Innsbruck Informiert

Jg.2013

/ Nr.3

- S.57

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Diese Ausgabe – 2013_Innsbruck_informiert_03
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r at h a u s m i t t e i l u n g e n

www.innsbruckinformiert.at

Städtische „Florianis“ suchen Mitglieder

B ü r ger serv i ce &
sen i o r en b ü r o
Neues Rathaus, Zentraleingang in den
RathausGalerien • Tel. 0512/53 60, Durchwahl -1001 bis -1005 • Fax 53 60-1701
buergerservice@magibk.at
Öffnungszeiten: Mo. bis Do. 8–17.30 Uhr
sowie Fr. 8–12 Uhr

Weibliche
Einsatzbereitschaft: Auch
Frauen sind bei
den Feuerwehren herzlich
willkommen.

B ü r ger b ü r o i g l s
Igler Straße 58 (Altes Rathaus)
Tel. 0512/53 60-2360 • igls@innsbruck.gv.at
Öffnungszeiten: Mo. und Do. 9–12 Uhr
sowie Mi. 14–18 Uhr

fundserv i ce

www.fundamt.gv.at
Fallmerayerstraße 2 (ebenerdiger Eingang,
große Glastüre) • Tel. 0512/53 60-1010
und -1011 • Fax 53 60-1015
post.fundwesen@innsbruck.gv.at
Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. 8–13 Uhr
Im Zeitraum von 30. Jänner 2013 bis
13. Februar 2013 wurden folgende
Fundgegenstände mit einem Wert über
100 Euro gem. § 42a SPG abgegeben:
1 Handy/Datenkarte (Apple iPhone 4
schwarz), 1 Geldbetrag, 1 Ring

www.innsbruckinformiert.at

Kundmachung

über die Ausschreibung der
Wahl zum Tiroler Landtag
Die Tiroler Landesregierung hat mit der
Kundmachung vom 4. Februar 2013,
LGBl. Nr. 11, die Wahl zum Tiroler Landtag auf Sonntag, den 28. April 2013,
ausgeschrieben. Als Stichtag wurde der
5. Februar 2013 festgesetzt.
Als Tag der Wahlausschreibung gilt der
4. Februar 2013.
Wahlberechtigt sind:
a) österreichische Staatsbürger, die in Tirol
ihren Hauptwohnsitz haben, spätestens
am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr
vollendet haben und vom Wahlrecht
nicht ausgeschlossen sind, und
b) österreichische Staatsbürger, die vor
der Verlegung ihres Hauptwohnsitzes
in das Ausland diesen in Tirol hatten,
spätestens am Tag der Wahl das 16.
Lebensjahr vollendet haben und vom
Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind,
für die Dauer ihres Aufenthaltes im
Ausland, längstens für zehn Jahre.
Das Vorliegen dieser Voraussetzungen
ist, abgesehen vom Wahlalter, nach dem
Stichtag zu beurteilen. Das Wahlrecht
nach lit. b kann bei der Landtagswahl
2013 nur ausgeübt werden, wenn rechtzeitig die Eintragung in die Wählerevidenz für Wahlberechtigte im Ausland bei
einer Tiroler Gemeinde beantragt wurde.

U

m das System der Feuerwehr mit
ihrem vielfältigen Aufgabengebiet
im Stadtgebiet von Innsbruck aufrechtzuerhalten, braucht es neue Mitglieder.
Wer Interesse hat, sich im Rahmen der
Feuerwehr in den Dienst der Allgemeinheit zu stellen, kann sich melden.

Quereinsteiger
und Frauen gefragt
Angesprochen dürfen sich hier alle fühlen. Die Feuerwehr sucht nicht nur junge
Mitglieder. Auch leistungsbereite „Quereinsteiger“ sind gerne gesehen. Seit rund
zehn Jahren besteht überdies auch für
Mädchen und Frauen die Möglichkeit,
Mitglied bei der Freiwilligen Feuerwehr
zu werden. Bei der Feuerwehrjugend
liegt der Anteil der Mädchen bei rund 40
Prozent. Unter den 670 aktiven und für

den Einsatz bereiten Innsbrucker „Florianis“ sind aktuell 20 Frauen. Was viele
nicht wissen, ist, dass auch die Innsbrucker Berufsfeuerwehr Frauen offen steht.
Mit der Sanierung der Hauptfeuerwache
in der Hunoldstraße – allein in den vergangenen sechs Jahren wurden insgesamt 6,8 Mio. Euro von Seiten der Stadt
Innsbruck investiert – wurde auch die
dortige Infrastruktur angepasst (Toilet­
tenanlagen, Duschmöglichkeiten usw.).
Für Anfragen stehen die Berufsfeuerwehr bzw. auch das Bezirksfeuerwehrkommando gerne zur Verfügung. KR
Fragen zu den Feuerwehren in Innsbruck an office@feuerwehr-innsbruck.at
Allgemeine Infos unter
www.feuerwehr-innsbruck.at

Forsttagsatzung 2013

D

ie Forsttagsatzung 2013 für die
Stadtgemeinde Innsbruck findet
am Donnerstag, den 14. März 2013, 20
Uhr, im Restaurant Schießstand Arzl,
Eggenwaldweg 50, Innsbruck statt.
Anlässlich der Sitzung der Forsttagsatzungskommission wird ein Tätigkeitsbericht des Amtes für Land- und
Forstwirtschaft über den Wald und
Bewirtschaftungsschwerpunkte gegeben. Darüber hinaus informiert das
Amt für Land- und Forstwirtschaft
über Aktivitäten und Entwicklungen
in der Gestaltung des Natur- und Erholungsraumes in Innsbruck. Es ist
eine öffentliche Sitzung, zu der alle am
Wald Interessierten eingeladen sind.

© C. MERGL

Krippengasse 4 (altes Gemeindehaus)
Tel. 0512/53 60-2362 • arzl@innsbruck.gv.at
Öffnungszeiten: Mo. 14–18 Uhr,
Mi. und Fr. 9–12 Uhr

© C. Mergl

b ü r ger b ü r o a r zl

Ansuchen betreffend den Bezug von
Forstprodukten sind spätestens am
Tag vor der Forsttagsatzung, Anmeldungen bezüglich der Kleinviehweide spätestens eine Woche vor der
Forsttagsatzung beim Stadtmagistrat
Innsbruck, Abteilung III, Land- und
Forstwirtschaft, Trientlgasse 13, 6020
Innsbruck, durch Eintragung in die
hierfür aufliegenden Verzeichnisse
einzubringen. CM

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