Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1956

/ Nr.5

- S.7

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Nummer 5

Amtsblatt der Landeshauptstadt Innodruck

hcnden Wohnungseinrichtungen nicht nur mit dem
genieinen Werte oder dem Kaufpreis zu bemefsen. da
sich an dieselben vielfach persönliche Erinnerungen
knüpfen.
Eine restlose Übergabe der gesamten, öslerreichifcheu
Staatsbürgern gehörigen
Wohnungseinrichtungen
würde von der Bevölkerung als eine außerordentliche
Erleichterung empfunden werden und auch der Rechtslage entsprechen.
Schwerer zu lösen, jedoch auch nicht unlösbar im
Laufe der Jahre ist die Wohnungsfrage. Die restlose
llnterbrmgung der gesainten Angehörigen der alliierten Mächte entweder in ausgesprochenen M i l i l ä l b a u ten oder in hiefür neu geschaffenen Gebäuden erfordert größeren Kapitalsaufwand und ist nicht sofort durchzuführen, sondern wird Jahre erfordern.
I n der Zwi.chenzeit jedoch können verschiedene zweckdienliche Maßnahmen durchgeführt werden. I n erster
Linie sollten alle Schritte unternommen werden, um
den beanspruchten Wohnraum auf jenes Maß einzuschränken, das sowohl den Bedürfnissen der alliierten
Mächte einerseits wie den Bedürfnissen der österreichischen Bevölkerung andererseits Rechnung trägt und
insbesondere auch als gerechte Lösung empfunden
wird.
Österreichische Stellen können sich kein Urteil darüber anmaßen, welches Ausmaß an Personal alliierte
Dienststellen ziviler und militärischer Natur für die
Erfüllung der ihnen obliegenden Zwecke als notwendig erachten.
Wohl aber kann ohne Rücksicht auf diese Frage
sicherlich von beiden Teilen ein Urteil darüber gebildet werden, ob der Wohnbedarf des einzelnen
Funktionärs der alliierten Mächte derzeit nicht i n
einem Maße seine Befriedigung findet, welches unter
Zugrundelegung aller Verhältnisse als zu ausgedehnt
bezeichnet werden muß. Insbesondere, wenn das
Wohnbedürfnis in einem größeren Maße befriedigt
wird, als es i m Heimatstaate üblich sein w i r d ; als
Beispiel könnte hier angeführt werden, der ledige
oder kinderlose untere oder mittlere Funktionär, dem
eine Großwohnung mit allem Zubehör zur Verfügung
steht.
Dasselbe g i l t wohl noch mehr von der Frage, bis
zu welchem Ausmaße Funktionäre der unteren und
mittleren Grade darauf angewiesen sind, nicht nur
fiir sich selbst, sondern auch für die gesamte Familie
entsprechende Wohnräume in Anspruch zu nehmen.
So selbstverständlich es angesehen wird, daß an
verantwortlicher, leitender Stelle stehende Funktionäre aus den ver chiedensten Gründen berechtigterweise Wert darauf legen, ihre Familien aus ihrem
5)eimatstaat mit sich zu nehmen, so ist andererseits,
ohne aus militärische oder sonstige Erfordernisse irgendeine!! Einfluß nehmen zu wollen, doch schwer zu
verstehen, daß unlere und mittlere Funttiouäre untergeordneten Wirtungslreises ihre Familien auf Kosten der österreichischen Bevölkerung hier unterbringen müssen.
Roch weiliger läßt sich ein Verständnis dafür aufbringen, daß ein Teil der von der Besatzungsbehörde
beschlagnahmten Wohnungen nicht für Zwecke der
alliierten Mächte verwendet, sondern zur Befriedi-

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gung des privaten Wohnbedürfnisses österreichischer
Staatsbürger, die bei alliierten Dienststellen beschäftigt sind, verwendet w i r d ; sosehr die Verwendung
einer größtmöglichen Anzahl von österreichischen
Staatsbürgern bei diesen Stellen zu begrüßen ist, so
ist andererseits teine innere Berechtigung dafür gegeben, daß dieser Staatsbürger auf Grund dieser seiner
Dienstleistung in seinem Wohnbedürsnis weit über
den Durchschnitt der österreichischen Bevölkerung befriedigt wird und daß einein österreichischen Staatsbürger die Wohnung deshalb entzogen bleibt, weil
ein in alliierten Diensten stehender österreichischer
Staatsbürger diese Wohnuug benützt. Deshalb auch
die dringende Forderung, die Befriedigung des Wohnbedürsuisses österreichischer Staatsbürger, in welcher
Verwendung immer, restlos den österreichischen Behörden zu überlassen und die derzeit dieser Verwendung zugesührten Wohnungen freizugeben und die
Verfügung darüber den österreichischen Behörden zu
überlassen.
Zusammenfassend werden daher folgende Ersuchen,
deren Befriedigung als Sofortprogramm den österreichischen Stellen als möglich erscheint, unterbreitet!
^ . Baldigste Lösung der gesamten Mobiliarfrage!
Restlose Rückgabe der gesamten, österreichischen
Staatsangehörigen gehörigen Wohnungseinrichtungen ohne Berücksichtigung dessen, ob auch die Wohnung
zur Verfügung gestellt werden kann," einer privatrechtlichen Vereinbarung über eine Weiterbenützung der
Möbel soll dadurch nicht vorgegriffen werden.
L. Vei Wohnräumen:
1. Restlo"e Aufhebung der Beschlagnahme sämtlicher Wohnungen, welche nicht dem Wohnbedürfnifse
von Angehörigen der Vesatzungsmächte dienen, sondern von Personen nichtalliierter Staatsangehörigkeit benützt werden, die nur vertragliche Dienste
bei den alliierten Mächten leisten, und Übergabe an
die österreichischen Behörden" desgleichen Rückgabe
aller Wohnungen, welche von Personen, welcher
Staatsbürgerschaft immer, besetzt sind, soferne sie nicht
als Angehörige der alliierten Mächte hier sind.
2. Überprüfung der gesamten, von Angehörigen der
alliierten Mächte belegten Wohnungen, insbesondere
unter dem Gesichtspunkte, ob das Verbleiben der Familienangehörigen unter dem Gesichtspunkte der Ziele
der Besatzungmacht einerseits und der dadurch entstehenden Belastung der österreichischen Bevölkerung
andererseits als gerechtfertigt angesehen werden kann.
3. Anlegung eines strengen Maßstabes bei der Beurteilung des fiir die Angehörigen der alliierten
Mächte notwendigen Wohnraumes" in vielen Fällen
wird sich ergeben, daß die Einschränkung ans ein oder
zwei Zimmer den oben genannten Erfordernissen entsprechen lauu.
W i r sind überzeugt, daß die Durchführung all dieser
Maßnahinen eine bedeutende Reduzierung des beschlagnahmten Wohnraumes mit sich bringen w i r d ;
ausdrücklich sei erwähnt, daß die Bildung einer gewissen Reserve an Wohnraum für unvorhergesehene
Fälle als selbstverständliche Maßnahme der Vesatzungsbehörde angesehen wird, da es sinnlos wäre,