Innsbruck Informiert

Jg.2012

/ Nr.5

- S.22

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innsbruck informiert nr. 5/2012

Wer wird BürgermeisterIn?
Am 29. April entscheidet Innsbruck über das zukünftige Stadtoberhaupt.
ie sich der Gemeinderat in der
neuen Regierungsperiode zusammensetzt, steht bereits fest, jetzt geht es
um die Stadtführung: Nachdem bei der
Wahl am 15. April kein(e) BürgermeisterkandidatIn mehr als die Hälfte der Stimmen erreicht hat, findet eine Stichwahl
zwischen den beiden KandidatInnen mit
den meisten Stimmen statt: Die amtierende Bürgermeisterin Mag.a Christine
Oppitz-Plörer erreichte am 15. April 31 %,
Dr. Christoph Platzgummer 28 %. Am
29. April wird die Stichwahl entscheiden,
wer künftig Innsbrucker Stadtoberhaupt
sein wird. Ihre Stimme abgeben können
wieder jene 96.861 InnsbruckerInnen,
die bereits am 15. April stimmberechtigt waren, und zwar im jeweils selben
Wahllokal/-sprengel. Die Wahllokale
haben wiederum von 8–17 Uhr geöffnet.
Umgehend nach dem Schließen der
Wahllokale wird mit der Stimmauszählung begonnen. Würde der unwahrscheinliche Fall der exakten Stimmengleichheit
eintreten, so würde jene(r) KandidatIn BürgermeisterIn werden, dessen/deren Fraktion bei der Gemeinderatswahl am 15. April
mehr Stimmen hatte. In diesem Fall wäre
das VP-Kandidat Christoph Platzgummer.

© Stadt Innsbruck

W

Mit dem amtlichen Stimmzettel können die WählerInnen zwischen den beiden
Bürgermeister-KandidatInnen entscheiden.

Die Stadt Innsbruck stellt nach Schließen
der Wahllokale wieder alle (Zwischen-)

Ergebnisse unter wahlen.innsbruck.gv.at
online. ER

Nähere Informationen

Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung
Maria-Theresien-Straße 18, 3. Stock, Tel. 0512/5360-3217
post.bezirks.gemeindeverwaltung@innsbruck.gv.at, www.innsbruck.gv.at

Konstituierende Sitzung des neuen Gemeinderates

© stadt innsbruck

22

N

achdem aus der Stichwahl am 29.
April die/der BürgermeisterIn
hervorgeht, ruft diese(r) in der fünften
Woche nach der Gemeinderatswahl

(Kalenderwoche 20) den neu gewählten
Gemeinderat zur konstituierenden Sitzung im Plenarsaal zusammen. Dieser
gilt als beschlussfähig, wenn drei Viertel
der Abgeordneten anwesend sind – ansonsten muss die/der BürgermeisterIn
als Vorsitzführende(r) binnen zwei Wochen eine neue Sitzung einberufen, bei
der dann der Gemeinderat ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlussfähig ist. Auf der Tagesordnung
steht dabei die Festlegung der Zahl der
Sitze im Stadtsenat – dieser besteht neben BürgermeisterIn und zwei VizebürgermeisterInnen schließlich aus vier bis
sechs Stadtsenatsmitgliedern (StadträtInnen). Außerdem wird ermittelt, wie
viele Stadtsenatssitze auf die einzelnen
Gemeinderatsparteien entfallen.
In weiterer Folge werden die beiden

Bürgermeister-StellvertreterInnen (VizebürgermeisterInnen) und die Stadtsenatsmitglieder aus den Reihen der
anspruchsberechtigten Gemeinderatsfraktionen gewählt. Außerdem obliegt
es dem Gemeinderat, in dieser Sitzung
zu bestimmen, ob die Stadtsenatsmitglieder im Falle ihrer Verhinderung
durch Ersatzmitglieder zu vertreten
sind – diese wären ebenfalls zu wählen.
Jede Gemeinderatspartei, die Anspruch
auf einen Sitz im Stadtsenat hat, kann
eine(n) KandidatIn für die Wahl des
Bürgermeister-Stellvertreters nominieren. Wer Anspruch auf zwei Stadtsenatssitze hat, kann zwei KandidatInnen
nominieren. Das gilt im Übrigen auch
für die Fraktion der/des BürgermeisterIn, sofern sie Anspruch auf drei Stadtsenatssitze hat. CM