Innsbruck Informiert

Jg.2012

/ Nr.3

- S.26

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p o l i t i k & s ta dt v e r wa lt u n g

innsbruck informiert nr. 3/2012

Innsbruck wählt Gemeinderat & Bürgermeister
Alle sechs Jahre wird in Innsbruck gewählt – am 15. April 2012 ist es wieder so weit. Dabei gibt es heuer einige Neuerungen:
Bürgermeisterdirektwahl, Wählen ab 16, Vorzugsstimmen und Briefwahl.

Bürgermeister-Wahl
Erstmals wird nicht nur der Gemeinderat, sondern auch der/die BürgermeisterIn von der Bevölkerung direkt gewählt.
Innsbruck war bisher die einzige Gemeinde Tirols, in der es keine Direktwahl gab, sondern das Stadtoberhaupt
indirekt vom Gemeinderat bestellt wurde. Die WählerInnen bekommen damit
heuer zwei Wahlzettel: Einen für die
Gemeinderatswahl, einen für die Bürgermeisterwahl. Die Stimme kann auch
gesplittet werden – das heißt, sie kann
einer anderen Fraktion gegeben werden
als der des Bürgermeisterkandidaten.
Sollte im ersten Wahlgang am 15. April
keiner der BürgermeisterkandidatInnen
über 50 Prozent der Stimmen erreichen,
dann gibt es am 29. April eine Stichwahl.

Wahlalter
Heuer können erstmals junge BürgerInnen bereits ab 16 Jahren von ihrem
Stimmrecht Gebrauch machen. Wahlberechtigt sind damit alle ÖsterreicherInnen und sonstige EU-BürgerInnen ab
16 Jahren (geb. 15. April 1996 und älter)
mit Hauptwohnsitz in Innsbruck (Stichtag 24.01.2012).

© e. reinisch

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Briefwahl beantragt werden. Wie eine
Wahlkarte beantragt werden kann, lesen Sie in der Infobox unten.

Briefwahl

Vorzugsstimmen

Briefwahl lautet die Lösung für jene, die
am Wahltag ihre Stimme nicht im eigenen Wohnsprengel abgeben können: In
diesem Fall kann eine Wahlkarte für die

Die neue Innsbrucker Wahlordnung ermöglicht es erstmals, Vorzugsstimmen
zu vergeben. Für die Wahlberechtigten
besteht die Möglichkeit, bevorzugte

Wie kann eine Wahlkarte beantragt werden?

• Internet: Formular unter www.innsbruck.gv.at/wahlkarte
• Post: Stadtmagistrat Innsbruck, Wahlkartenbüro,
Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck
• Fax, bis 18. März: 0512/5360-1766
• Fax, ab 19. März: 0512/5360-6201
• Persönlich, ab 19. März: Wahlkartenbüro, Rathaus, Maria-Theresien-Straße 18,
6. Stock (Lift in den RathausGalerien), Zimmer 6102. Öffnungszeiten: werktags Mo.
bis Do. 8–12 Uhr und 13–17 Uhr, Fr. 8–12 Uhr.

Wichtige Fristen

• Bis 23. März: Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates und der/des BürgermeisterIn durch die Wählergruppen
• Bis 11. April: schriftlicher Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte
• Bis 13. April: mündlicher (persönlicher) Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte
• Bis 13. April: Antrag auf Ausübung des Wahlrechtes vor einer Sonderwahlbehörde
• Bis 13. April: Einlangen der Brief-Wahlkarten

GemeinderatskandidatInnen gezielt zu
wählen und damit innerhalb der Parteiliste vorzureihen: Dazu können in
die freien Felder neben dem Parteinamen am Wahlzettel bis zu zwei Namen
geschrieben werden. Damit die Vorzugsstimme gültig ist, müssen die KandidatInnen von der gewählten Partei
aufgestellt worden sein.
Mehr zum Thema „Wahl 2012 in Innsbruck“ lesen Sie in der April-Ausgabe
von „Innsbruck informiert“. Weitere
Wahl-Infos finden Sie jetzt schon unter
dem Menüpunkt BürgerInnen/Politik
auf www.innsbruck.gv.at. RE

Wahl 2012

• Wann? 15. April 2012
• Was? 40 GemeinderätInnen
Bürgermeister
• Wer? Alle EU-BürgerInnen ab 16
Jahren mit Hauptwohnsitz
in Innsbruck