Innsbruck Informiert

Jg.2012

/ Nr.8

- S.54

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r at h a u s m i t t e i l u n g e n

innsbruck informiert nr. 8/2012

Die Stadtplanung informiert
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung am 12. Juli 2012
die Auflage der folgenden Entwürfe beschlossen.

E

ntwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AL-F42, Arzl, Bereich
Siedlungsgebiet östlich Eggenwaldweg, nördlich Johannesgasse und
Rumer Straße, Baulandbereich Exerzierweg Nord und Süd (Moserfeld) sowie Landwirtschaftliche Teilwidmungen am Exerzierweg (als teilweise oder
gänzliche Änderung der Flächenwidmungspläne Nr. AL-F1, AL-F6, AL-F8,
AL-F30, AL-F36) gem. § 36 Abs. 2 sowie
§ 111 Abs. 4 TROG 2011: Dieser Plan ist
Teil der Gesamtbearbeitung von Arzl.
Dabei können Stellungnahmen, die im
Verfahren zum vorausgehenden Flächenwidmungsplanentwurf Nr. AL-F36
eingegangen sind, teilweise berücksichtigt werden. Dies betrifft insbesondere
landwirtschaftliche Betriebe.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes
Nr. AL-F34, Arzl, Bereich nördlich ÖBBBahnlinie, westlich Kreuzgasse (als Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. AL-F1, ZNr. 2533) gem. § 36 Abs. 1
und 2 TROG 2006, 2. Entwurf: Bereits
2008 wurde für eine geplante Wohnbebauung ein Flächenwidmungsplanentwurf aufgelegt. Ein Beschluss war
bisher nicht möglich. Nun ist aufgrund
der Novellierung des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011 ein 2. Entwurf erforderlich.
Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. DHB7, Dreiheiligen, Bereich Sillinsel (gem.
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011): Auf der
Sillinsel ist ein Wohnbauprojekt mit öffentlicher Grünanlage geplant, wofür
ein Bebauungsplan mit besonderer Bauweise erstellt wird.
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. SM-Ö32, Wilten,
Bereich Tierheim Mentlberg, Völser
Straße (als Änderung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes 2002) gem.
§ 32 TROG 2011 und Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. SM-F8, Wil-

ten, Bereich Tierheim Mentlberg, Völser Straße (als gänzliche oder teilweise
Änderung der Flächenwidmungspläne
Nr. SM-F1 und SM-F6) gem. § 36 Abs.
2 TROG 2011: Für die Erweiterung des
Tierheimes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen.
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. SM-Ö31, Wilten, Bereich
westlich des Geroldsbaches, nördlich
der ÖBB-Trasse (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes 2002)
gem. § 32 TROG 2011 und Entwurf des
Flächenwidmungsplanes Nr. SM-F9,
Wilten, Bereich westlich des Geroldsbaches, nördlich der ÖBB-Trasse (als teilweise Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 753) gem. § 36 Abs. 2 sowie §
111 Abs. 4 TROG 2011: Für die Errichtung einer neuen Feuerwache werden
die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen.
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. ROB3, Rossau, Bereiche Langer Weg / Trientlgasse (als Änderung des Bebauungsplanes AM-B11 und AM-B17) (gem. § 56
Abs. 1 TROG 2011)
Im Zuge der Neuerrichtung eines Betriebsgebäudes soll die Erweiterung um
ein Geschoß ermöglicht werden. Dafür
wird der Bebauungsplan geändert.
Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HAB19, Höttinger Au, Bereich Höttinger
Au 22 (als Änderung des Allgemeinen
Bebauungsplanes Nr. HA-B5 und des
Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HAB5/1) (gem. § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011):
Für das aus einem Architekturwettbewerb hervorgegangene Wohnbauprojekt
wird ein Bebauungsplan mit besonderer
Bauweise erstellt.
Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR-B5,
Pradl, Bereich westlich der Olympiahalle (gem. § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011):

Um das Projekt „Olympia-West“ (Sportmedizin- und Sporttherapie-Zentrum,
etc.), welches aus einem Architekturwettbewerb hervorgegangen ist, realisieren zu können, wird ein Bebauungsplan
mit besonderer Bauweise erstellt.
Die Entwürfe sind während der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck
in den Schaukästen der Magistratsabteilung III / Stadtplanung, einsehbar.
Die Auflegung erfolgt vom 23.7.2012 bis
einschließlich 20.8.2012.
Für den Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AL-F34 wird die Auflagefrist gem. § 66 Abs. 3 TROG 2011 auf
zwei Wochen herabgesetzt, d. h. vom
23.7.2012 bis einschließlich 6.8.2012.
Informationen zu den aufgelegten Entwürfen können während der Parteienverkehrszeit von 8–10 Uhr eingeholt
werden. Personen, die in der Gemeinde
einen Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen,
haben das Recht, bis spätestens eine
Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist
eine schriftliche Stellungnahme zu den
Entwürfen abzugeben.
Beschlossen wurde zudem:
• Flächenwidmungsplan Nr. AM-F39
• Örtliches Raumordnungskonzept
Nr. OD-Ö29
• Flächenwidmungsplan Nr. OD-F2
• Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. OD-B5
• Flächenwidmungsplan Nr. SA-F7
• Flächenwidmungsplan Nr. PR-F8
• Bebauungsplan Nr. PR-B4
• Ergänzender Bebauungsplan
Nr. PR-B4/1
• Bebauungsplan Nr. DH-B6
• Örtliches Raumordnungskonzept
Nr. DH-Ö28
Für den Gemeinderat
Dipl.-Ing. Maizner e.h.
(Baudirektor)