Innsbruck Informiert

Jg.2012

/ Nr.3

- S.55

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Diese Ausgabe – 2012_Innsbruck_informiert_03
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www.innsbruckinformiert.at

Forsttagsatzung 2012

D

© n. saboor

ie Forsttagsatzung 2012 für die Stadtgemeinde Innsbruck
findet am 15. März 2012 im Gasthof Kranebitter Hof statt.
Anlässlich der Sitzung der Forsttagsatzungskommission wird
das Amt für Land- und Forstwirtschaft über die Waldwirtschaftsverhältnisse und andere den Wald betreffenden Ereignisse des Jahres 2011 im Gemeindegebiet Innsbruck und darüber hinaus berichten. Auch besteht die Möglichkeit, sich in
offener Diskussion über den Innsbrucker Wald im weitesten
Sinne zu informieren. Es ist eine öffentliche Sitzung, zu der alle
am Wald Interessierten eingeladen sind.

Innuferreinigung 2012

24. März, 8-12 Uhr
Treffpunkt: 8 Uhr Zentralbauhof Roßaugasse 4

Innuferreinigung 2012 –
machen Sie mit

Fristen
Ansuchen betreffend den Bezug von Forstprodukten sind spätestens am Tag vor der Forsttagsatzung, Anmeldungen bezüglich
der Kleinviehweide spätestens eine Woche vor der Forsttagsatzung beim Stadtmagistrat Innsbruck, Abteilung III, Land- und
Forstwirtschaft, Trientlgasse 13, 6020 Innsbruck, durch Eintragung in die aufliegenden Verzeichnisse einzubringen.

Forsttagsatzung 2012

15. März 2012, 20 Uhr, Kranebitter Hof, Kranebitter Allee 203

A

uf Initiative von Umweltstadtrat Ernst Pechlaner organisiert das Referat Umwelttechnik und Abfallwirtschaft
gemeinsam mit der Tiroler Wasserwacht, Bezirksstelle Innsbruck, die Umweltaktion Innuferreinigung 2012.
Die Reinigung der Innufer hängt maßgebend von der Unterstützung durch eine große Anzahl an freiwilligen HelferInnen ab. Alle umweltinteressierten InnsbruckerInnen sind
eingeladen, sich an der Innuferreinigung 2012 tatkräftig zu
beteiligen. Die Mitwirkenden werden mit den nötigen Werkzeugen ausgestattet. Nach Beendigung der Reinigungsaktion,
um ca. 12.00 Uhr, sind alle freiwilligen HelferInnen zum Mittagessen ins Wohnheim Reichenau eingeladen. RE

B ü r g er s erv i c e & s en i o r en b ü r o
Neues Rathaus, Zentraleingang in den RathausGalerien
Tel. 53 60, Durchwahl -1001 bis -1005 • Fax 53 60-1701
buergerservice@magibk.at
Öffnungszeiten: Mo. bis Do. 8–17.30 Uhr sowie Fr. von 8–12 Uhr

B ü r g er b ü r o i g l s
Igler Straße 58 (Altes Rathaus) • Tel. 53 60-2360
igls@innsbruck.gv.at
Öffnungszeiten: Mo. und Do. von 9–12 Uhr sowie Mi. von 14–18 Uhr

b ü r g er b ü r o a r zl
Krippengasse 4 (altes Gemeindehaus) • Tel. 53 60-2362
arzl@innsbruck.gv.at
Öffnungszeiten: Mo. von 14–18 Uhr, Mi. und Fr. jeweils von 9–12 Uhr

Seniorenausweis ab 60

Der Seniorenausweis der Stadt Innsbruck berechtigt zu Ermäßigungen unterschiedlicher Dienstleistungen. Sowohl Frauen
als auch Männer können nun bereits ab dem vollendeten 60.
Lebensjahr den Ausweis beantragen. Voraussetzung ist der
Hauptwohnsitz in Innsbruck.
Erhältlich ist der Ausweis im Bürgerservice in den RathausGalerien. Bitte einen amtlichen Lichtbildausweis mitbringen!

f u n ds erv i c e • www.fundamt.gv.at
Fallmerayerstraße 2 (ebenerdiger Eingang, große Glastüre)
Tel. 53 60-1010 und -1011 • Fax 53 60-1015
post.fundwesen@innsbruck.gv.at
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8–13 Uhr
Vom 9. Jänner bis 13. Februar 2012 wurden folgende
Fundgegenstände abgegeben: Mit einem Wert über 100 Euro
gem. § 42a SPG: 3 Geldbeträge, 1 Geldbörse

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