Innsbruck Informiert

Jg.2013

/ Nr.2

- S.57

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Ledereinband des Urbar 1410

Blatt Nr. 38 des Urbars 1410 – ein Beispiel, wie die
schriftlichen Aufzeichnungen ausgesehen haben

Blatt Nr. 1 des Urbars
1410 – ein Auszug der
ersten Zeilen

geführt sind. Dieses Urbar ist mit dem
Jahr 1410 datiert, da es auf der ersten
Seite mit folgenden Worten beginnt:
„Anno den 1410 de lucz haws wach ze
[..]azeit dez Spitals phleger daz urbar puch
verchern von dez wegen daz etleiche gueter
habend abgenomen […]“
Zu finden sind auch Eintragungen
seit den 1390er-Jahren, die darauf hindeuten, dass das Urbar ursprünglich nur
aus einzelnen Blättern bestanden hatte
und erst zu einem späteren Zeitpunkt,
vermutlich 1410, zu einem Buch zusammengebunden wurde. Nach den heutigen Erkenntnissen ist dieses Lagerbuch,
welches Bestand des Stadtarchivs Innsbruck ist, das älteste Besitzverzeichnis,
das dem bürgerlichen Stadtspital in
Innsbruck zuzurechnen ist. Das Lagerbuch ist in einen Ledereinband gebunden, umfasst 60 Pergamentblätter, die
bis auf wenige Ausnahmen beidseitig
beschrieben sind.
Dieses Urbar beinhaltet Einträge
über Innsbrucker Personen, die Häuser,
Weide- und Ackerland sowie Wälder, die
im Besitz des Spitals waren, nutzten und
hierfür Abgaben zu leisten hatten, wodurch Bezüge zum täglichen Leben der
Innsbrucker Bevölkerung herstellbar
sind. Dieses Urbar war somit ein Hilfsmittel zur Verwaltung der Besitztümer

und Einkünfte und zeigt das Verhältnis
zwischen dem Spital und der in Innsbruck lebenden Menschen auf. Es war
ein rechtsverbindliches Dokument und
damit auch ein Instrument zur Herr-

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schaftsausübung. Heute stellt es eine
wichtige, aussagekräftige Quelle für das
Wirtschaftsleben und das soziale Gefüge in Innsbruck im Spätmittelalter dar.
So steht geschrieben, dass Chuncz Walcher ein Land für 91 Jahre zur Bewirtschaftung erwarb und als Gegenleistung jährlich eine Gebühr in Form von
einer bestimmten Menge an Roggen,
Gerste, Hafer und Weizen an das Spital
abzuliefern hatte.
„Item […] hat Chuncz Walcher […] und
dient jerleich da von 12 ster rok und 12 ster
gerst und 12 ster habern und 2 ster waicz […]“
Chrunradt Taschler musste jährlich
eine Geldeinheit von 18 an das Spital abliefern und das Spital verpflichtete sich
im Gegenzug, Leinentücher, die für die
Verstorbenen benötigt wurden, im Wert
von 9 Geldeinheiten von ihm zu kaufen.
„Item Chunradt Taschler dient jerleich
18 g von ainer stadel stat auch von dez
Schallers wegen und umb die 9 lb gelcz
von dem Schaller sol man jerleich leinein
auch kauffen dar ein man die toten nae
indem Spital sterben.“
Diese beiden Beispiele veranschaulichen deutlich, dass die zu leistenden Abgaben genau dokumentiert wurden, und
dass sich diese aus Geld und Naturalien,
wie Getreide, Hühner, Schweine oder »

Urkunde von 14.11.1395 mit
Wachssiegel – Stiftungsbrief
der Tochter von Alhaid die
Geu(e)tlarin an das HeiligGeist-Spital von Innsbruck