Innsbruck Informiert

Jg.2011

/ Nr.11

- S.57

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r at h a u s m i t t e i l u n g e n

www.innsbruckinformiert.at

Energie: Ideen und Projekte gesucht
Umweltpreis 2011 der Stadt Innsbruck ausgeschrieben
ie Stadt Innsbruck
verleiht für hervorragende Leistungen auf dem
Gebiet des Umweltschutzes alljährlich den Umweltpreis. Dabei können
bereits realisierte Projekte
oder konkrete Ideen mit „Innsbruck-Bezug“ aus den Bereichen
Luftreinhaltung, Abfallvermeidung und Abfallentsorgung,
Gewässer- und Lärmschutz, Verkehr, Energieeinsparung, Naturschutz, Umwelterziehung und allgemeine Umweltvorsorge
vorgeschlagen bzw. eingereicht werden. Für den Umweltpreis
2011 werden besonders Projekte im Energiebereich (Steigerung
der Energieeffizienz, Einsatz erneuerbarer Energien, neueste
Energietechnologien oder energetisches Bauen und Modernisieren) zur Einreichung eingeladen. Zeigen Sie uns, wie Sie
mit Ihrem Projekt bzw. Vorschlägen Energie einsparen und
machen Sie mit beim Innsbrucker Umweltpreis 2011! Bewerbungen oder Vorschläge mit den entsprechenden Unterlagen
Weitere Infos rund um den Innsbrucker Umweltpreis unter:
www.innsbruck.at/io30/browse/Webseiten/Content/
UmweltVerkehr/Umweltpreis

© Stadt Innsbruck

D

können bis zum 31. Dezember 2011 im Referat Umwelttechnik
und Abfallwirtschaft (Rathaus, Maria-Theresien-Straße 18,
6010 Innsbruck, Tel. 5360-5176) eingereicht werden. Zur Teilnahme eingeladen sind Einzelpersonen, Personengruppen,
Gewerbe- und Industriebetriebe, Institutionen und Organisationen. Die Stadt Innsbruck freut sich auf Ihre Einreichungen!
Einreichschluss: 31. Dezember 2011

B ü r g er s erv i c e & s en i o r en b ü r o
Neues Rathaus, Zentraleingang in den RathausGalerien
Tel. 53 60, Durchwahl -1001 bis -1005 • Fax 53 60-1701
buergerservice@magibk.at
Öffnungszeiten: Mo. bis Do. 8–17.30 Uhr sowie Fr. von 8–12 Uhr

Stopp Gewalt –
auch gegen ältere menschen

Häusliche Gewalt gegen ältere Menschen ist ein Tabuthema.
Ein neuer Folder der Plattform gegen Gewalt in der Familie
informiert über Tiroler Anlaufstellen, die Unterstützung und
Beratung anbieten. Gewalt beschränkt sich nicht nur auf körperliche Misshandlung, sondern beinhaltet auch Vernachlässigung,
seelische Gewalt, Einschränkung des persönlichen Willens oder
finanzielle Ausbeutung. Der Folder ist u. a. im Bürgerservice der
Stadt Innsbruck in den RathausGalerien erhältlich. EH

Verkehrsbehinderungen
auf der Mühlauer Brücke
Im Bereich der Mühlauer Brücke werden seit 24. Oktober bis
voraussichtlich 11. November Bauarbeiten durchgeführt. Dabei
bleibt für den allgemeinen Fließverkehr in Fahrtrichtung stadtein- und stadtauswärts jeweils eine Fahrspur zur Verfügung. Im
Rahmen der Bauarbeiten werden Instandhaltungsarbeiten an
den Erdgasleitungen durchgeführt. Von der Mühlauer Brücke
kommend, ist die Zufahrt Erzherzog-Eugen-Straße bzw. Falkstraße gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die Schumannstraße und Kaiserjägerstraße bzw. großräumig über die Grenobler
Brücke und Reichenauerstraße. Die Bauausführungen erfolgen
in der Art, mögliche Verkehrsbehinderungen gering zu halten,
eventuelle kurzzeitige Stockungen zu Spitzenzeiten können
jedoch auftreten. CM

B ü r g er b ü r o i g l s
Igler Straße 58 (Altes Rathaus) • Tel. 53 60-2360
igls@innsbruck.gv.at
Öffnungszeiten: Mo. und Do. von 9–12 Uhr sowie Mi. von 14–18 Uhr

b ü r g er b ü r o a r zl
Krippengasse 4 (altes Gemeindehaus) • Tel. 53 60-2362
arzl@innsbruck.gv.at
Öffnungszeiten: Mo. von 14–18 Uhr, Mi. und Fr. jeweils von 9–12 Uhr

f u n ds erv i c e • www.fundamt.gv.at
Fallmerayerstraße 2 (ebenerdiger Eingang, große Glastüre)
Tel. 53 60-1010 und -1011 • Fax 53 60-1015
post.fundwesen@innsbruck.gv.at
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8–13 Uhr
Von 12. September bis 10. Oktober 2011 wurden folgende
Fundgegenstände abgegeben: mit einem Wert größer
als 100 Euro gem. § 42a SPG: 2 Geldbeträge, 1 Geldtasche

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KUNDMACHUNG

Das Referat Bürgerservice und Fundwesen des Stadtmagistrates Innsbruck führt am Dienstag, den 15. November 2011, ab 10
Uhr, Maria-Theresien-Straße 18, in den RathausGalerien, am Vorplatz des Bürgerservice einen Freihandverkauf von verfallenen
geringwertigen Fundgegenständen gemäß § 3 Abs. 2 Verfallsordnung, BGBl. Nr. 386/1927, durch. Die Gegenstände können
nur gegen Barzahlung abgegeben werden.

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