Innsbruck Informiert

Jg.2012

/ Nr.1

- S.50

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2012_Innsbruck_informiert_01
Ausgaben dieses Jahres – 2012
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
r at h a u s m i t t e i l u n g e n

innsbruck informiert nr. 1/2012

Die Stadtplanung informiert
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung am 15.12.2012 die Auflage
der folgenden Entwürfe beschlossen:

erufer (teilweise als Änderung des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. HA-B3)
(gem. § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011): Für
die Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für ein konkretes
Schulprojekt, das aus einem Architekturwettbewerb hervorgegangen ist,
wird der Bebauungsplan erstellt.

Entwurf des Flächenwidmungsplanes
Nr. AL-F41, Arzl, Bereich Arzler Straße
11 bis 25 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/gs) (gem. § 36 TROG
2011) und Entwurf des Bebauungsplanes Nr. AL-B33, Arzl, Bereich zwischen
Arzler Straße und Wolfsgrube sowie die
nördlich angrenzenden Grundstücke
der Wolfsgrube bis zur Fußwegverbindung zwischen Arzler Straße und Kalkofenweg (gem. § 56 Abs. 1 TROG 2011)
und Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
AL-B35, Arzl, Bereich des gewidmeten
Baulandes nördlich der Rumer Straße sowie südwestlicher Canisiusweg
(nördlicher Abschnitt) (gem. § 56 Abs.
1 TROG 2011): Es sind Stellungnahmen
zu den Ende 2010 für den gesamten
Stadtteil Arzl aufgelegenen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan­entwürfen
eingegangen. Da einzelnen dieser Stellungnahmen Rechnung getragen werden kann und sich auch die Notwendigkeit anderer Änderungen ergeben hat,
werden für die ggst. Teilbereiche neue
Planentwürfe aufgelegt.

Entwurf des Bebauungsplanes Nr. ROB2, Rossau, Bereiche Langer Weg/Trientlgasse und Grabenweg/Trientlgasse (als Änderung der Bebauungspläne
AM-B11, AM-B16 und AM-B17) (gem. §
56 Abs. 1 TROG 2011): Für drei konkrete
Bauvorhaben werden die max. Bauhöhen in Anlehnung an die im Süden der
Rossau bereits verordneten max. Bauhöhen abgeändert.

Entwurf des Bebauungsplanes Nr. ALB37, Arzl, Bereich östlich Kreuzgasse
und nördlich Fuchsrain (gem. § 56 Abs.
1 TROG 2011): Für die Errichtung eines
Mehrfamilienhauses und im Hinblick
auf eine zukünftig notwendige, schrittweise geplante Grundstücksneugliederung wird der Bebauungsplan geändert.
Entwurf des Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HAB17, Höttinger Au, Bereich zwischen
Hutterweg, Fürstenweg und Prandtau-

bis spätestens eine Woche nach Ablauf
der Auflegungsfrist eine schriftliche
Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.
Beschlossen wurde zudem:
• Erlassung einer Bausperre im Bereich
Hans-Maier-Straße 3, Gp. 337/2, KG
Mühlau (gem. § 72 Abs. 2 TROG 2011)
Für den Gemeinderat
Dipl. Ing. Maizner e.h.
(Baudirektor)

chorherrenstift

ivb

Entwurf des Flächenwidmungsplanes
Nr. SA-F6, Saggen, Bereich Kaiserjägerstraße 12 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/jk) (gem. § 36
TROG 2011): Für die geplante künftige
Nutzung des Areals des ehemaligen Seniorenwohn- und Pflegeheimes als Studentenwohnheim sollen die widmungsmäßigen Voraussetzungen geschaffen
werden.

nne

rst

r.

eg

WI-B14 (2. Entwurf)

rw

Für diese Entwürfe erfolgt die Auflagefrist vom 27.12.2011 bis einschließlich
24.1.2012. Für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. WI-B14 wird die Auflagefrist gem. § 66 Abs. 3 TROG 2011 auf
zwei Wochen herabgesetzt, d. h. vom
27.12.2011 bis einschließlich 10.1.2012.
Die Entwürfe sind während der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck in
den Schaukästen der Magistratsabteilung III/Stadtplanung, einsehbar. Informationen zu den aufgelegten Entwürfen
können während der Parteienverkehrszeit von 8 bis 10 Uhr eingeholt werden.
Personen, die in der Gemeinde einen
Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die
in der Gemeinde eine Liegenschaft oder
einen Betrieb besitzen, haben das Recht,

bre

friedhof

nge

E

ntwurf des Bebauungsplanes Nr.
WI-B14, Wilten, Bereich PaterReinisch-Weg 3 bis 11 (gem. § 56
Abs. 1 TROG 2011) 2. Entwurf: Stellungnahmen, die zum 1. Entwurf eingegangen sind, können teilweise berücksichtigt werden. Dafür ist ein 2. Entwurf
erforderlich.

La

50

inn
Trie n

t lg a s

>>
.

se

gr abe nw

dez

RO-B2

eg