang besteht in Innsbruck
in Parkanlagen, Kinderspielplätzen
und Märkten, im Bereich landwirtschaftlicher Kulturen vom 1. März bis
einschließlich 15. Oktober (nicht abgeerntete Felder bis einschließlich 15.
November) jeden Jahres sowie auf bestimmten Straßen und Gehwegen in

Die Gründe für den Leinenzwang im
Stadtgebiet sind mannigfaltig: In den
Spiel- und Parkanlagen soll eine entsprechende Verschmutzung der Grünflächen durch den Hundekot vermieden,
aber auch die Sicherheit spielender Kinder gewährleistet werden. Kurzleinenzwang auf Feldwegen wiederum gilt vor
allem aus hygienischen Gründen – die
Produktion landwirtschaftlicher Güter
soll nicht durch Verschmutzungen mit
Hundekot beeinträchtigt werden.
Im Naherholungsbereich Wald ist
der Leinenzwang auf den von der Stadt
erhaltenen Forst- und Wanderwegen
auf der Nordkette auch aus jagdwirtschaftlichen Überlegungen eingeführt
worden, erklärt DI Andreas Wildauer,
Amtsvorstand für Land- und Forstwirtschaft: „Durch freilaufende Hunde wird
das Wild gestört und damit indirekt
auch ihr Lebensraum. Neben dem Problem des Wilderns soll durch den Leinenzwang die Beruhigung der im Wald
lebenden Wildtiere erreicht werden.
Fühlen sich die Tiere in ihrer Ruhe gestört, flüchten sie, wodurch es zu Schäden an Forstkulturen kommt.“
Mit dem Leinenzwang soll aber auch
zur Sicherheit der Hunde selbst beigetragen werden: Durch das Halten an der
Leine können schließlich auch Unfälle
mit Fahrzeugen – immerhin bewegen
sich ja auch zahlreiche RadfahrerInnen
in den Wäldern – verhindert werden.
Der Grundsatz, dass HundebesitzerInnen für die Entfernung der „Trümmerln“
ihrer vierbeinigen Freunde selbst sorgen
müssen, gilt im gesamten Stadtgebiet.
Die nötige Ausrüstung für das „tägliche
Geschäft“ erhalten HundebesitzerInnen

Auf sieben
Hundewiesen
können die
Vierbeiner
nach Herzenslust spielen.

© Land Tirol, Stadt Innsbruck, Shutterstock

An der Leine oder frei laufen –
in Innsbruck geht beides!

Mit dieser Broschüre des Landes Tirol soll
das Miteinander von Hund und Mensch
gefördert werden.

kostenlos an etwa 200 Gassi-Automaten.
Auch im Bürgerservice im Rathaus oder
in den Bürgerbüros Arzl und Igls sowie
im Zentralhof und in den Bauhöfen der
Stadt Innsbruck sind Hundekotsackerln
zu bekommen. Das städtische Gartenamt
hat laufend ein Auge darauf, dass die Automaten funktionieren.
Die Stadt Innsbruck bietet aber selbstverständlich den Vierbeinern auch Gelegenheit, nach Herzenslust herum zu tollen. Zu den täglichen Spaziergängen sind
die Hundefreilaufzonen, die quer über
das gesamte Stadtgebiet verteilt sind, eine
ideale Ergänzung und fördern zudem den
Sozialkontakt der Tiere untereinander.
Insgesamt sieben Hundewiesen befinden
sich im Stadtgebiet: Egerdach (Reichenau), Karwendelbrücke (Höttinger Au),
Pechepark (Wilten), Pulverturm (Höttinger Au), Rossaupromenade Ost und
West (Amras/Rossau) und Saurweinwiese
(Kranebitten). Damit die Ansprüche von
Hund und BesitzerIn dort bestmöglich
erfüllt werden können, werden die Flächen regelmäßig adaptiert, wie z. B. in der
Reichenau. Siehe Seite 23. ER