Innsbruck Informiert

Jg.2013

/ Nr.2

- S.5

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lebensraum innsbruck

www.innsbruckinformiert.at

Öffnungszeiten
Kindergärten

6.30 bis 18 Uhr
• Bachlechnerstraße 26
• Innerkoflerstraße 9
• Kindergarten Kinder am Tivoli,
Olympiastraße 33a
7 bis 16.30 Uhr
• Arzl, Framsweg 19
• Burghard-Breitner-Straße 20
• Hötting, Schneeburggasse 30
• Hötting-West, Franz-Baumann-Weg 10
• Igls, Fernkreuzweg 7
• Lönsstraße 30
• Mitterweg 67
• Mühlau, Hauptplatz 3
• O-Dorf, An-der-Lan-Straße 40
• Pechegarten, Leopoldstraße 43
• Peergründe, Peerhofstraße 3
• Pradl, Pembaurstraße 20
• Reichenau, Wörndlestraße 4
• Reichenau-Süd, Prof. MartinSpörr-Straße 4
• Sieglanger, Weingartnerstraße 26
• St. Nikolaus, Innstraße 97
• Walderkammweg 8
• Wilten West, Franz-Fischer-Straße 38

© FOTOLIA

7 bis 14 Uhr
• Allerheiligen, St.-Georgs-Weg 15
• Angergasse 20
• Dreiheiligen, Jahnstraße 5
• Erzherzog-Eugen-Straße 25
• Hungerburg, Höhenstraße 143
• Integrativer Kindergarten,
Ing.-Etzel-Straße 71

Betreuung ab zwei Jahren
Seit 2007 bietet die Stadt außerdem alterserweiterte Gruppen an, in die Kinder
ab zwei Jahren aufgenommen werden. Die
Anzahl der Kinder in den alterserweiterten Gruppen wurde mit maximal 20 festgelegt, davon können fünf unter drei Jahre alt sein. Für das Wohl der Kinder sorgen
je eine Fachkraft mit FrüherzieherInnenAusbildung und eine Assistenzkraft.

Gratis-Kindergartenjahr und verpflichtender Kindergartenbesuch
Das Angebot wird darüber hinaus seit
Herbst 2009 durch einen kostenlosen
Kindergartenbesuch für über 4-Jährige
in den Innsbrucker Kindergärten bis 14
Uhr erweitert. In diesem Zusammenhang gilt seit September 2010 für alle
5-Jährigen der verpflichtende Besuch

eines Kindergartens. Festgeschrieben
ist diese Regelung im § 26 Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz. Von der Besuchspflicht im Ausmaß von 20 Stunden an mindestens vier
Werktagen pro Woche betroffen sind
alle Kinder im Jahr vor dem Eintritt der
Schulpflicht. Ausgenommen sind die
kindergartenfreien Tage und Ferien.
Die Kindergartenpflicht kann an
einem öffentlichen oder privaten Kindergarten erfüllt werden, aber auch in
Kindergruppen, sofern diese die wesentlichen Bildungsziele eines Kindergartens
erfüllen. Erziehungsberechtigte können
bis spätestens Ende Februar beim Stadtmagistrat Innsbruck, Amt für Kinder- und
Jugendbetreuung um die Ausnahme von
der Besuchspflicht ansuchen (Anzeige
gem. § 26 Abs. 3 TKKG 2010).

Informationen

Amt für Kinder und Jugendbetreuung, Maria-Theresien-Straße 18/4. Stock
Tel. 0512/53 60, DW 4210 bis 4220, post.kinder.jugendbetreuung@innsbruck.gv.at
www.innsbruck.gv.at

Öffnungszeiten
Schülerhorte

11 bis 18 Uhr
• Angergasse 20
• Domanigweg 3
• Dreiheiligen, Jahnstraße 3
• Hötting-West, Franz-Baumann-Weg 10
• Kaysergarten, Innstraße 113a
• Kinder am Tivoli, Olympiastraße 33a
• Olympisches Dorf, An-der-Lan-Straße 40
• Reichenau, Burghard-Breitner-Straße 20
• Walderkammweg 8
• Wilten, Michael-Gaismair-Straße 4

Einschreibung in die städtischen
Kindergärten und Schülerhorte
Die Einschreibung in die Kindergärten findet vom 25. bis 28. Februar 2013
zwischen 8 und 12 Uhr sowie 14 und 16
Uhr statt. An denselben Tagen können
Eltern ihr Kind zwischen 11 und 12 Uhr
sowie 14 und 17 Uhr in die Schülerhorte einschreiben. Mitzubringen sind in
beiden Fällen die Geburtsurkunde, der
Meldezettel und die e-card des Kindes/
Jugendlichen. LB

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