Innsbruck Informiert
Jg.2011
/ Nr.11
- S.53
Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
R at H a u s m i t t e i l u n g e n
WWW.innsbRucKinFoRmieRt.at
Volksbegehren bildungsinitiative
Verlautbarung über das eintragungsverfahren
A
ufgrund der am 1. August 2011 auf
der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet
veröffentlichten Entscheidung der Bundesministerin für Inneres, mit der dem
Antrag auf Einleitung des Verfahrens
für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung „Volksbegehren Bildungsinitiative“ stattgegeben wurde, wird verlautbart:
Die Stimmberechtigten können innerhalb des von der Bundesministerin
für Inneres gemäß § 5 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 1973, BGBl. Nr. 344,
zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 13/2010, festgesetzten
Eintragungszeitraums, das ist
schiessstAnD
ArZl
pu
rn
finkenbergweg
ho
fw
eg
ArZler str.
Bebauungsplan AL-B29/1
fÜ rs
te nw
von Donnerstag, dem 3. November 2011,
bis (einschließlich) Donnerstag, dem 10.
November 2011,
eg
in den Text des Volksbegehrens Einsicht
nehmen und ihre Zustimmung zu dem
hAuptschule
beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer
Unterschrift in die Eintragungsliste erklären. Die Eintragung hat außerdem
den Familien- und Vornamen sowie das
Geburtsdatum des (der) Stimmberechtigten zu enthalten.
Eintragungsberechtigt sind alle Frauen und Männer, die die österreichische
Staatsbürgerschaft besitzen, in einer Gemeinde des Bundesgebietes den Hauptwohnsitz haben, mit Ablauf des letzten
Tages des Eintragungszeitraumes (10. November 2011) das 16. Lebensjahr vollendet
haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Stimmberechtigte, die
ihren Hauptwohnsitz nicht in dieser Gemeinde haben, benötigen zur Ausübung
ihres Stimmrechtes eine Stimmkarte.
Die Eintragungslisten liegen während des Eintragungszeitraumes an
folgender Adresse auf: Rathaus, MariaTheresien-Straße 18, 6. Stock, Zimmer
6102 (Lifte in den RathausGalerien).
eintragungen können an nachstehend angeführten tagen und
zu folgenden zeiten vorgenommen werden:
in
fisch nAle
n»
rs tr .
eintRagungsteRmine
Bebauungsplan HA-Ö27
hÖ
sonnenstr.
t
n
ti
ge
r
in
n»
fis
ch
nA
le
rs
tr
.
uniVersitÄt
Bebauungsplan HA-F34
Au
donnerstag, 3. november 2011, von 8 bis 20 uhr
Freitag, 4. november 2011, von 8 bis 16 uhr
samstag, 5. november 2011, von 8 bis 12 uhr
sonntag, 6. november 2011, von 8 bis 12 uhr
montag, 7. november 2011, von 8 bis 16 uhr
dienstag, 8. november 2011, von 8 bis 16 uhr
mittwoch, 9. november 2011, von 8 bis 20 uhr
donnerstag, 10. november 2011, von 8 bis 16 uhr
Für die Bürgermeisterin: Mag.a Edith Margreiter
53