Innsbruck Informiert

Jg.2013

/ Nr.2

- S.55

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Die Landeshauptstadt informiert
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung am 17. Jänner 2013
die Auflage der folgenden Entwürfe beschlossen:

E

ntwurf des Bebauungsplanes und
Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. IN-B23, Innsbruck, Bundesrealgymnasium Adolf-Pichler-Platz (als
Änderung des Bebauungsplanes Nr.
IN-B2-2E) (gem. § 56 Abs. 1 und 2 TROG
2011): Es ist vorgesehen, im Innenhof der
Schule einen Erweiterungsbau zu errichten. Für das aus einem Wettbewerb hervorgegangene Projekt wird der Bebauungsplan adaptiert.

Entwurf des Bebauungsplanes und
Ergänzenden Bebauungsplanes Nr.
WI-B18, Wilten, Bereich Liebeneggstraße 2, 2a, 4 und 4a sowie Leopoldstraße 33 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. WI-B2) (gem. § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2011): Das Areal des ehemaligen städtischen Straßenbauhofes Wilten, neben dem Ansitz Liebeneggschlössl,
soll aufgewertet werden. Dabei sind ein
Sozialzentrum sowie betreutes Wohnen
geplant. Für das aus einem Wettbewerb
hervorgegangene Projekt wird der Bebauungsplan geändert.

AM-F25 und AM-F31) gem. § 36 Abs. 2
sowie § 111 Abs. 4 TROG 2011: Für das
Einkaufszentrum Sport Eybl muss die
Bestandswidmung gemäß gesetzlicher
Bestimmungen adaptiert, für die Erweiterung des IKEA-Möbelmarktes sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AM-F41, KG Amras, Bereich
südlich Amraser-See-Straße, westlich
Autobahnauffahrt Innsbruck Ost (als
teilweise oder gänzliche Änderung der
Teilflächenwidmungspläne Nr. AM-F1,

Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HA-F35, Höttinger Au, Bereich
nördlich Fürstenweg, westlich Fischerhäuslweg (als gänzliche oder teilweise
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 753) gem. § 36 Abs. 2 sowie § 111

WI-B18

AM-F41

Abs. 4 TROG 2011: Es erfolgt eine planungsrechtliche Aktualisierung des Flächenwidmungsplanes. Damit soll auch die
geplante Erweiterung eines Betriebes am
Fürstenweg ermöglicht werden.
Die Entwürfe sind während der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck
in den Schaukästen der Magistratsabteilung III/Stadtplanung einsehbar. Die
Auflegung erfolgt vom 25. Jänner 2013 bis
einschließlich 22. Februar 2013.
Informationen zu den aufgelegten
Entwürfen können während der Parteienverkehrszeit von 8 bis 10 Uhr eingeholt werden.
Personen, die in der Gemeinde einen Wohnsitz haben, und Rechtsträger,
die in der Gemeinde eine Liegenschaft
oder einen Betrieb besitzen, haben das
Recht, bis spätestens eine Woche nach
Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen
abzugeben.

© Stadt Innsbruck (4)

Beschlossen wurde zudem:
• Flächenwidmungsplan Nr. VI-F1

HA-F35

IN-B23

Für den Gemeinderat
Dipl.-Ing. Maizner e.h.
(Baudirektor)

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