Innsbruck Informiert

Jg.2013

/ Nr.2

- S.56

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S tadtgeschichte

innsbruck informiert nr. 2/2013

A us d e m S t ad t a r c h i v / S t ad t m us e u m

Das Innsbrucker Stadtspital im Mittelalter
Das Stadtspital zum Heiligen Geist zählte als die älteste Einrichtung für die Alten- und Krankenfürsorge in Innsbruck.
Die Hospitäler im Mittelalter können nicht in ihrer Funktion und Aufgabe mit dem modernen Verständnis des
Begriffs gleichgesetzt werden. 
vo n M ag . a N atalie Lo renz

S

prachgeschichtlich
betrachtet
leitet sich der Begriff Hospital
von dem lateinischen Adjektiv
„hospitale“, gastfreundlich, ab, welches
wiederum auf das lateinische Substantiv „hospes“, Gastfreund, zurückgeht. In
der Alpenregion wurden Hospitäler oft
als Hospize bezeichnet. Sowohl in der
Antike als auch im Mittelalter haben
Klostergemeinschaften Hospitäler eingerichtet und führten diese im Sinne des
christlichen Auftrags von Gastfreundschaft und Solidarität. Somit handelte es sich dabei nicht um Anstalten, in
denen erkrankte Menschen untersucht,
behandelt und geheilt wurden, sondern
um Einrichtungen, die vornehmlich als
Herbergen für Obdachlose, Reisende,
Arme, Alte, Kranke und Gebrechliche
dienten.
Ganz im Sinne der mittelalterlichen
Bedeutung der Bezeichnung „Hospiz“
war das Innsbrucker Heilig-Geist-Spital
demnach keine Anstalt für die Heilung
und Betreuung von Kranken, sondern
eine Herberge für Reisende und Pilger
sowie ein Heim für alte, gebrechliche
Menschen. Der Großteil der Bewohner
waren betagte Personen, die ihre umfassenden Güter dem Spital übergeben
hatten, um dort ihren Lebensabend verbringen zu können. Dort waren sie bis
zu ihrem Tode versorgt.
Im frühen Mittelalter dominierten
noch Kirche und Klöster das Fürsorgewesen, jedoch ab dem 13. Jahrhundert
begannen die Stadtbürger Spitäler zu
gründen und im beginnenden 14. Jahrhundert war in den europäischen Städten eine Gründungswelle von Spitälern
zu beobachten, da die stetig wachsende Bevölkerung innerhalb der Städte,
welche vor allem aus der Landflucht
resultierte, zunehmend Probleme bei
der Versorgung von Alten, Kranken
und Gebrechlichen mit sich brachte. Zu
berücksichtigen sind die geringen Kapazitäten dieser Spitäler, um Personen

© Stadtarchiv (alle)

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Ansicht des Innsbrucker Stadtspitals am Marktgraben ca. um 1850

aufzunehmen, weshalb der kontinuierlich steigende Bedarf nur selten gedeckt
werden konnte.

Das Heilig-Geist-Spital zu Innsbruck – ein historischer Umriss
Die Spitalsgeschichte in Innsbruck
nahm ihren Anfang Mitte des 13. Jahrhunderts. Das Stift Wilten soll ein klösterliches Spital unterhalten haben, welches in einer Urkunde von Bischof Egon
von Brixen 1246 erwähnt wurde.
Herzog Heinrich von Kärnten und
Graf von Tirol aus dem Hause Görz galt
als Gründer und Förderer des mittelalterlichen Bürgerspitals in Innsbruck.
Am 1. November 1315 widmete er eigene Güter dem Spital und wurde damit
zum Hauptgründer des Innsbrucker
Heilig-Geist-Spitals. In dieser ersten
Urkunde an das Stadtspital schenkte er
dem Rat, den Bürgern von Innsbruck,
ein Grundstück zur Unterbringung der
Siechen. Obwohl es sich beim Innsbrucker Spital um eine bürgerliche Einrichtung handelte, war es dem Heiligen
Geist geweiht, der in jener Zeit die gött-

liche Liebe und Barmherzigkeit „pater
pauperum“ verkörperte.
Das Innsbrucker Stadtspital wies die
typischen Merkmale eines mittelalterlichen Spitals auf, es lag außerhalb der
Stadtmauer, unmittelbar am Stadtgraben, am Beginn der südlichen Neustadt.
Heute erinnert noch die Spitalskirche in
der Maria-Theresien-Straße neben der
ursprünglichen Niederlassung an das
Heilig-Geist-Spital. Neben dem mittelalterlichen Spital gab es noch das Sondersiechenhaus, das Leprosenhaus, welches sich am nordöstlichen Stadtrand,
dem heutigen Stadtteil St. Nikolaus,
befand. Heute erinnert noch die Leprosenhauskapelle daran.

Das Urbar von 1410 –
Einblick in die wirtschaftlichen
und sozialen Bedingungen
Aus der frühen Zeit des Innsbrucker
Heilig-Geist-Spitals ist ein Urbar, eine
Art Rechnungsbuch, erhalten. Hierbei
handelt es sich um ein Schriftstück, in
welchem Besitzungen sowie sämtliche
Einkünfte, Rechte und Pflichten auf-