Innsbruck Informiert

Jg.2013

/ Nr.2

- S.58

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58

S TA DTG E S C H I C H T E

Eier zusammensetzten. Die Zusagen
des Bürgerspitals wurden hier ebenfalls niedergeschrieben, die damit
rechtsverbindlich wurden und somit
eine Pflicht des Spitals verbriefte.
Wie eingangs beschrieben, diente das Heilig-Geist-Spital als eine
Art Altersheim, indem wohlhabende
Innsbrucker Bürger ihr Vermögen,
vornehmlich Haus, Garten und Hofstätte, dem Spital stifteten, und dafür Pflege und Unterkunft bis zum
Ende ihres Lebens erhielten. Dieser
Vorgang erfolgte hauptsächlich mittels Urkunden.
In der Urkunde vom 14.11.1395
stiftete die Tochter von Alhaid die
Geu(e)tlarin an das Heilig-GeistSpital von Innsbruck ein Haus, eine
Hofstätte und einen Garten.
„[…] vor aller Erbschaft in solhem
geding ob mir sein noet geschicht und
wenn ich wenn ich sein perger so sol
man mich indaz egenannt spital nehmen und sol mir dar umb ain siechenpfrunt geben mein leb tag […].“
Mit dieser Stiftung erbat sich die
Tochter von Alhaid die Geu(e)tlarin,
im Spital bis zu ihrem Tod versorgt
zu werden. Vergleicht man die Namen der genannten Personen auf den
erhaltenen Urkunden, die das HeiligGeist-Spital als Empfänger aufweisen, mit jenen, die in dem Urbar von
1410 vorkommen, so stellt man fest,
dass es sich zum Teil um dieselben
Personen handelt.
Das bürgerliche Heilig-GeistSpital war eine wichtige Institution
in Innsbruck. Einerseits übernahm
es die Versorgung und Pflege für
kranke, hilfsbedürftige Menschen,
Reisende und Pilger, aber auch für
jene, die ihren Lebensabend in der
Obhut der Pfleger des Spitals verbringen wollten.
Andererseits war es einer der
größten Gutsherren in Tirol, was
bedeutet, dass es ein umfangreiches
Vermögen an Häusern und Ländereien besaß und somit von wirtschaftlicher Bedeutung für die Stadt,
das Umland und die Bevölkerung
war. Damit prägte das Stadtspital
Innsbruck das sozial-gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben in
Innsbruck.

INNSbrUck INFormIert Nr. 2/2013

A U S D e m S tA D tA r c h I v/ S tA D t m U S e U m

Geldersatz in Innsbruck
und anderen Tiroler Gemeinden
1918–1921
In vielen Gemeinden Tirols wurden nach dem Ersten Weltkrieg Notgeldscheine
ausgegeben. Der Bedarf an metallischen Rohstoffen während des Krieges –
vielerorts waren sogar die Kirchenglocken abgenommen und eingeschmolzen
worden – hatte nämlich auch einen extremen Münzgeldmangel bewirkt.

I

n der Bevölkerung wurde in dieser
unsicheren Zeit Münzgeld gehortet.
Auch Geldschmuggler wurden aktiv
und brachten Münzen ins benachbarte
Italien, wo damit gute Gewinne zu erzielen waren. Der Mangel an Wechselgeld erschwerte daher das ohnedies von
Mühsal und Entbehrungen geprägte Leben der ersten Nachkriegsjahre.
Trotz zusätzlicher Kapazitäten im
Papier- und Druckereibereich war es
den Notenbanken nicht möglich, in
ausreichendem Maße Banknoten mit
niederem Nominalwert zu drucken.
In dieser schwierigen Situation ergriff die städtische Verwaltung der Landeshauptstadt Innsbruck unter Bürgermeister Dr. Wilhelm Greil die Initiative.
Noch vor dem offiziellen Erlass vom 21.
November 1918, in welchem die Ausgabe
von Geldersatzzeichen den öffentlichen
Körperschaften, aber auch industriellen
Verbänden, Unternehmungen usw. erlaubt wurde, koordinierte die städtische
Gemeindeverwaltung den Druck eigener Notgeldscheine, und zwar im Nomi-

nalwert von 1, 5, 10 und 20 Kronen sowie
10 und 20 Heller. Zum Einsatz kamen jedoch nur die 10- und 20-Hellerscheine,
da es ja an Kleingeld mangelte.
Innsbruck war somit die erste Gemeinde in Tirol, die Notgeldscheine in
Umlauf brachte. Einem Gemeinderatsprotokoll vom Juli 1919 ist zu entnehmen, dass Innsbrucker Notgeld „bis in