Innsbruck Informiert

Jg.2012

/ Nr.5

- S.49

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2012_Innsbruck_informiert_05
Ausgaben dieses Jahres – 2012
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
r at h a u s m i t t e i l u n g e n

www.innsbruckinformiert.at

Die Stadtplanung informiert
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung am 29.3.2012 die Auflage
der folgenden Entwürfe beschlossen:

E

ntwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA-B18, Höttinger Au,
Bereich nördlich Tiergartenstraße 102,
Gp. 1794/1, KG Hötting (als Änderung
des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr.
HA-B2), gem. § 56 Abs. 1 und 2 TROG
2011: Es sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für eine Bebauung des
Grundstückes geschaffen werden.

ockw

eg

Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. AM-Ö30, Amras,
Bereich westlich Amraser-See-Straße
56c, Grünzug Amras-Pradl-Reichenau
(als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes 2002), gem. § 32 TROG
2011: Mit der Änderung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes soll ein Er-

ar

te

ns

tr

S te

inb

Ti

g
er

.

weiterungsprojekt für den Möbelfachmarkt IKEA ermöglicht werden.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes
Nr. AM-F39, Amras, Bereich südlich
Amraser-See-Straße, westlich Autobahnauffahrt Innsbruck-Ost, östlich
Grünzug Amras-Pradl-Reichenau (als
teilweise oder gänzliche Änderung der
Teilflächenwidmungspläne Nr. AM-F1,
Nr. AM-F6, Nr. AM-F18, Nr. AM-F22,
Nr. AM-F25 und Nr. AM-F31), gem. § 36
Abs. 2 sowie §111 Abs. 4 TROG 2011: Es
soll die Bestandswidmung für das Einkaufszentrum DEZ gemäß gesetzlicher
Übergangsbestimmungen
vollzogen,
der Flächenwidmungsplan aktualisiert
und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für zwei Erweiterungen (IKEAMöbelmarkt und Musterhaus- bzw.
Energiehauspark) geschaffen werden.
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. DH-Ö28, Dreiheiligen,
Bereich Sillinsel (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes 2002),
gem. § 32 TROG 2011: Für ein geplantes
Wohnbauprojekt auf der Sillinsel mit öffentlicher Grünanlage wird das Örtliche
Raumordnungskonzept geändert.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. DH-F4, Dreiheiligen, Bereich
zwischen Sillufer, Museumstraße,
ÖBB-Bahntrasse und Zeughausgasse

HA-B18

(als teilweise oder gänzliche Änderung
der Flächenwidmungspläne DH-F1,
DH-F2, DH-F3, 80/cb, 80/hn, 16/e, 753),
gem. § 36 Abs. 2 sowie §111 Abs. 4 TROG
2011: Der Flächenwidmungsplan soll in
einem größeren Planungsbereich hinsichtlich der Widmungen aktualisiert
und gleichzeitig die Errichtung eines
geplanten Wohnbauprojektes auf der
Sillinsel mit öffentlicher Grünanlage,
welches aus einem Architekturwettbewerb hervorgegangen ist, ermöglicht
werden.
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. DHB6, Dreiheiligen, Bereich westlich der
Sebastian-Scheel-Straße Hnr. 2-16b
und Erzherzog-Eugen-Straße Hnr. 48,
50 und 52 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. DH-B3), gem. § 56 Abs.
1 TROG 2011: Nach Abbruch einer bestehenden Wohnanlage soll der Neubau
eines Wohnbauprojektes, das aus einem
Architekturwettbewerb hervorgegangen ist, ermöglicht werden.
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. OD-Ö29, Olympisches
Dorf, Bereich zwischen Inn und An-derLan-Straße 26a und 28 (als Änderung
des Örtlichen Raumordnungskonzeptes 2002), gem. § 32 TROG 2011: Für die
geplante Errichtung eines Wohn- und
Pflegeheimes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen.

Amr aser-see-str .

Amraser-se e-str.

al

le

e

dez


n

ig

IKEA
IKEA

sillpark

AM-Ö30

AM-F39

DH-Ö28

l>
Sil

-l

au

ri

n-

dez

49