Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1956

/ Nr.5

- S.6

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 1956_Amtsblatt_05
Ausgaben dieses Jahres – 1956
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Seite 6

Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

Nummer 5

Vorschau zur diesjährigen Innsbrucker Messe
I n einem Ausblick für die 24. Innsbrucker Messe,
die vom 22. bis 30. September l. I . stattfindet, verwies Direktor Dr. Schmedes auf die bereits jetzt hervorragend gute Zahl von Anmeldungen in- und
ausländischer Aussteller. Die große Ausstellungshalle,
die wie alljährlich die Großfirmen für den Fremdenverkehrs-, Hotel- und Gaststättenbedarf vereinen
wird, ist bereits fast zur Gänze belegt. Auch bei der
Naumzuteilung für die übrigen festen Bauten im
Messegelände muß ein strenger Maßstab angelegt
werden. Zahlreiche und sehr gute Vorbestellungen
liegen noch für den Maschinenhandel und die Maschinenindustrie, vornehmlich aus dem Vausektor, vor.
Aber auch das Warenangebot für Büro und Haushalt

wird sehr vielfällig und aualiwtiu vorzüglich sein.
Die landwirtschaftlichen Sonderschunen und die einschlägigen Aussteller werden wieder auf dem Messegelände I I (Klosterkasernhof) untergebracht. Die
Anmeldungen weisen auch hier daraus hin. das; die
Messeleitung mit dem vorhandenen (Gelände haushalten muß. Die für die nächste Zukunft zu fassenden
Entschlüsse werden daher dahin gehen müssen, die vorhandenen Areale möglichst weitgehend nutzbar zu
machen und sie so auszubauen, daß größte Sparsamkeit mit möglichst großem Raumgewinn verbunden
wird, mithin Einengung der notwendigen Leerflächen und Ausgestaltung des eigentlichen Ausstellungsraumes.

Dokumente aus vergangener Zeit
Diese Denkschrift wurde dem Chef der Französischen
Mission i n Innsbruck, Oberst Roger Radau, in Abschrift der Bundesregierung, der Landesregierung
von T i r o l , dem französischen Minister des Äußeren
Georges Vidault sowie vermiedenen weiteren österreichischen und französischen Behörden und Parlamentariern übermittelt.

über den Veitrag der österreichischen Bevölkerung zur
Deckung der Wohnbedürfnisse der alliierten Mächte.
A l s im Jahre 1945 die alliierten Truppen Österreich befreiten, mußten viele provisorische Maßnahmen getroffen werden, die der Natur der Sache nach
als vorübergehend gedacht waren, insbesondere da
seitens der alliierten Mächte die Besetzung Österreichs
nur als vorübergehend angesehen war und ein Stalltsvertrag das Wieder-ins-Dasein-Treten des österreichischen Staates feierlich festlegen follte.
Nunmehr sind durch die weltpolitische Entwicklung
die Absichten der baldigen Räumung Österreichs auf
unbestimmte Zeit hinaus gegenstandslos geworden"
der Zeitpunkt des Ab chlusses eines Staatsvertraa.es
ist nicht mehr abzusehen.
Die österreichische Bevölkerung ist sich dessen bewußt,
daß die Anwesenheit der alliierten Truppen nunmehr
anderen Zwecken dient, als im M a i 1945 vorgesehen
war.
Sowohl für Österreich wie für die alliierten Mächte
bringt diese Änderung der Verhältnisse den Zwang
mit sich, gewisse, als vorübergehend gedachte Maßnahmen einer Überprüfung zu unterziehen, ob sie sich
als Dauermaßnahmen noch rechtfertigen lassen.
Es war eine Selbstverständlichkeit, daß in den ersten Monaten sämtliche Bedürfnisse der alliierten
Mächte, welche nicht anderweitig beschafft werden
konnten, vom Lande genommen werden mußten.
Große Teile der Zivilbevölkerung mußten durch Vereitstellung von Wohnungen und M o b i l i a r beitragen,
die Daseinsmöglichkeit für die alliierten Vcsatzungstruppen und den Verwaltungsapparat zu schaffen.

Solange Österreich über keine eigene Wehrmacht
verfügt, ist es selbstverständlich, daß alle spezifisch für
Wchrmachtszwecke erstellten und geeigneten Objekte
sinngemäß den alliierten Mächten zur Verfügung stehen," hierunter fallen Kasernen, Übungsplätze und
dergleichen.
Nicht hierunter zu rechnen sind die vom Deutschen
Reich für die Unterbringung von Offizieren und A n gestellten der Wehrmacht erbauten Wohnungen.
Diese Wohnuugen wurden mit österreichischen Steuergeldern vom Deutschen Reich erbaut" die Bewohner
dieser Wohnungen, soweit es sich um österreichische
Staatsbürger in Diensten der Deutschen Wehrmacht
handelte, sind, wenn auch der Dienst i n einer Wehrmacht weggefallen ist, in zivilen Berufen untergetaucht, haben aber nach wie vor das Recht auf Befriedigung ihres Wohnungsbedürfnisses.
Soferne es sich somit nicht um Wohnungen im
besonderen Zusammenhang mit militärischen Objekten handelt, können diese Wohnungen nicht ohne weiteres als Wehrmachtseinrichtungen ange ehen werden,
da die vom Deutschen Reiche uorge ehene Verwendung keine Bindung der Objekte selbst mit sich bringen kann.
Für zivile und militärische Zwecke der alliierten
Mächte sind im großen Maße Wohnungseinrichtungen
der einheimischen Bevölkerung herangezogen worden;
diese Maßnahme war für vorübergehende Dauer berechtigt und selbstverständlich" sie ist es heute jedoch
nicht mehr.
Die Rückgabe der gesamten, österreichischen Staatsangehörigen gehörigen Möbel an die Eigentümer,
bzw. der angemessene Ersatz derselben bei Verlust und
dergleichen, ist unter den heutigen Wirtschaftsl"erhällnissen kein unlösbares Problem mehr" mag der
Ersatz hiefür nun durch Ankauf aus neuer Produktion oder für die voraussichtlich durch längere Zeit
hier wohnenden Angehörigen der alliierten Mächte
durch Übersiedlung entsprechenden M o b i l i a r s ans dem
Heimatstaato gelöst werden; größere Schwierigkeiten
können hier nicht er ehen werden. Andererseits ist der
Wer! der den Eigentümern nicht zur Verfügung ste-