Innsbruck Informiert

Jg.2013

/ Nr.2

- S.19

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2013_Innsbruck_informiert_02
Ausgaben dieses Jahres – 2013
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
lebensraum innsbruck

19

© Referat Veterinärwesen

www.innsbruckinformiert.at

Die Amtstierärztin
im Gespräch

© E. Reinisch, shutterstock

Reptilien und Amphibien werden als
Haustiere immer beliebter. Was auf den
ersten Blick nach wenig Arbeit aussieht,
kann jedoch oft zu bösen Überraschungen führen. Amtstierärztin Dr. Judith
Wilhelm erklärt die wichtigsten Punkte:

weinwiese (Kranebitten). Die nötige
Ausrüstung für das „tägliche Geschäft“
erhalten HundebesitzerInnen kostenlos
an 144 Gassi-Automaten im gesamten
Stadtgebiet. Auch im Bürgerservice im
Rathaus oder in den Bürgerbüros Arzl
und Igls sowie im Zentralhof und in
den Bauhöfen der Stadt Innsbruck sind
Hundekotsackerl zu bekommen.

Was, wenn das Haustier
entlaufen ist?
Trotz bester Betreuung kann es vorkommen, dass Heimtiere von zu Hause
ausreißen. In diesem Fall wenden Sie
sich an die Städtische Wasenmeisterei
(Trientlgasse 17, Tel. 0512/5360-7455).
Entlaufene Hunde können anhand ihrer
Chipnummer schnell wieder mit ihrem
Herrchen oder Frauchen zusammengebracht werden. Die Daten, die Sie bei
der Registrierung angegeben haben, Adresse und Telefonnummer, sollten deshalb immer aktualisiert werden. Auch
Katzen können auf Wunsch der/des
BesitzerIn gechippt werden. Außerdem
sollten Sie niemals die Hundemarke

vom Halsband Ihres Hundes entfernen.
Anhand der Hundemarkennummer
kann die zuständige Behörde TierbesitzerInnen rasch ausfindig machen und
den „Ausreißer“ so auf kürzestem Weg
zurückbringen.
Die öffentliche Bekanntmachung
von behördlich aufgefundenen herrenlosen Tieren erfolgt über einen Aushang
an der elektronischen Amtstafel und
eine Information an den Tierschutzverein für Tirol.
Auch wenn Sie im umgekehrten Fall
ein herrenloses Tier finden, wenden Sie
sich bitte an die Wasenmeisterei oder das
Tierheim Mentlberg. Die Wasenmeisterei ist ebenfalls die zuständige Stelle,
wenn ein Tier zuhause verstirbt, die MitarbeiterInnen sind auch außerhalb der
Dienstzeiten für Sie erreichbar.

Zur Sicherheit
der Innsbrucker Tiere
Leider gehen nicht alle HalterInnen mit
ihren Tieren adäquat um. Neben der
Überwachung von tierischen Lebensmitteln, dem Handel mit lebenden Tie-

Was sollte man vor der
Anschaffung bedenken?
„Besonders wichtig ist es, sich vor der
Anschaffung über die Lebensweise
des Tieres in freier Natur und seine
Bedürfnisse betreffend Luftfeuchtigkeit,
Klima und Temperatur zu informieren.
Außerdem sollte sichergestellt werden,
dass genügend Platz für ein Terrarium
oder Aquarium vorhanden ist. Häufig
wird nicht bedacht, dass Reptilien
wachsen und damit auch mehr Platz
brauchen. Um ein Beispiel zu nennen:
Eine Rotwangenschmuckschildkröte mit
zehn Zentimetern Panzerdurchmesser
benötigt laut Tierschutzgesetz mindestens ein 300-Liter-Aquarium, sobald ihr
Durchmesser auf über 20 Zentimeter
anwächst, steigt die Mindestanforderung auf ein 1.000-Liter-Aquarium.
Darüber hinaus sollte man sich auch
über die Lebenserwartung informieren
und sich Gedanken machen, ob man ein
Tier so lange halten will.“
Müssen Amphibien und Reptilien
angemeldet werden?
„Die Tiere müssen binnen zwei Wochen
bei der Behörde offiziell angemeldet
werden. Das Formular dazu finden Sie
auf der Homepage der Stadt Innsbruck.“

ren, Tiertransport und -zucht und Tier­
seuchen ist das Veterinärwesen auch für
den Tierschutz in Innsbruck verantwortlich. Wenn Sie Verdacht auf die Missachtung des Tierschutzgesetzes haben,
melden Sie sich bitte und geben Ort, Zeit,
Beschreibung des Vorfalles, Daten der
Person, die das Gesetz übertreten hat,
und eigene Kontaktdaten an (via E-Mail:
post.veterinaerwesen@innsbruck.gv.at
oder Tel. 0512/5360-1035). Beim veterinärbehördlichen Lokalaugenschein wird
der Name des/der MelderIn nicht weitergegeben. LB