Innsbruck Informiert

Jg.2013

/ Nr.2

- S.13

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lebensraum innsbruck

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13

Die Mittel der klassischen
Bürgerbeteiligung in Innsbruck

I

Die Volksbefragung
Zuletzt war durch die Debatte „Wehrpflicht oder Berufsheer“ das Thema der
Volksbefragungen bundesweit in aller
Munde. Es gibt aber auch Volksbefragungen, die nur den Wirkungsbereich
der Stadt betreffen. In diesem Fall gibt
die wahlberechtigte Innsbrucker Bevölkerung ihre Stimme ab.

© E. REINISCH

m Innsbrucker Stadtrecht sind Volksbefragungen, Bürgerinitiativen, Petitionen oder auch die Möglichkeit,
einen Stadtteilausschuss einzurichten,
als Mittel der direkten Demokratie verankert. Über diese klassischen Formen
der Beteiligung fühlen sich, den Ergebnissen der Innsbruck Stadt-PanelBefragung im Oktober 2012 zufolge,
viele zu wenig informiert. „Innsbruck
informiert“ stellt daher an dieser Stelle
monatlich die Beteiligungsformen im
Detail vor.
Eine Volksbefragung muss zunächst
durch eine Zweidrittelmehrheit im Gemeinderat beschlossen und innerhalb von
zwei Monaten nach der Ausschreibung
durchgeführt werden. Die Frage muss
so formuliert sein, dass sie mit „Ja“ oder
„Nein“ beantwortet werden kann. Das Ergebnis und das Thema der Befragung werden in der nächsten Gemeinderatssitzung
behandelt. Im Gegensatz zu Volksbefra-

gungen auf Bundesebene ist das Ergebnis
in Innsbruck für den Gemeinderat bindend. Das heißt, die notwendigen Schritte
zur Umsetzung des Ergebnisses müssen
eingeleitet werden. Ist dies nicht der Fall,
so wird der Gemeinderat aufgelöst und es
folgen binnen drei Monaten Neuwahlen.
Für den neu gewählten Gemeinderat ist
das Ergebnis der Volksbefragung dann
aber nicht mehr bindend. ER

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