Innsbruck Informiert

Jg.2013

/ Nr.2

- S.26

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innsbruck informiert nr. 2/2013

© E. REINISCH

26

Stadt liefert neue Ideen zu Kinderbetreuung

M

it dem „Tiroler Kinderbildungsund Kinderbetreuungsgesetz“
wurden 2010 die Weichen für
eine bedarfsgerechte und hochwertige
Kinderbetreuung gestellt. Nun ist eine
Novellierung dieses Gesetzes angedacht.

Tiroler Städte und Gemeinden waren
seitens des Landes dazu aufgefordert,
bis 31. Dezember 2012 eine Stellungnahme dazu zu verfassen.
„Um die Sicherstellung von optimalen Bildungsmöglichkeiten sowie
hoher pädagogischer Bildungsqualität

zu erreichen, ist es aus Sicht der Stadt
Innsbruck erforderlich, das Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz in
geeigneter Weise anzupassen und zu ergänzen“, so Bürgermeisterin Mag.a Oppitz-Plörer und der zuständige Stadtrat
Ernst Pechlaner unisono. ER

Gemeinsam mit dem Amt für Kinder- und Jugendbetreuung wurden
unter anderem folgende Vorschläge ausgearbeitet:
• Die Förderrichtlinien für Kinderbetreuungseinrichtungen sind dahingehend
zu verbessern, dass für jede Kindergartengruppe als Mindestpersonaleinsatz
zumindest eine pädagogische Fachkraft
und eine Betreuungsperson unabhängig
von der Gruppengröße gefördert wird.
Weiters sollte sichergestellt werden,
dass das qualitative und quantitative
Zusatzangebot in Sachen kommunaler
Kinderbetreuungseinrichtungen in geeigneter Weise gefördert wird.
• Die Bestimmung zur Einzelintegration
sollte einer genaueren Definition zugeführt werden. Bei mehreren Einzelintegrationen in einer Kinderbetreuungs-

gruppe sollte im individuellen Fall nach
Absprache mit der Tiroler Landesregierung die Möglichkeit bestehen, eine
zusätzliche Assistenzkraft gefördert zu
bekommen. Weiters sollte die Überarbeitung dieser Bestimmungen die
Beschränkung der Anzahl der möglichen
Einzelintegrationen auf maximal zwei
Kinder anstreben bzw. die Überschreitung der Gruppenzahl im Fall einer
Einzelintegration unterbinden.
• Derzeit werden seitens des Landes entgeltfreie Kindergartenjahre mit 45 Euro/
monatlich pro Kind ab dem 4. Lebensjahr
vergütet. Für eine Landeshauptstadt wie
Innsbruck erscheint diese Vergütung

zu gering, sie sollte analog zu anderen
Landeshauptstädten erfolgen bzw.
zumindest jährlich um die prozentuale
Erhöhung zur Ausgleichszulage erhöht
werden. Die Stadt Innsbruck schlägt
zudem vor, anstatt der Ausgleichszulage
den VPI als Bemessungsgrundlage zur
jährlichen Angleichung heranzuziehen.
• MittagstischzubereiterInnen sind für
pädagogische Bildungsstätten, die einen
Mittagstisch anbieten, unerlässlich. Daher schlägt die Stadt Innsbruck in Bezug
auf den Mindestpersonaleinsatz vor,
sowohl die/den zweite(n) PädagogIn in
der Leitergruppe als auch die MittagstischzubereiterInnen zu fördern.