Innsbruck Informiert

Jg.2012

/ Nr.3

- S.56

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innsbruck informiert nr. 3/2012

Die Stadtplanung informiert
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung am 23.2.2012 die Auflage
der folgenden Entwürfe beschlossen:

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ntwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. PR-F8, KG Pradl, Bereich zwischen Burgenlandstraße, Amraser Straße und Sillufer (als
gänzliche oder teilweise Änderung der
Flächenwidmungspläne Nr. 80/f, Nr. 95
/b, Nr. 29/o, Nr. 29/qu, Nr. 95/f, Nr. 80/
bf, Nr. 80/az, Nr. 80/dqu, Nr. 80/ed, Nr.
80/go, Nr. 80/hk, Nr. 80/ia, Nr. 80/iu)
(gem. § 36 Abs. 2 sowie § 111 Abs. 4 TROG
2011): Es erfolgt eine planungsrechtliche
Neubearbeitung mit der Festlegung
von Widmungen auf der Grundlage der
Zielsetzungen des Örtlichen Raumordnungskonzeptes. Zudem sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen
für die Erweiterung des Städtischen
Wohn- und Pflegeheimes Hunoldstraße
geschaffen werden.
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. PRB4, KG Pradl, Bereich zwischen Sillufer
und Anton-Eder-Straße, Anzengruberund Burgenlandstraße, Ressel- und
Roseggerstraße sowie Amraser Straße
(gem. § 56 Abs. 1 TROG 2011) und Entwurf des Ergänzenden Bebauungspla-

nes Nr. PR-B4/1, Pradl, Bereich zwischen Amraser Straße, Roseggerstraße,
Anzengruberstraße und Anton-EderStraße ausgenommen Anton-EderStraße 3, 5, 7, der Bereich Resselstraße
17–19a und Pacherstraße 36 und 38 sowie Hunoldstraße 22 (gem. § 56 Abs. 2
TROG 2011): Es erfolgt eine planungsrechtliche Neubearbeitung mit der Festlegung von Verkehrsflächen und Bebauungsregeln mit Baudichten und -höhen.
Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WIB16, Wilten, Bereich Innrain 98 (teilweise als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 14/t) (gem. § 56 Abs. 1 und 2 TROG
2011): Für das Projekt der Sanierung und
Erweiterung des Ausbildungszentrums
West, welches aus einem Architekturwettbewerb hervorgegangen ist, werden
die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen.
Für diese Entwürfe erfolgt die Auflagefrist vom 2.3.2012 bis einschließlich
30.3.2012. Die Entwürfe sind während

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Für den Gemeinderat
Dipl.-Ing. Maizner e.h., Baudirektor

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Beschlossen wurde zudem:
• Örtliches Raumordnungskonzept Nr.
MÜ-Ö25
• Flächenwidmungsplan Nr. MÜ-F12
• Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. MÜ-B11
• Bebauungsplan Nr. WI-B14
• Bebauungsplan Nr. RO-B2

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der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck in den Schaukästen der
Magistratsabteilung III/Stadtplanung
einsehbar. Informationen zu den aufgelegten Entwürfen können während der
Parteienverkehrszeit von 8–10 Uhr eingeholt werden.
Personen, die in der Gemeinde einen
Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die
in der Gemeinde eine Liegenschaft oder
einen Betrieb besitzen, haben das Recht,
bis spätestens eine Woche nach Ablauf
der Auflegungsfrist eine schriftliche
Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.

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PR-B4 und PR-B4/1

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