Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1956

/ Nr.6

- S.4

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 1956_Amtsblatt_06
Ausgaben dieses Jahres – 1956
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Nummer 6

Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

Veite 4

Dokumente aus vergangener Zeit
(Siehe Amtsblatt vom Mai d. I.. Seite 0.)
II
Nachstehend wird die Antwort der Französischen Mission
für T i r o l nnd Vorarlberg auf die Denkschrift vom
20. J u n i 1951 gebracht.
Knrze Zeit nach Einlangen der Antwort wurde von

französischer Seite das Ersuchen gestellt, dieses Schreiben
nicht mehr zn veröffentlichen; die Antwort war jedoch be«
reilv der Presse nnd einer Reihe von Pcrsönliliileitcn ^n«
gegangen.

Innsbruck, am 13, Augnst 197,1
Hochkommissariat der franz.
Republik i n Österreich

Der Chef der Französischen Mission
für T i r o l und Vorarlberg

Französische Mission für
T i r o l und Vorarlberg
Nr. 16.530

an den
Herrn Bürgermeister
der Landeshauptstadt Innsbruck.

V e t r. ! Denkschrift über das Wohnungsproblem
Sie haben mir eine Denkschrift über die Frage der
beschlagnahmten Wohnungen in Innsbruck vorgelegt
und darin Lösungen angeführt, die eine Abhilfe vorsehen.
Ich beehre mich, Ihnen nachstehend meine Stellungnahme hiezu zu geben:
1. Alle Güter, die der früheren Wehrmacht gehörten, sei es Kasernen, Übungsplätze und Militärdcpots
oder Wohnungen, die für die Offiziere und Beamten
der Armee gebaut wurden, sind als der Vesatzungsmacht zur Verfügung stehend zu betrachten.
I n der Praxis hat die Französische Mission ihr Einverständnis dazu gegeben, daß von 122 Wehrmachtswohnungen in Innsbruck 92 von ö"sterr. Zivilisten bewohnt bleiben können, und zwar entweder weil sie
hier schon vor 1945 wohnten oder weil sie in den ersten
Monaten der Besatzung auf Wunsch der österreichischen
Behörden dort untergebracht wurden.
Wenn diese 92 Wohnungen von französischen Familien bewohnt wären, hätte man sich ersparen können, die gleiche Anzahl von Privatwohnungen zu
beschlagnahmen. Ich bin bereit, wenn es die Stadtgemeinde wünscht, eine Übersiedlung von 92 französischen Familien in Wehrmachtswohnungen ins Auge
zu fassen und hiefür die gleiche Anzahl von PrivatWohnungen freizugeben. Es scheint jedoch, daß diese
Maßnahme nur eine schwache Linderung der Wohnungskrise herbeiführen würde, dagegen würden hiedurch leicht große Schwierigkeiten und ziemlich gerechtfertigte Reklamationen seitens der zu delogierenden
Personen hervorgerufen.
2. Die sofortige Rückgabe des gesamten beschlagnahmten Mobiliars, und zwar unabhängig von dem
Problem der Rückgabe der Wohnungen, ist undurchführbar. Der Ankauf von Möbeln, selbst nur der
allernotwendigsten. von Wäsche, Geschirr und Bestecken würoe einen zu großen K r e d i t in Anspruch
nehmen, als daß er vom Budget der Besatzuugstosten
getragen werden könnte.
Sie schlagen den Abschluß von Verträgen nach dem
Privatrecht bezüglich der Weiterbenützuug der Möbel
vor. Jedoch bin ich einerseits davon überzeugt, daß
kein Besitzer sein Einverständnis dazu geben würde,

die Möbel noch zu vermieten, wenn man ihm die
Möglichkeit gibt, hierüber selbst zu verfügen, und
andererseits kann die Vesatzungsmacht in der Wohnungsfrage nur mit Beschlagnahme vorgehen und
nicht mit freiwilligen Verträgen.
Außerdem sieht das Besatzungsstatut für seine
Mitglieder „Gratisleistungen" spi-c^t^tion« Ki vor, und man kann die Militärpersonen und Beamten
der Mission nicht verpflichten, ihr eigenes Mobiliar
nach Österreich mitzubringen.
Ich bringe in Erinnerung, daß die betreffenden
Besitzer das Recht haben, nach der Aufhebung der
Beschlagnahme um einen Schadenersatz für alle zerstörten oder verschwundenen Gegenstände anzusuchen
gemäß der Verordnung 85. Die Entschädigungen
werden nur nach dem Handelswert festgelegt! die
Frage des Interesses oder der persönlichen Erinnerung kann für die Bewertung nicht in Betracht gezogen werden.
Da die Gesamtrückgabe nicht ins Auge gefaßt
werden kann, werde ich mich jedoch bemühen, gewissen
Fällen, die besonders schwer und gerechtfertigt sind
und mir durch die österreichischen Behörden mitgeteilt
werden, Rechnung zu tragen. Ich habe übrigens vor
kurzem dem Herrn Gesandten von Frankreich und
Hochkommissar der Republik vorgeschlagen, gewisse
persönliche Gegenstände zurückzugeben, wie Familienerinnerungen. Rippsachen, Bücher. Mnsitinslrnmenle,
die für die französischen Familien leinen direkten
Rutzen darstellen.
3. Das Wohnungsproblem der Zivilangestellten
der französischen Besatzung ist ziemlich schwierig. Ich
verstehe sehr wohl den Standpunkt der Staolgemeinde
und der ausquartierten Besitzer, die natürlich ohne
Vergnügen sehen, daß Ausländer oder sogar M i t bürger in ihre Wohnungen einziehen, die diesen Vorteil nur darum haben, weil sie in einer französischen
Dienststelle angestellt sind.
"Aber in Wirklichkeit beeinfluß! dieser Personen!rei5 nur sehr wenig den Wohnungsmarlt. da in
^nn^bruck selbst nnr !» Wohnungen und 5<> Zimmer
in Privalwolnningen an diese zugewiesen sind, hierin
sind nicht die inbegriffen, die in den beschlagnahmten